Wieviel Miete zahlt das Arbeitsamt?

Hallo,
wenn jemand in Bayern wohnt und alleinstehend ist, wieviel bekommt dieser dann vom Arbeitsamt bezahlt?
Wenn jemand eine neue Wohnung mit 62 qm in Aussicht hat und die nun Kaltmiete ohne Nebenkosten auf 330 Euro kostet.
Bekommt diese alleinstehende Person das dann bezahlt?
Bzw. ist das überhaupt erlaubt, das derjenige in die Wohnung einzieht?
Gruss
Hakon.

Hallo,

das Arbeitsamt zahlt keine Miete, lediglich Arbeitslosengeld 1 und ggf. muss Wohngeld beantragt werden.

Wenn man ALG2 bezieht, also Hartz-IV, zahlt das Jobcenter die ortsübliche Miete für 45 qm Wohnraum und alles, was über die 45 qm hinaus geht, zahlt man aus der eigenen Tasche; hinzu kommt, dass die „ortsübliche Miete“ in den allermeisten Fällen höher ist als das JC genehmigt. Nur wenn man bereits in einer Wohnung von mehr als 45 qm wohnt, muss das JC für die Dauer von 6 Monaten die Miete bezahlen und nach 6 Monaten nur noch die Mindestanforderungen.

Da die Wohnung in Aussicht ist, also noch nicht angemietet, darf der Mietvertrag nicht vorher unterschrieben werden, wenn man ALG-2 (Hartz-IV) Bezieher ist; bei ALG 1 ist das ohne Belang.

Bei Tante google einmal nach „Wohngeldrechner“ suchen, dann das Bundesland und alle Daten eingeben und das Ergebnis ist in ca. 99% aller Fälle richtig.

si

Hallo,

Wenn man ALG2 bezieht, also Hartz-IV, zahlt das Jobcenter die
ortsübliche Miete für 45 qm Wohnraum und alles, was über die
45 qm hinaus geht, zahlt man aus der eigenen Tasche;

das stimmt so nicht; entscheidend ist die Miete, nicht die Quadratmeterzahl, sprich: Wenn die Miete bei oder unter der erlaubten Mietobergrenze liegt, kann die Wohnung auch größer als 45 m² sein.

Nur wenn man bereits in einer
Wohnung von mehr als 45 qm wohnt, muss das JC für die Dauer
von 6 Monaten die Miete bezahlen und nach 6 Monaten nur noch
die Mindestanforderungen.

Auch das stimmt so nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man keine andere, angemessene Wohnung findet, müssen die Mehrkosten auch noch nach Ablauf von sechs Monaten vom Jobcenter übernommen werden.

Gruß

Billi

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Ergänzend zu dem schon von बिल्ली bemäkelten:

Da die Wohnung in Aussicht ist, also noch nicht angemietet,
darf der Mietvertrag nicht vorher unterschrieben werden, wenn
man ALG-2 (Hartz-IV) Bezieher ist;

Natürlich darf jeder ALG-II-Bezieher Vertrage unterschreiben wie er lustig ist - auch Mietverträge.

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Hallo,

natürlich wurden die 999 Ausnahmefälle nicht mitgeteilt, aber orientiert man sich an die Bundesländer mit überwiegenden Hartz-IV-Familien sieht die Angelegenheit nicht rosig, sondern wie folgt realistisch aus:

In bestimmten Fällen, z.B. bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen über 60 Jahren können bei bestehenden Wohnungen die Richtwerte bis zu 10% überschritten werden. Siehe hierzu auch Neuanmietung von Wohnraum

  1. Wann kann eine Senkung der Wohnungskosten nicht verlangt werden?

Die Senkung der Wohnungskosten wird in der Regel nicht verlangt werden können bei
a) schwerer Krankheit oder Behinderung des/der Hilfebedürftigen,
b) einmaligen oder kurzfristigen Hilfen oder
c) Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern

Entscheidung des Bundeslandes Berlin.

das stimmt so nicht; entscheidend ist die Miete, nicht die
Quadratmeterzahl, sprich: Wenn die Miete bei oder unter der
erlaubten Mietobergrenze liegt, kann die Wohnung auch größer
als 45 m² sein.

Auch das stimmt so nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man
keine andere, angemessene Wohnung findet, müssen die
Mehrkosten auch noch nach Ablauf von sechs Monaten vom
Jobcenter übernommen werden.

An der Realität vollkommen vorbei; wie soll der HE nachweisen, dass er nach 6 Monaten keine andere Wohnung finden konnte? Die Anforderungen an einen solchen Nachweis sind vom Sozialgericht relativ hoch angesetzt worden.

Wenn alle Rechtsansprüche, welche im Gesetzbuch zugebilligt sind, auch anerkannt würden, hätte auch dieses Forum seine Daseinsberechtigung verloren, denn zwischen Rechtsanspruch und tatsächlicher Bewilligung liegen Welten.

si

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Was hältst du davon, den ganzen Schwachsinn, also „deine Welt“ einfach mal mit Belegen zu untermauern, die allgemeine Gültigkeit haben, so wie du es hier zu verkaufen versuchst?

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