Herr A kauft einen Campingplatz auf dem sich zahlreiche alte
Wohnwagen befinden.
Er bittet Herrn B diese Wagen per Gefälligkeit zu entsorgen.
A und B werden handelseinig, Herr B soll kein Geld bekommen,
sondern eine andere „greifbare Leistung“.
Später verweigert Herr A die Leistung, er hat einfach
keine Lust mehr, den Teil seiner Abmachung zu
erbringen.
Herr B wirft nun den gesamten anderen Müll, den er entsorgen sollte
in einen der Wohnwagen und fährt diesen zurück auf das Gelände
des Herrn A. Inhalt : Glasserben, Öldosen, Asbestreste usw.
An den Wohnwagen schreibt Herr B mit einem dicken
Filzstift : Retourn to sender. No Pay, no recycling.
…
Der Wohnwagen selbst stellt Abfall da. Auch der Inhalt.
Der Wohnwagen ist allerdings nicht „gefährdend“, wie
die Öldosen im Inneren.
Ordnungsrecht ?
Strafrecht ?