Wohnungskauf geplatzt - bleibe ich auf meinen Kosten sitzen?

Seit 6 Wochen plane ich den Kauf einer Wohnung, die über einen Makler auf Immoscout angeboten wurde. Die Wohnung war ein Erbstück, das verkauft werden sollte. Mir liegt bereits seit Wochen der Kaufvertrag vor, der Vertragsentwurf des Notars ist fertig, der Kredit genehmigt, der Notartermin bestätigt.

Alle Unterlagen sowie die Finanzierungsangebote etc. habe ich durch meinen Steuerberater prüfen lassen, der mich auch zu diversen Terminen begleitet hat, wodurch mir nicht unerhebliche Kosten entstanden sind. Eine Woche vor dem Notartermin hat mich nun heute der Makler darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Testamentsvollstrecker „die Wohung jetzt doch nicht verkaufen kann, sondern in Erfüllung eines Vermächtnisses jetzt doch an einen der Erben herausgeben muß. Es ging hier wohl bisher unter anderem um die Frage ob das entsprechende Testament überhaupt wirksam ist. Es hat sich leider erst jetzt diese erbrechtliche Konsequenz ergeben, bisher war man davon nicht ausgegangen und war der Meinung die Wohnung problemlos verkaufen zu können. Aufgrund dieses neuen Herausgabeanspruches dürfen wir die Wohnung jetzt leider nicht mehr zum Kauf anbieten und müssen den Notartermin leider wieder aufheben.“

Habe ich irgendeine rechtliche Handhabe, wie ich mir zumindest die für den Steuerberater entstandenen Kosten erstatten lassen kann? Und was ist mit meiner eigenen Zeit, die ich vergeblich darauf verwendet habe?

Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Ihre Zeit!

Nein.

Findet sich vielleicht irgendetwas in den AGBs von Immoscout? Hast du da mal nachgesehen?
Einen ähnlichen Fall muss es ja schon einmal gegeben haben.

Und welche Auswirkung sollen die AGB von Immoscout auf den gescheiterten Versuch, einen Kaufvertrag herbeizuführen, haben? Ist Immoscout Vertragspartner? (Nein) Ist der Makler Vertragspartner? (Nein) Gibt es überhaupt einen Vertrag? (Nein)

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Moin,
wozu brauch es da einen Steuerberater?
1.Man findet ein Objekt
2.Man macht eine Finanzierungsanfrage bei der Hausbank.
3.Nach der Finanzierungsbestätigung macht man eine Kaufzusage.
4.Beim Notar wird unterschrieben und man zahlt.
Für welchen Punkt brauche ich jetzt den Steuerberater?
MfG

Kluge Menschen schalten da durchaus ihren Steuerberater ein, denn es geht ja um steuerliche Dinge wie Vermietungseinkünfte, Denkmal-AfA, Veräußerungsgewinne, anschaffungsnahe Kosten, Umsatzsteuer, 35a EStG usw. usf., die für Nichtexperten schwer zu überschauen sind. Nicht so kluge Menschen sparen sich die paar Euro und bleiben lieber auf den steuerlichen Folgen sitzen…

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Ja,
und zum Autokauf nehme am besten gleich den Anwalt mit.
MfG

Ich habe schon genug Sparfüchse gesehen, letzthin hatte ich da wieder mal einen, der hat den Grunderwerbsteuerbescheid nicht prüfen lassen. Als wir den dann im Rahmen der Jahreserklärung zu Gesicht bekommen haben, wurde schnell klar, dass aufgrund des Miterwerbs von Inventar etwa 6.000 € zuviel Grunderwerbsteuer bezahlt wurden. Rechtsbehelfsfrist war zu, ein Versuch der Änderung nach 129 AO blieb erfolglos, da hat der Mandant gaaaaaaanz toll gespart.

Und das ist ein kleineres Fällchen, ich hab da schon ganz andere Beträge gesehen, die Mandanten versenkt haben, weil sie dachten, wenn ich den Steuerberater frage, dann kommt wieder eine Rechnung…

Wie gesagt:

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wenn du nicht in der lage bist, den kaufvertrag zu verstehen, wäre das durchaus angeraten.
ein kfz-sachverständiger wäre übrigens auch nicht schlecht.

und dabei geht es nur um ein vergleichsweise kleines objekt. ein haus kauft man nicht jede woche, vermutlich sogar nur einmal im leben. da spart man - wenn man schlau ist - nicht am berater.

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Naja, es braucht ja nicht unbedingt einen Vertrag, um schadensersatzpflichtig zu werden, wie Du sicherlich auch weißt:

Hier wäre die Frage, ob der Testamentsvollstrecker schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Das läßt sich von hier aus allerdings mal so gar nicht beurteilen.

da hast du natürlich völlig recht, aber auch das hat mit den agb von immoscout nichts zu tun.