Seit 6 Wochen plane ich den Kauf einer Wohnung, die über einen Makler auf Immoscout angeboten wurde. Die Wohnung war ein Erbstück, das verkauft werden sollte. Mir liegt bereits seit Wochen der Kaufvertrag vor, der Vertragsentwurf des Notars ist fertig, der Kredit genehmigt, der Notartermin bestätigt.
Alle Unterlagen sowie die Finanzierungsangebote etc. habe ich durch meinen Steuerberater prüfen lassen, der mich auch zu diversen Terminen begleitet hat, wodurch mir nicht unerhebliche Kosten entstanden sind. Eine Woche vor dem Notartermin hat mich nun heute der Makler darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Testamentsvollstrecker „die Wohung jetzt doch nicht verkaufen kann, sondern in Erfüllung eines Vermächtnisses jetzt doch an einen der Erben herausgeben muß. Es ging hier wohl bisher unter anderem um die Frage ob das entsprechende Testament überhaupt wirksam ist. Es hat sich leider erst jetzt diese erbrechtliche Konsequenz ergeben, bisher war man davon nicht ausgegangen und war der Meinung die Wohnung problemlos verkaufen zu können. Aufgrund dieses neuen Herausgabeanspruches dürfen wir die Wohnung jetzt leider nicht mehr zum Kauf anbieten und müssen den Notartermin leider wieder aufheben.“
Habe ich irgendeine rechtliche Handhabe, wie ich mir zumindest die für den Steuerberater entstandenen Kosten erstatten lassen kann? Und was ist mit meiner eigenen Zeit, die ich vergeblich darauf verwendet habe?
Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Ihre Zeit!