Hallo ihr Wissenden,
man nehme an ein Autofahrer biegt aus einer Querstraße auf eine Hauptstraße ein. Nach dem Einbiegen beschleunigt er.
Auf seinem Armaturenbrett beginnt die Ölkontrollampe zu leuchten.
Der Fahrer schaut auf das Armaturenbrett und ist mom. etwas überfordert (kann ja auch z.B. ein langer Arbeitstag gewesen sein).
Jedenfalls bekommt er im Moment die Verknüpfung nicht hin den Motor abzustellen und will rechts ranfahren.
Er schaut nach oben und sieht sich auf eine Ampel zufahren, die rot zeigt. Das ist für den Moment einfach zuviel Input. Dauert noch ca. zwei Sekunden bevor das so richtig zu ihm durchdringt, da ist er auch schon drüber und es blitzt zweimal.
Jetzt kommt folgendes zusammen:
- die Ampel war wohl schon einige Zeit rot (2 sec. auf jeden Fall,
da vorher nicht gesehen können es auch 5,10,20 oder 60 sein) - der Fahrer war beim Beschleunigen als die Lampe anging, nachdem er
„wachgeblitzt“ wurde und schon den Bremsvorgang eingeleitet hatte
zeigte der Tacho irgendwas in Richtung über 60.
Nachdem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, gibt es hierfür wohl 125 € Strafe, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Steht das so fest?
Oder wird hier nach Lesung des Anhörungsbogens „geurteilt“?
Wird hier ein Unterschied gemacht, wenn der Fahrer nie aufgefallen ist? Das die Story dämlich klingt und die Beamten eine ganze Menge Geschichten lesen ist klar, dass Tränen der Rührung fliessen ist wohl eher unwahrscheinlich.
Frage auch ob der Fahrer unbedingt zugeben sollte, dass er zu blöd ist Auto zu fahren (nein, niemals Drogen oder Alkohol im Spiel).
Nicht das ihm hier noch ein Strick draus gedreht wird, dass er Auto fährt obwohl er nach eigener Aussage nicht mehr fähig war Situationen schnell genug zu verarbeiten.
Jetzt hat der Blitzer ja zweimal ausgelöst. Wird durch diesen doppelten Blitz die Geschwindidkeit errechnet? Dies würde bei (da genaue Geschwindigkeit unbekannt schätzungsweise) 21 kmh zu schnell 80 € plus einen weiteren Punkt kosten. komplett also eine Menge Geld, einen Monat Fahrverbot und 5 Punkte. Richtig?
Das Auto wäre übrigens auf die Ehefrau angemeldet.
Wie ist hier der Gang der Dinge?
Die Dame bekommt also den Anhörungsbogen, kann sich aber darauf berufen, nicht mehr zu wissen wer gefahren ist, also fordert sie das Bild an.
Oder darf sie dies nur über einen Anwalt?
Hieße aber bei finanziell schlechter gestellten Personen, dass es evtl. lohnenswerter wäre die Strafe zu zahlen als den Anwalt (von den Punkten einmal abgesehen, gibt ja auch geringere Verstöße).
Kann die Ehefrau im Fragebogen eigentlich angeben nicht gefahren zu sein und der Mann bestätigt dies einfach? Damit könnte man ja aber viel mauscheln…
Dann noch rein Interessehalber:
Das das Foto nicht auswertbar ist ist heutzutage wohl eher unwahrscheinlich.
Was aber z.B. wenn sich der Eigentümer wirklich nicht erinnern kann, wer das Auto gefahren ist und das Foto nicht 100% eindeutig wäre?
Bliebe dann Strafe, Punkte etc. an ihm hängen? Auch nicht fair…
Wie würde der Eigentümer demjenigen, von dem er glaubt gefahren zu sein dies beweisen?
Eigentlich wollte ich nur mal eben nach den Strafen googeln, wirft aber plötzlich ne Menge Fragen auf.
Für Antworten vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Fonz