Zu wenig Arbeit - Anordnung Überstundenabbau o. Zwangsurlaub

Hallo zusammen,
in unserem Betrieb ist aufgrund von Arbeitsmangel extrem wenig zu tun. Es ist angedacht, dass ich evtl. einen Tag von der Arbeit freigestellt werden soll. Hierzu habe ich Fragen:

Darf mein Arbeitgeber bei einer Freistellung von mir verlangen, dass ich meine bestehenden Überstunden nehme, obwohl nicht mehr genügend Überstunden vorhanden sind und ich damit in Minusstunden gerate? Ich habe 2 Überstunden und mein Arbeitstag hat 9 Stunden. Also würde ich mit 7 Stunden ins Minus geraten. In meinem Arbeitsvertrag ist hierzu nichts vermerkt.

Ich habe hierzu gelesen, dass mein Arbeitgeber nicht verlangen kann, dass ich ins Minus komme, ist dies richtig? Gibt es hierzu evtl. auch einen Paragraphen oder so?

Darf mein Arbeitgeber bei einer Freistellung von mir verlangen einen Tag Urlaub zu nehmen?

Vielen Dank für vorab.

Hallo,

Arbeitsmangel ist klassisches sog. „Betriebsrisiko“, das der Arbeitgeber zu tragen hat. Sofern es wirklich keine anderslautenden vertraglichen Regelungen gibt ( wie zB Zeitkonten), muß der AG Dich im vertraglichen Umfang beschäftigen, sonst kommt er in den sog. „Annahmeverzug“, wenn Du dadurch Minuszeit aufbaust.

Und das das ganz allein der AG zu tragen hat, steht in § 615 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

&tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort. Mein Arbeitgeber kam tatsächlich auf mich zu und ich sollte ins Minus gehen. Hab mich erfolgreich dagegen gewehrt.

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