ein GKV-Rentner möchte noch jobben. Da er vorzeitig mit 63 J. in Rente ging, weiß er, daß er bis zum Alter von 65 mtl. unter Euro 400,- bleiben muß wegen der Rente.
Jetzt stellt sich die Frage, ob auf diesen Verdienst KV- und PV-Beiträge anfallen, wenn er seinen Job auf Honorarbasis ausüben würde?
Links, wo was dazu steht, werden gerne entgegengenommen. Google spuckte leider nix Passendes aus.
Hallo,
Honorarbasis heisst „Selbständig“, allerdings nicht hauptberuflich Selbständig in diesem Fall. Bis mtl. 131,25 € sind solche Einnahmen beitragsfrei - ansonsten alle beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Honorarbasis heisst „Selbständig“, allerdings nicht
hauptberuflich Selbständig in diesem Fall. Bis mtl. 131,25 €
sind solche Einnahmen beitragsfrei - ansonsten alle
beitragspflichtig.
danke für die Antwort.
Das scheint ja echtes Geheimwissen zu sein, daß man das im Netz nirgends findet.
Jetzt interessiert natürlich noch, wie dieser Betrag zustandekommt. Hat es was mit der Bezugsgröße zu tun?
Der entsprech. § wäre auch hilfreich, daß ich nicht das komplette SGB durchlesen muß.