Zusammenziehen mit Hartz 4?

Hallo

Das passt hier aber gerade überhaupt nicht, weil in diesem
Fall nicht die Rede ist von einem Hartz-4-Empfänger, sondern
von einer Studentin, die ihren Lebensunterhalt selbst
verdient, und weder BAFöG noch Wohngeld oder sonstwas
beantragt hat. Die will lediglich mit einem Hartz-4-Empfänger
zusammenziehen, und die Frage ist, ob sie ihren
selbstverdienten Lebensunterhalt behalten darf.

weil genau dieses „behalten darf“ polemisch und auch sachlich falsch ist. Wem wird denn auf welcher Grundlage von wem etwas weggenommen?

Und der Hartz-4-Empfänger macht eine Berufsausbildung, die ihm
ansonsten (z. B. die Unterrichtsgebühren) seine Mutter finanziert.

Greetz, Bommel

Kann es nicht? Sorry, ich seh das ein wenig anders. Die ganze
Hartz-Politik p*sst den Leuten ans Bein, die sowieso nichts
haben.

Die Leute die wirklich bedürftig sind, tun mir leid. Denjenigen, die arbeiten könnten und nicht wollen, darf Dr. Hartz meines Erachtens gerne ans Bein pissen. Die wo nichts für ihre Lage können und sie auf Grund des Alters oder der Gesundheit nicht ändern könne, für die finde ich es selbst an der Grenze. Aber hey… Wenn ich Geld verdienen will muss ich dafür arbeiten, ein ALG II Empfänger muss halt dafür dass er Geld bekommt, Unterlagen bringen und sich und seine Verhältnisse gegenüber durchsichtig machen. Nur- der Hartz IV Empfänger hat weniger Aufwand wie ich, die tagtäglich zur Arbeit rennt. Das ist jetzt nur allgemein gesprochen und soll dich, Frank, auf keinen Fall angreifen. Ist nur meine persönliche Sicht der Dinge.

Jedes legal im Handel erhältliche „Hartz 4“-Buch sagt
dir frei durch die Blume „Du mußt tricksen wo du nur kannst,
verarschen tun sie dich sowieso“.

Es gibt auch Bücher, die mir sagen ich kann in 24 Stunden Millonär werden… ob es was bringt, sei mal dahingestellt.

Es geht hier wahrlich nicht
um Sozialschmarotzertum, sondern um den besten Weg von den
paar Kröten, die man noch zum Leben hat, auch wirklich leben
zu können.

Wie vorher erwähnt, für die Bedürftigen, die nichts dafür können oder keine andere Möglichkeit habe, finde ich es sehr wenig Geld.

Und wenn dem hier angesprochenen Kandidaten durch
unsinnige Regelungen nicht ermöglicht wird, mit seiner
Freundin zusammenzuziehen oder seine Freundin gar plötzlich
mit ihrem Niedriglohn auch noch für ihn aufkommen soll, hört
der Spaß eindeutig auf!

Naja lebt man zusammen, wird halt angenommen, dass man füreinander ein steht. Man kauft zusammen ein und macht viele Dinge gemeinsam. Man teilt sich ja diverse Kosten wie Miete etc.

Ist ein wenig wenig für zwei Personen. Das ist wahrscheinlich
der Satz für eine Person. Bei der zuständigen ARGE nachfragen
und sich die Sätze nennen lassen.

Mal ganz offen gefragt, da du dich ja scheinbar ein wenig
auskennst: Der Kandidat hat Harzt4, seine Freundin verdient
zwischen 200 und 800/900 Euro pro Monat (wechselnd): Kann das
Amt mietmäßig wegen dem Geld auf seine Freundin zurückkommen?

Ich verstehe nicht ganz, was du damit meinst? mietmäßig, dass heißt, dass die Miete deiner Freundin angerechnet wird?
Wenn ihr eine BG bilden solltet, dann wird sie mit in die Miete einbezogen und du bekommst praktisch deinen Anteil an der Miete bezahlt. Ich muss aber beteuern, dass die Argen es jede ein wenig anders macht, was natürlich alles verkompliziert. Die eine sieht den Sachverhalt anders wie eine andere. Ist total bescheuert, aber Realität. Daher kann jetzt ein anderer Experte was ganz anderes erzählen wie ich, weil es bei ihm halt anders gehandhabt wird.

Danke für deine Hilfe!

Bitteschön

DerFrank

Die Nicole

Hallo

Nur- der Hartz IV
Empfänger hat weniger Aufwand wie ich, die tagtäglich zur
Arbeit rennt.

Das ist noch nicht mal gesagt. Der soll sich doch Arbeit suchen. Das ist auch Arbeit, und zwar ziemlich stressige.

Oder er macht eine Ausbildung, wie hier in diesem Falle. Oder er versucht sich selbständig zu machen und sich ohne Geld die entsprechenden Kenntnisse zuzulegen (die entsprechenden kostenlosen Kurse von den ARGEN kann man in der Regel in der Pfeife rauchen). Oder er kriegt so einen nutzlosen Lehrgang von der Arge aufs Auge gedrückt, und muss schauen, wie er den umgehen kann, um nicht bei seinen Bemühungen um Arbeit nach diesem Lehrgang wieder ganz von vorne anfangen zu müssen. Oder er muss sich schlau machen, ob die Arge ihn richtig beraten hat, und der Bescheid richtig ist.

Er muss schauen, wo er sehr kostengünstig einkaufen kann, und die Wege dorthin dürfen nichts kosten, also zu Fuß oder Fahrrad, was auch eine Menge Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn was in seinem Haushalt defekt ist, muss er es reparieren. Wenn er das nicht kann, muss er sehen, wo er die Kenntnisse herbekommt. usw. usw.

Klar gibt es auch Leute, die nur vorm Fernseher sitzen. Aber wenn einer noch eine Perspektive haben will, hat er eine ganze Menge zu tun.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

weil genau dieses „behalten darf“ polemisch und auch sachlich
falsch ist.

??

Wem wird denn auf welcher Grundlage von wem etwas
weggenommen?

Hier in diesem Falle wahrscheinlich niemandem.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

fast alles, was du hier anführst, muss auch der tun, der schlecht bezahlte Arbeit hat und gezwungen ist sich etwas besseres zu suchen. Und der schafft es auch neben dem 40 Stunden Job das alles zu erledigen. So wie Du das darstellst, leisten ALG-II Empfänger ja fast mehr als Vollzeit Beschäftigte. Das kann ich so nicht stehen lassen.

Gruß

S.J.

MOD Xolophos: fullquote gelöscht

1 Like

Klar gibt es auch Leute, die nur vorm Fernseher sitzen. Aber
wenn einer noch eine Perspektive haben will, hat er eine ganze
Menge zu tun.

Klar, die Leute habe ich ja auch im voraus aus meinen Negativbeispielen ausgeschlossen. Ganz ohne ist es nicht. Die Regelleistung ist genau genommen eine Katastrophe. Die 347 € für einen Alleinstehenden würden gerade mal meine persönlichen Fixkosten wie Versicherungen und Auto abdecken. Zu essen hätte ich dann noch nix und umziehen müsste ich auch noch, weil meine Wohnung definitiv zu groß wäre. Also wenn ich mir das für mich vorstellen würde, wäre es eine Katastrophe.
Ich meine mit meinen Negativbeispielen wirklich nur die Leute, die keinen Bock auf Arbeit haben und sich mit Sozialleistungen ihr Leben aus purer Faulheit finanzieren wollen. Solche habe ich leider Tag für Tag genügend vor mir. Das ist frustrierend, zumindest war es das am Anfang, mittlerweile ist mir das ziemlich egal.

Viele Grüße
Simsy

LG Nicole

Hallo

fast alles, was du hier anführst, muss auch der tun, der
schlecht bezahlte Arbeit hat und gezwungen ist sich etwas
besseres zu suchen. Und der schafft es auch neben dem 40
Stunden Job das alles zu erledigen.

So wie Du das darstellst,
leisten ALG-II Empfänger ja fast mehr als Vollzeit
Beschäftigte.

Mehr „leisten“ wohl kaum, denn da fehlen oft die Hilfsmittel, die Kenntnisse und auch psychische Unterstützung (Leistung bezieht sich ja aufs Ergebnis der Anstrengung). Aber wenn du dafür „sich anstrengen“ und „Einsatz bringen“ einsetzt, das kann durchaus passieren, dass da mehr ist als bei einem Vollzeitbeschäftigten, jedenfalls wenn dessen Lohn nicht gerade auf Hartz-4-Niveau ist, und er nicht außerdem noch auf Arbeitssuche ist.

„Kann“ habe ich gesagt, und trifft natürlich nicht immer zu, vielleicht auch nicht sehr oft, aber so extrem selten ist es nicht, glaube ich.

Ich finde es jedenfalls verrückt, dass die meisten Leute davon ausgehen, dass ein ALG-II-Empfänger gar nichts zu tun hätte. Dabei ist er doch regelrecht dazu verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen.

Mal abgesehen davon sind das ja oft die Leute, die die notwendige Erziehungsarbeit oder evtl. auch Angehörigenpflege leisten. Und die müssen sich dann immer anhören, sie hätten den ganzen Tag Zeit.

Viele Grüße
Simsy

Hi

Die 347 €
für einen Alleinstehenden würden gerade mal meine persönlichen
Fixkosten wie Versicherungen und Auto abdecken.

Boa, was hast du für ein Auto?
347 im MONAT?

LG Simsy

Ich könnte heulen vor Freude: Eine halbe Woche auf dem Board und die Lage schien aussichtslos, aber es gibt Menschen, die den Fall wirklich voll und ganz verstanden haben und meine Anfrage hier nicht als Sozialschmarotzerei verstehen, sondern als Fragestellung und Erkundung etwaiger Lösungen - danke Simsy! :smile:

MOD Xolophos: fullquote gelöscht

*lol* Na Versicherungen sind ja mit Auto schon über 200 €, Haftpflicht,-Lebens,-Rechtschutz, private Krankenversicherung und natürlich die Autoversicherung mit 30 € im Monat *g* und halt den Unterhalt vom Auto, Steuer, Benzin u.a.
Ist übrigens kein besondereres Auto, nur ein Golf IV, leider oder für manche ein Segen mit 150 PS, was sich natürlich im Sprit bemerkbar macht… *g* Aber das mit den 347 € kommt hin!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zusammenziehen mit Hartz 4 in eine WG?
Hier mal eine andere Variante:
Person A ist alleinerziehende Mutter und wohnt in einer zwar angemessenen, aber saukalten Wohnung, die von der ARGE bezahlt wird mit einem Kind unter 1 Jahr.
Person B ist selbsständig und wohnt in einer WG, in der ihr das Zimmer zu klein ist.
Erstens geht es nun darum, dass Person A ausziehen will, da es im Bad einfach zu kalt ist ein Baby zu baden und im Winter nur noch schlimmer werden kann. Darf sie einfach umziehen? Kann die ARGE Geldleistungen einbehalten, auch wenn sich am Mietpreis nichts ändert und Person A keine Umzugshilfe benötigt?
Zweitens ist es möglich mit Person B in eine WG zu ziehen? Welche Gründe müssen vorliegen?
Bin gespannt auf Antworten, LG, Antje

Bin gespannt auf Antworten,

Ich empfehle einen neuen [„eigenen“] thread zu eröffnen.
Bei einem Beitrag, der langsam dabei ist ins Archiv zu verschwinden, wird wohl kaum noch jemand schauen/antworten.

MfG

Xolophos hat recht, trotzdem schreib ich mal ganz kurz was dazu:

Darf sie einfach umziehen?

Bloß nicht!! Immer erst bei der ARGE beantragen!
Kälte sollte eigentlich ein ausreichender Grund sein, Zustimmung muss aber sicherlich mühsam errungen werden. Dann trägt die ARGE auch die Umzugskosten.

Kann
die ARGE Geldleistungen einbehalten, auch wenn sich am
Mietpreis nichts ändert und Person A keine Umzugshilfe
benötigt?

Ach so.
Eigentlich nicht. Ich würde trotzdem Arge unbedingt vorher bescheid sagen.

Zweitens ist es möglich mit Person B in eine WG zu ziehen?
Welche Gründe müssen vorliegen?

Eigentlich keine.
Es wird aber wahrscheinlich ein eheähnliches Verhältnis unterstellt. Mit viel Hin und Her und evtl. Rechtsstreit rechnen.

Stell trotzdem die Frage nochmal, die eigentliche Frage konnte ich ja nicht beantworten.

MfG Simsy

Ja, danke, dann stell ich die Frage einfach nochmal.