Hallo Ihr Zwei,
erst kurz und knapp „JA“
Damit Ihr eine Wohnung bekommen könnt, benötigt Ihr den WBS der Kommune wo Ihr hinziehen wollt. Manche nehmen dafür eine Gebühr, andere nicht.
In diesen WBS tretet Ihr ja sowieso schon gemeinsam auf, als Lebensgemeinschaft die vorhaben in absehbarer Zeit auch den Bund der Ehe eingehen zu wollen. Diesen Schein müsst Ihr Euch von der zuständigen Hartz IV Stelle bestätigen lassen, auch hier heißt es immer noch, Ihr geht in absehbarer Zeit in die gemeinsamme Ehe. da Ihr beide vorher noch keine eigene Wohnung hatten steht Euch die Erstausstattung zu, das heißt, Eure Eltern geben Euch keine Möbel, hausrat ect, für die eigene Wohnung mit. Was sie Euch geben ist was anderes, aber bitte erst wenn ihr in der Wohnung seit und die Erstausstattung erhalten habt. Beim Amt nicht vergessen eine Person Eures Vertrauens mitzunehmen, habt das Recht bei jeden Amtsgang übrigens. Gleichzeitig umsehen nach einer geeigneten Wohnung die der örtlichen Vorgabe entspricht.
Das Angebot was Euch an Wohnung geboten wird vor dem Unterschreiben erst von der Hartz IV Stelle bestätigen lassen, das die Mietkosten und die entsprechenden Nebenkosten übernommen werden, die Wohnung angemessen ist.
Ob Ihr wirklich heiraten wollt, oder das beim Amt nur sagt, wer will das Gegenteil beweisen.
Ihr Erhaltet dann Beide jeder seinen Hartz IV Satz entsprechend einer Lebensgemeinschaft plus die Warmmiete minus den Warmwasser, minus dem Lehrlingsgeld. Solltet Ihr noch Kindergleldberechtigt sein beachten, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt dem wird dieses auf die Hartz IV Leistung angerechnet.
Nicht vergessen, es ist nicht Möglich das der eine zu den anderen seine Eltern zieht, verstehen sich nicht.
Wenn Ihr die kleinen Tips mitbeachtet dürfte dem nicht im Wege stehen, über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, sowas hilft auch anderen Hartz IV leuten
Gerhard