Hallo
wenn ich einen Zuschuss als Betriebseinnahme buche, wie sieht das dann aus in der HdB und StB? Mindern sich in diesem Fall die AK?
vereinfachtes Beispiel: Investitionsgut kostet 100 Euro, Zuschuss
beträgt 20.
vielen herzlichen Dank
MicLot
Hallo
wenn ich einen Zuschuss als Betriebseinnahme buche, wie sieht das dann aus in der HdB und StB? Mindern sich in diesem Fall die AK?
vereinfachtes Beispiel: Investitionsgut kostet 100 Euro, Zuschuss
beträgt 20.
vielen herzlichen Dank
MicLot
Hallo
wenn ich einen Zuschuss als Betriebseinnahme buche, wie sieht
das dann aus in der HdB und StB? Mindern sich in diesem Fall
die AK?vereinfachtes Beispiel: Investitionsgut kostet 100 Euro,
Zuschuss
beträgt 20.
In diesem Fall interessiert das doch gar nicht. Dieser Betrag kommt in den Aufwand, der erhaltene Zuschuss ist Ertrag.
Oder willst Du ein Wirtschaftsgut von 100 Euro aktivieren?
In diesem Fall interessiert das doch gar nicht. Dieser Betrag
kommt in den Aufwand, der erhaltene Zuschuss ist Ertrag.Oder willst Du ein Wirtschaftsgut von 100 Euro aktivieren?
Hallo
Na, dann sagen wir, das WG kostet 10.000 und der Zuschuss beträgt 1.000. Was wäre im Aktivierungsfall bei Verbuchung einer Betriebseinnahme. Mindert die Betriebseinnahme (Zuschuss) die Anschaffungskosten? Also Aktivierungspflichtiger Betrag: 9.000
freundliche Grüße
Mic
Na, dann sagen wir, das WG kostet 10.000 und der Zuschuss
beträgt 1.000. Was wäre im Aktivierungsfall bei Verbuchung
einer Betriebseinnahme. Mindert die Betriebseinnahme
(Zuschuss) die Anschaffungskosten? Also
Aktivierungspflichtiger Betrag: 9.000
R 6.5 Abs. 2 EStR:
Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht. Entweder Zuschuss als Betriebseinnahme verbuchen und AK unverändert, oder Zuschuss mindert die AK und damit weniger AfA.
In der Handelsbilanz muss genauso verfahren werden.
Dann gibt es noch Möglichkeiten bei nachträglich und im Voraus gewährten Zuschüssen, ebenfalls nachzulesen in der oben genannten Richtlinie.