Zweiwöchiges Rückgaberecht - Hier verwirkt?

Hallo,

Wenn man diese Frage bejaht, liegt auch ein Sachmangel vor und
der Kunde kann die Hose zurückgeben - und dafür hat er dann
auch 6 Monate Zeit (und nicht nur 14 Tage).

Ich wäre jetzt einfach mal von 2 Jahren ausgegangen.

stimmt natürlich auf dem Papier. In der Realität stelle ich es mir aber ausgesprochen schwierig vor nach mehr als sechs Monaten zu beweißen, daß eine „Unpässlichkeit“ der Hose von Anfang an vorhanden war.

Aber ich gelobe gerne beim nächsten mal nicht so schlampig zu antworten.

Dem Fragesteller sollte man noch erläutern, daß in den ersten sechs Monaten nach Kauf der Verkäufer beweißen muß, daß die Hose bei der Übergabe in Ordnung war und daß danach der Käufer beweißen muß, daß der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war.
Und daß der jeweils andere erst mal nichts machen muß als zu behaupten - wenn der Gegner diese Behauptung nicht widerlegen kann, unterliegt er.

Gruß Stefan