Hallo,
ich bin gerade dabei einen neuen Vertrag bei der Telekom VDSL abzuschließen.
Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Da fiel mir ein - was ist, falls ich innerhalb dieser Frist umziehe sollte und am neuen Wohnort VDSL nicht verfügbar wäre?
Das habe ich die Telekom auch gefragt und werde aus der Antwort nicht ganz schlau:
_"Ein Sonderkündigungsrecht besteht beim Umzug nicht, wenn am
neuen Standort DSL nicht oder nicht mit der bisherigen
Geschwindigkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Der
Kunde muss in diesem Fall einen Call-Anschluss mit
Mindestvertragslaufzeit nehmen, um aus dem Vertrag am alten
Standort rauszukommen oder er reicht die Kündigung ein und
muss bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am alten
Standort weiter zahlen.
Dies können Sie auf unserer Homepage www.telekom.de nach
lesen.
Dort ist hinterlegt, dass die Mindestvertragslaufzeit immer
neu beginnt. Eine Aufnahme in die AGB erfolgt nicht, da es
sich um geltendes Recht handelt.
Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor wenn Telekom keinen
Anschluss bereitstellen kann."_
Ich bin nicht sicher, ob ich das jetzt richtig verstehe:
Sollte ich umziehen und sollte es am neuen Standort kein VDSL geben, nehme ich statt dessen einen Call-Anschluss, bezahle nur den Call Anschluss und nicht das nicht verfügbare VDSL? Richtig?
Stephanie