Spar-Preis der DB und Zugverspätung

Von: , Frage gestellt am Sa, 2. Apr 2005

Hallo,
die DB bietet doch übers Wochenende die Spar-Preise 25% und 50% an. Was ist, wenn ich
umsteigen muß und der erste Zug Verspätung hat, so daß ich den Anschlußzug nicht mehr
erreiche? Die Fahrkarte gilt doch nur für vorher bestimmte Züge. Hier noch etweas
komplizierter (ist passiert): Fahrkarte vorher gekauft, Zubringerzug kommt aus dem Ausland und
hat Verspätung. Was nun?
Gruß Fritz

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: Spar-Preis der DB und Zugverspätung

    Moin,

    guckst Du hier: http://www.bahn.de/-S:PtVOZ9:dxFXgNNNZpuOr9NNNNZM/p/...

    Entschädigungshöhe

    Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zur Höhe der Entschädigung:

    * Normal- oder Sparpreis (mit/ohne BahnCard 25/50-Rabatt, Aktionspreise):
    Gutschrift in Höhe von 20 Prozent des Wertes der von der Verspätung betroffenen einfachen Fahrt. Der Betrag wird kaufmännisch auf einen durch 10 Cent teilbaren Betrag gerundet. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrkarte - bei Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend gemacht werden. Es werden mindestens 5,- EUR als Gutschein entschädigt.

    bye
    Rolf

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Spar-Preis der DB und Zugverspätung

      Moin,

      Hallo Rolf,
      ich dachte nicht an eine Entschädigung, sondern ob die Sparpreis-Karte überhaupt noch gültig
      ist, weil ich ja einen Zug später nehmen muß.
      Gruß Fritz guckst Du hier:
      http://www.bahn.de/-S:PtVOZ9:dxFXgNNNZpuOr9NNNNZM/p/...
      lung_nationaler_fernverkehr.shtml
      Entschädigungshöhe

      Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zur Höhe
      der Entschädigung:

      * Normal- oder Sparpreis (mit/ohne BahnCard 25/50-Rabatt,
      Aktionspreise):
      Gutschrift in Höhe von 20 Prozent des Wertes der von der
      Verspätung betroffenen einfachen Fahrt. Der Betrag wird
      kaufmännisch auf einen durch 10 Cent teilbaren Betrag
      gerundet. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrkarte - bei
      Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend
      gemacht werden. Es werden mindestens 5,- EUR als Gutschein
      entschädigt.

      bye
      Rolf

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Missverständnis

        Hi Fritz,

        m.W. behält die Fahrkarte ihre Gültigkeit auch in den folgenden Zügen, vorausgesetzt Du hast eine Bescheinigung über die Verspätung des ersten Zuges.

        Bye
        Rolf

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re: § 17 EVO

          Hi Rolf @Fritz! m.W. behält die Fahrkarte ihre Gültigkeit auch in den
          folgenden Zügen, vorausgesetzt Du hast eine Bescheinigung über
          die Verspätung des ersten Zuges.
          Genau. Das begründet sich aus § 17 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).
          Danach hat die Bahn bei Ausfall oder verhinderter Weiterfahrt eines Zuges - soweit möglich - für die Weiterbeförderung zu sorgen. Das gilt unabhängig von dem Fahrschein, der benutzt wurde.

          Siehe auch http://www.fahrgast-rechte.de/Ubersicht/Ihr_Problem/...

          Gruß, Hartmann.

          • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Bescheinigte Verspätung SNCF>>DB

            Hallo Diskutanten,

            ein Problem ergibt sich dann, wenn man mit dem TER Alsace oder Lorraine einen Anschluss in Sarrebrouck oder Offenbourg verschnappt:

            Aus der Sicht der Dehback gibts kein Ausland: Die Fahrt gilt als dort angetreten, wo der Dehback-Fahrausweis anfängt. Und aus der Sicht eines klassischen französischen Kontrolleurs (der in der Regel sowieso uss em Innere kommt) gibts auf die Frage nach einer entsprechenden Bescheinigung normalerweise ein unnachahmliches Schulterzucken: "Mais que me voulez-vous, Monsieur? C'est pas mon affaire à moi..." - bekannt unter einer vulgarisierten Sonderform der stoischen Philosophie, genannt "Je-m'en-foutisme".

            Es ist also trotz einiger erfreulichen Entwicklungen im Reich der TER (hab erst am vergangenen Dienstag eine durchgehende Baleine Offenburg - Saarbrücken über Strasbourg-Sarreguemines erspäht) vom Dehback-Sparpreis mit Zugbindung bei Grenzüberschreitung eher abzuraten.

            Schöne Grüße



            MM

            • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: Bescheinigte Verspätung SNCF>>DB

              Hallo Diskutanten,

              ein Problem ergibt sich dann, wenn man mit dem TER Alsace oder
              Lorraine einen Anschluss in Sarrebrouck oder Offenbourg
              verschnappt:

              Aus der Sicht der Dehback gibts kein Ausland: Die Fahrt gilt
              als dort angetreten, wo der Dehback-Fahrausweis anfängt. Und
              aus der Sicht eines klassischen französischen Kontrolleurs
              (der in der Regel sowieso uss em Innere kommt) gibts auf die
              Frage nach einer entsprechenden Bescheinigung normalerweise
              ein unnachahmliches Schulterzucken: "Mais que me voulez-vous,
              Monsieur? C'est pas mon affaire à moi..." - bekannt unter
              einer vulgarisierten Sonderform der stoischen Philosophie,
              genannt "Je-m'en-foutisme".
              Hallo Martin,
              du hast es wohl auf den Punkt gebracht. Was ist aber die "Dehback"? Es
              handelte sich wirklich um einen Zug der ter-Alsace. Fahrkarte wurde
              vorher gekauft: Straßburg-Stuttgart (also nicht Offenburg, sondern
              Straßburg = Ausland!) Fahrtantritt also nicht Deutschland. Und wie mir
              gestern telefonisch mitgeteilt wurde, wollte der franz. Kontrolleur
              wirklich nicht elsässisch sprechen können. Andererseits hatte sie dann
              1 1/2 Stunden Zeit, um den Informationsstand in Straßburg zu
              beklopfen. Sonntagabend kann ich berichten, wie es der
              Eisenbahnfahrerin erging.
              Gruß Fritz

            • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
              Re^4: DB und Dehback - off topic

              Grüeß Dich, Fritz, Was ist aber die "Dehback"?
              diese Bezeichnung habe ich erfunden. Sie dient zur Unterscheidung meiner alten Liebe DB (= Deutsche Bundesbahn), einem bösen, bösen Staatsunternehmen, das bevölkert war von Eisenbahnern, die sich in einer Anzahl und zu einem Grad mit der Firma, von und mit der sie lebten, identifizierten, von dem jedes Unternehmen aus der Hl. Privatwirtschaft bloß träumen kann, von deren Nachfolgerin: Der möchtegern-börsenfähigen Deutschen Bahn AG (= "DBAG, Dehback"), die frecherweise das Logo "DB" mit nur minimalen Veränderungen geklaut hat, obwohl sie in fast jeder Hinsicht das Gegenteil der Deutschen Bundesbahn sein will und auch ist.

              Bei der Dehback hat es Dutzende von powedelnden Grinsemäuslein, deren Hl. "Service" sich allerdings in Ermangelung einer auch bloß minimalen Einweisung in ihre Tätigkeit im Powedeln und Grinsen so ziemlich erschöpft. Ferner eine Kundschaft, die außerhalb der Visionen von Hartmut Mehdorn bloß virtuell existiert: Sein Vorzeigeprojekt "Metropolitan" war von Anfang an zu 70 - 80% von virtueller Kundschaft besetzt, die paar 20 - 30% real existierenden Bahnfahrer, die das Teil benutzt haben, haben dann doch nicht ausgereicht, um das Ding mit erträglichen Defiziten fahren zu lassen. Die Männitscher, deren Vorliebe nach Hartmuts M.s Ansicht es ist, für einen A*** voll Geld von Munich Airport über Stuttgart Airport nach Cologne Airport zu düsen und zwischendurch ihr Läpptopp in einer Dihbihlauntsch einzustöpseln, existieren auch bloß in seiner Fantasie. Weil man bedauerlicherweise Fantasien nicht aktivieren darf, hat M. es geschafft, die vor der Restrukturierung im Gegensatz zum Nahverkehr einträglichen Zweige Personenfernverkehr und Güterverkehr fett in die roten Zahlen zu bringen. Richtig börsenfähig...

              Während so harmlose Ansinnen wie eine Fahrt von Vaihingen an der Enz nach Tübingen durch die Bemühungen der Dehback zu fast unmöglichen Herkulesarbeiten werden.

              Kurz: Die Dehback ist betreffend Markt- und Kundenorientierung ungefähr das, was die inzwischen wieder erfreulich erholte SNCF in ihren schwärzesten Jahren ca. 1985 - 1995 war. Wir haben damals, wenn uns wieder irgendeine Unmöglichkeit widerfahren war, vom "Cap activités anti-voyageurs 2010" gewitzelt. Der Unterschied zur Dehback heute ist: Fehler darf man machen, wenn man daraus lernt und sie korrigiert. Aber die Fehler des Nachbarn wiederholen, so wie es die unsrigen heute tun, zeugt von einem kaum übertreffbaren Ausmaß an Idiotie.

              In diesem Sinne




              MM
              bald wieder mit oder ohne Radel in der Baleine nach Niederbronn-les-Bains, um unseren obligatorischen jährlichen Besuch in Jaegerthal bei Monsieur Ruedi zu machen

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^5: DB und Dehback - off topic


              MM
              bald wieder mit oder ohne Radel in der Baleine nach
              Niederbronn-les-Bains, um unseren obligatorischen jährlichen
              Besuch in Jaegerthal bei Monsieur Ruedi zu machen
              Hallo Martin,
              wer ist Monsieur Ruedi?
              Kann leider nicht so poetisch schreiben wie du, hier die weitere
              Geschichte der Zugverspätung:
              Es waren ja noch mehrere Passagiere, die mit der ter verspätet in
              Strasbourg ankamen. Sie beschwerten sich bei der Information. Nun
              sprach auch plötzlich jemand elsässisch. Es wurde ein Taxi geordert,
              der die 5 Bahnfahrer nach Kehl brachte, in der Hoffnung, so schneller
              nach Stuttgart zu kommen (leider vergebens). Ein Begleitschreiben
              wurde auch mitgeliefert. So konnten auch die Passagiere, die ein
              Spar-Ticket vorher gekauft hatten, ohne weitere Kosten weiterfahren.
              Abgerechnet wird zwischen der DB und der SNCF. Finde ich toll.
              Wohne ja selbst südlich von Strasbourg, führt dich dein Weg auch mal
              dahin?
              Gruß Fritz

          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: § 17 EVO

            Hallo Hartmann,
            der entscheidende Satz ist wohl:
            "Die Weiterbeförderungspflicht gilt nicht gegenüber einem anderen Eisenbahnunternehmen"
            Weil der Sparpreis an einen bestimmten Zug gebunden ist, hat sie wohl Pech gehabt, oder?
            Sonntagabend wird die "Sparpreis-Fahrerin" mir darüber berichten.
            Gruß Fritz

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