Brille wo im Führerschein vermerkt?

Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Feb 2006

Hallo,
Wo auf dem Führerschein ist eingetragen, dass man während des Fahrens eine Brille zu tragen hat? Was ist, wenn ich von der Brille auf Kontaktlinsen umsteige? Gibt’s da bei der Polizeikontrolle Schwierigkeiten, wenn ich keine, aber auf dem Passphoto von Ausweis und Führerschein eine Brille trage?
grüße mifune

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 4 hilfreich
    Re: Brille wo im Führerschein vermerkt?

    Hallo, Wo auf dem Führerschein ist eingetragen, dass man während des
    Fahrens eine Brille zu tragen hat?
    Feld 12

    Zusatzzahlen für Brille: 01.01 Kontaktlinsen: 01.02 Schutzbrille 01.03 Was ist, wenn ich von der
    Brille auf Kontaktlinsen umsteige? Gibt’s da bei der
    Polizeikontrolle Schwierigkeiten, wenn ich keine, aber auf dem
    Passphoto von Ausweis und Führerschein eine Brille trage?
    Entweder hauen Sie Dir so lange auf den Hinterkopf, bis die Linsen herausfallen, oder..... ich weiß es ehrlich nicht.

    gruß

    dennis

    • Antwort von nach 3 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: Brille wo im Führerschein vermerkt?

      Entweder hauen Sie Dir so lange auf den Hinterkopf, bis die
      Linsen herausfallen, oder..... ich weiß es ehrlich nicht.
      Hallo,

      das wäre human.

      Sie nehmen die nette 6-Cell MagLite und leuchten damit knapp an der Pupille vorbei, dennoch mitten ins Auge. So erkennt der geneigte Beamte, ob da Hülsenfrüchte sind, oder nicht.
      Wenn man zudem noch Heuschnupfen hat, bekommt man gleich noch eine kostenlose Drogenuntersuchung gesponsort.

      Grüße
      formica

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        und was wenn...

        hi erstmal
        ... ich mir meine augen lasern lasse und somit wieder 100% sehstärke besitzte?
        muss ich dann wegen dem scheiss nochmal auf die führerschein stelle??
        oder wie oder was?

        finde das ganze etwas unübersichtlich

        gruß
        Jason

        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          Re: und was wenn...

          Hi Jason,

          wenn du eine Brille im Führerschein eingetragen hast und die (warum auch immer) nicht mehr benötigst musst du sie austragen lassen.

          Grüßle
          Frank K.

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: und was wenn...

            wenn du eine Brille im Führerschein eingetragen hast und die
            (warum auch immer) nicht mehr benötigst musst du sie austragen
            lassen.
            Oder ein Brillengestell mit Klarglas ausrüsten lassen ;-)

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: und was wenn...

            Hallo wenn du eine Brille im Führerschein eingetragen hast und die
            (warum auch immer) nicht mehr benötigst musst du sie austragen
            lassen.
            Darüber habe ich mir ja noch gar keine Gedanken gemacht...
            Und was machen Leute mit Nachtlinsen? Sie benötigen ja immer noch eine Sehhilfe, nur muss sie tagsüber nicht getragen werden. Man kann ja schlecht beweisen, das man sie die Nacht vorher getragen hat :)

            Gruß, DW.

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: und was wenn...

              Hallo, Und was machen Leute mit Nachtlinsen?
              Dafür gibt es die "Gegenkennziffer": 05.01: Nur bei Tageslicht

              gruß

              dennis

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: und was wenn...

              Hallo Und was machen Leute mit Nachtlinsen?
              Dafür gibt es die "Gegenkennziffer": 05.01: Nur bei Tageslicht
              Uhm, ich glaube ich habe mich unverständlich ausgedrückt (oder ich verstehe deine Antwort nicht :) ).

              Nachtlinsen werden über Nacht getragen und verformen das Auge so, das man danach für 10-12 Stunden keine weitere Sehhilfe braucht. Man hat also temporär die volle Sehkraft.

              Wird man nun kontrolliert steht im FS die Sehhilfenpflicht, kann aber nicht beweisen, das man sie im Moment nicht benötigt. Ausser Gutachten über die Wirksamkeit, auch im Hinblick auf die Eignung zum "Fahren ohne Brille", habe ich nichts zur Rechtlage im Internet gefunden...

              Danke und Gruß,
              DW.

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^5: und was wenn...

              Hallo, Uhm, ich glaube ich habe mich unverständlich ausgedrückt (oder
              ich verstehe deine Antwort nicht :) ).
              Es gibt nur die Kennziffer für die zwingende Anwendung bei Tag, ich habe keine für Nacht gefunden.

              gruß

              dennis



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