Sperre-Arbeitslosengeld

Hallo,ich habe da mal eine Frage.Mein Mann und ich haben im Juni 2004 geheiratet und leben aber noch im getrennten Haushalt.Mein Mann wohnt in Gifhorn,ich in Boizenburg.Ich möchte jetzt aber endlich mit meinem Mann zusammen ziehen,konnte aber bis jetzt keine Arbeit in Gifhorn oder Umgebung finden.Meine Frage ist jetzt,ob ich vom Arbeitsamt eine Sperre erhalte,wenn ich meinen Job in Boizenburg kündige, um endlich mit meinem Mann zusammen ziehen zu können.
Schon jetzt bedank ich mich bei Euch für die Antworten.

Hallo!

Mein Mann und ich haben im Juni 2004 geheiratet und leben aber noch im getrennten Haushalt.Mein Mann wohnt in Gifhorn,ich in Boizenburg. Ich möchte jetzt aber endlich mit meinem Mann zusammenziehen, konnte aber bis jetzt keine Arbeit in Gifhorn oder Umgebung finden.Meine Frage ist jetzt,ob ich vom Arbeitsamt eine Sperre erhalte,wenn ich meinen Job in Boizenburg kündige, um endlich mit meinem Mann zusammen ziehen zu können.

Nein; das ist ein „wichtiger Grund“ im Sinne der Sperrzeitvorschriften.

DA 9.3 Abs.4 Nr.1 zu § 144 SGB III (der „Sperrzeit-Paragraph“) besagt:

„Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis löst, weil er zur Begründung oder […] zur Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft […] zu seinem Ehegatten […] ziehen will […]“

Gruß
Liza

Entfernung?

Nein; das ist ein „wichtiger Grund“ im Sinne der
Sperrzeitvorschriften.

DA 9.3 Abs.4 Nr.1 zu § 144 SGB III (der „Sperrzeit-Paragraph“)
besagt:

„Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn ein
Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis löst, weil er zur
Begründung oder […] zur Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft […] zu seinem Ehegatten […] ziehen will
[…]“

Hallo,

Eine kleine Frage. Wie weit ist die Entfernung zwischen den beiden Orten? Mir wurde damals, als ich arbeitslos war, erklärt, es sei zumutbar, wenn man 2-2,5 Stunden pro Tag pendelt.

Gruß
Sticky