Geburtsurkunde! Zwischenname fehlt!!!
Von: , Frage gestellt am So, 31. Mai 2009
Hallo, wer hat eine Antwort auf folgende fiktive Frage:
Ein Baby wird geboren und die Mutter hat einen Zettel im KKH mit dem Namen ausgefüllt; mit "Vorname + Nachname". Am Tag der Abholung der Geburtsurkunde gehen Vater und Mutter zum Amt und beantragen das Gemeinsame Sorgerecht.
Hier entscheiden beide sich zusätzlich für einen Zwischennamen und lassen offiziell einen "Vornamen + ZWISCHENNAMEN + Nachnamen" auf der Sorgerechtserklärung eintragen.
Mit dieser Urkunde gehen beide dann zum Standesamt. Die Frau dort ist sehr im Stress und vergisst, den "Zwischennamen" auf der Geburtsurkunde einzutragen, obwohl ihr die Sorgerechtserklärung vorliegt.
Tage später bemerken beide das Fehlen des Zwischennamens und bitten um Änderung, allerdings wird ihnen nun mitgeteilt, dass eine Änderung nicht möglich sei. Ein Fehler der ihnen gleich am Tag der Aushändigung hätte auffallen müssen; sowieso würde das Standesamt sich den Namen von diesem besagten Zettel aus dem Krankenhaus holen. (Dieser trägt nicht mal eine Unterschrift.)
Die Eltern legen dann mündlich Widerspruch beim Amtsleiter ein; schließlich soll das Kind den Zwischennamen auch erhalten. Der Amtsleiter weigert sich ebenfalls und legt die Sache dem Amtsgericht zur Entscheidung vor.
Frage 1: Die Standesbeamtin hat sich in diesem Fallbeispiel ja eindeutig versehen, ihr wurde die Sorgerechtserklärung ja vorgelegt, die Eltern haben auf den Verwaltungsakt vertraut. Wieso kann nicht einfach der Zwischenname neu eingesetzt werden?
Frage 2: Die Urkunde "Gemeinschaftliches Sorgerecht" enthält nun ja einen "Zwischennamen", die Geburtsurkunde nicht. Geht das überhaupt rechtlich?
Frage 3: Es steht eine Taufe an. Könnte es Probleme geben?
