oder hats Du freiwillig Abdrücke abgegeben?
Hallo Mike,
ich wohne (und wohnte) nicht in den beiden Stadtteilen, in denen die Abdrücke zuerst abgegeben werden sollten, sondern „in der zweiten Reihe“, also einem angrenzenden Gebiet. Ursprünglich hieß es damals, bei Erfolglosigkeit würden auch diese Stadtteile überprüft. Dazu ist es jedoch nie gekommen, obwohl der Fall m.W. bisher ungeklärt ist.
Zur zwangsweisen Abnahme würde es nur kommen, wenn Du
Beschuldigter wärst, d.h. wenn gegen Dich Ermittlungen mit dem
Ziel der Einleitunge eines Strafverfahrens geführt werden
würden - also schon sehr konkret gegen Deine Person ermittelt
wird.
Zum Automatismus „Weigerung der freiwilligen Abgabe -> Mögliche Aufnahme von Ermittlungen -> Zwangsweise Abnahme der Abdrücke“ habe ich mich letztes Jahr schon geäussert. Natürlich ist klar, dass es ohne diese Konsequenz Schwachsinn wäre, mit solchen Massentests auf wirklich rein freiwilliger Basis überhaupt zu beginnen. Nur hat das Wort „Freiwilligkeit“ in diesem Prozess dann überhaupt nichts verloren, sondern es sollte ehrlicherweise heißen: Antreten zum Massentest, Marsch, Marsch!
Bei der jetzigen Verfahrensweise würde ich mich auch heute wieder weigern, von allein zur Abnahme anzutanzen, jedenfalls solange, bis ich meine persönliche Einladung bekäme, …
Außerdem kannst Du offiziell / schriftlich nachfragen, dann
bekommst Du ne sichere Antwort.
… denn das genau ist der Knackpunkt: Daran, daß ich eine _sichere_ Antwort bekomme, hätte ich keine Zweifel. Aber an der _Richtigkeit_ der Antwort!
Gruß (auch an Stefan)
Dail