Hi,
Hatte von mehreren Leuten, die sich mit Recht beschäftigen,
gehört, dass es sehr wohl verboten ist.
Das stimmt wohl…
http://www.mediendelikte.de/201a.htm
Meine Frage wäre nun, inwieweit ein ‚normaler‘ Polizist sich
mit dem Gesetz im Speziellen auskennt, also inwieweit er darin
ausgebildet wird?
Der „normale“ und der unnormale Polizist wird im Recht ausgebildet und hat laut Beamtengesetzen dafuer zu sorgen, dass er immer auf dem neusten Stand bleibt.
201a ist alledings recht neu. Offensichtlich kannte der „normale“ Polizist den Paragraphen noch nicht oder hatte sich nicht richtig damit beschaeftigt.
Soweit ich dass sehe liegt jedenfalls eine Straftat vor wenn Du heimlich gefilmt wurdest.
Zudem ist ein Polizist normalerweise verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen wenn der Anzeigende darauf besteht - hat den Sinn dass ein Vorgesetzter, bzw. die STA das ganze nochmal prueft und nix verloren geht.
Aber Polizisten muessen im Prinzip vom Roehrichtschutzgesetz bis zum Mord alles drauf haben.
Die ganze Sache ist demnach misslich, der Polizist hat einen Fehler gemacht, aber solange Polizisten Menschen sind, haben sie menschliche Schwaechen. Manchmal druecken sie ja auch menschlich ein Auge zu…
Nebenbei sei gesagt, dass ich bereits Prozessen beiwohnte, bei denen die engagierten Polizisten den Staatsanwalt erstmal darauf hinweisen mussten, dass der Angklagte beim Verkauf von Drogen an Minderjaehrige schon ueber 21 war - was erhebliche Auswirkungen aufs Strafmass hat…Der STA hatte das verpennt obwohl er Volljurist ist…
Wie auch immer, Du solltest wieder zur Polizei gehen und die Sache nochmal anzeigen, sollte der aufnehmende Beamte Zweifel haben weise ihn auf 201a StGB hin und bestehe auf einer Anzeige. Wenn er sich weigert, verlange den Vorgesetzten, bzw. die Dienstnummer.
Oder Du schreibst gleich einen Brief mit dem Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.
Du kannst weiterhin den Ausgangssachverhalt mit dem Polizisten zu Protokoll geben/mit aufschreiben oder eine seperate Beschwerde formulieren, dann bekommt er eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt und ein Disziplinarverfahren + Befoerderungsstopp und Aerger…musst Du selbst wissen…vielleicht ueberlegst Du Dir ob der Bemate insgesamt einen nicht kompetenten, liederlichen, unfreundlichen etc. Eindruck erweckt hat oder vielleicht nur einen verzeihlichen Fehler gemacht hat…
Gruss,
DM