Juristische Kenntnisse der Polizeibeamten

Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Mär 2007

Hallo,

ich wollte eigentlich Anzeige erstatten gegen jemanden, in dessen Wohnung ich heimlich gefilmt wurde. Nun wurde mir auf der Polizeiwache gesagt, dies sei nicht verboten, da dem Mann die Wohnung gehört und ich dort nur auf den Hund aufgepasst habe.
Hatte von mehreren Leuten, die sich mit Recht beschäftigen, gehört, dass es sehr wohl verboten ist.

Meine Frage wäre nun, inwieweit ein 'normaler' Polizist sich mit dem Gesetz im Speziellen auskennt, also inwieweit er darin ausgebildet wird?

LG, Vanessa

38 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Juristische Kenntnisse der Polizeibeamten

    Hallo.
    Hat Dich jemand mit einer versteckten Kamera gefilmt um zu kontrollieren ob Du gut auf seinen Hund auspasst ?

    mgh, JM

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Juristische Kenntnisse der Polizeibeamten

      Hallo.
      Hat Dich jemand mit einer versteckten Kamera gefilmt um zu
      kontrollieren ob Du gut auf seinen Hund auspasst ?

      mgh, JM
      Ja, genau das. Und an denjenigen, der hier meint, meine Aussagenm würden sich widersprechen: Wo denn bitte? Nur weil ich zum Tatzeitpunkt nicht davon wusste, kann ich doch später davon erfahren! Gefilmt wurde ich dennoch heimlich.

      Werde nochmal zur Polizei gehen..

      LG und danke für die Antworten :)

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Abgeschlossen ... aber es geht weiter ... MODDDD !

        In Online-Diskussionen geht es beispielsweise nicht selten hoch her. Wer denkt, er könne hier Dank freier Meinungsäußerung alles sagen und schreiben, wird schnell eines Besseren belehrt. Was der Laie noch als Meinung ansieht, ist im juristischen Sinn vielleicht schon eine Tatsachenbehauptung. Ob es sich im Einzelfall um das eine oder das andere handelt, entscheidet im Zweifel ein Richter.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: der wird sich gefragt haben.....

    Hallo vanessa,



    ich wollte eigentlich Anzeige erstatten gegen jemanden, in
    dessen Wohnung ich heimlich gefilmt wurde. Nun wurde mir auf
    der Polizeiwache gesagt, dies sei nicht verboten, da dem Mann
    die Wohnung gehört und ich dort nur auf den Hund aufgepasst
    habe.
    Der Beamte wird sich natürlich gefragt haben,wieso du dann weisst,das du
    gefilmt wurdest......
    Deine Aussagen widersprechen sich nämlich.........

  3. Antwort von nach 13 Stunden 4 hilfreich
    Re: Juristische Kenntnisse

    Hi, Hatte von mehreren Leuten, die sich mit Recht beschäftigen,
    gehört, dass es sehr wohl verboten ist.
    Das stimmt wohl...

    http://www.mediendelikte.de/201a.htm Meine Frage wäre nun, inwieweit ein 'normaler' Polizist sich
    mit dem Gesetz im Speziellen auskennt, also inwieweit er darin
    ausgebildet wird?
    Der "normale" und der unnormale Polizist wird im Recht ausgebildet und hat laut Beamtengesetzen dafuer zu sorgen, dass er immer auf dem neusten Stand bleibt.
    201a ist alledings recht neu. Offensichtlich kannte der "normale" Polizist den Paragraphen noch nicht oder hatte sich nicht richtig damit beschaeftigt.

    Soweit ich dass sehe liegt jedenfalls eine Straftat vor wenn Du heimlich gefilmt wurdest.

    Zudem ist ein Polizist normalerweise verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen wenn der Anzeigende darauf besteht - hat den Sinn dass ein Vorgesetzter, bzw. die STA das ganze nochmal prueft und nix verloren geht.

    Aber Polizisten muessen im Prinzip vom Roehrichtschutzgesetz bis zum Mord alles drauf haben.
    Die ganze Sache ist demnach misslich, der Polizist hat einen Fehler gemacht, aber solange Polizisten Menschen sind, haben sie menschliche Schwaechen. Manchmal druecken sie ja auch menschlich ein Auge zu...
    Nebenbei sei gesagt, dass ich bereits Prozessen beiwohnte, bei denen die engagierten Polizisten den Staatsanwalt erstmal darauf hinweisen mussten, dass der Angklagte beim Verkauf von Drogen an Minderjaehrige schon ueber 21 war - was erhebliche Auswirkungen aufs Strafmass hat...Der STA hatte das verpennt obwohl er Volljurist ist...

    Wie auch immer, Du solltest wieder zur Polizei gehen und die Sache nochmal anzeigen, sollte der aufnehmende Beamte Zweifel haben weise ihn auf 201a StGB hin und bestehe auf einer Anzeige. Wenn er sich weigert, verlange den Vorgesetzten, bzw. die Dienstnummer.
    Oder Du schreibst gleich einen Brief mit dem Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.

    Du kannst weiterhin den Ausgangssachverhalt mit dem Polizisten zu Protokoll geben/mit aufschreiben oder eine seperate Beschwerde formulieren, dann bekommt er eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt und ein Disziplinarverfahren + Befoerderungsstopp und Aerger...musst Du selbst wissen....vielleicht ueberlegst Du Dir ob der Bemate insgesamt einen nicht kompetenten, liederlichen, unfreundlichen etc. Eindruck erweckt hat oder vielleicht nur einen verzeihlichen Fehler gemacht hat....

    Gruss,

    DM

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Juristische Kenntnisse

      Zudem ist ein Polizist normalerweise verpflichtet eine Anzeige
      aufzunehmen wenn der Anzeigende darauf besteht - hat den Sinn
      dass ein Vorgesetzter, bzw. die STA das ganze nochmal prueft
      und nix verloren geht.
      Das ist so nicht richtig. Er ist nur dann verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen, wenn er in dem Sachverhalt eine Straftat, Ordnungswidrigkeit, etc. erkennt.
      Und das ist in diesem Fall leider (und fälschlicherweise) so gewesen.

      Wenn er jede Anzeige aufnehmen müsste, dann könnt ich ja meinen Nachbarn anzeigen, weil er zur gestreiften Hose einen Ringelpulli anzieht. *Übertreibung macht anschaulich*

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3:das ist aber auch nicht ganz richtig

        Zudem ist ein Polizist normalerweise verpflichtet eine Anzeige
        aufzunehmen wenn der Anzeigende darauf besteht - hat den Sinn
        dass ein Vorgesetzter, bzw. die STA das ganze nochmal prueft
        und nix verloren geht.
        Das ist so nicht richtig. Er ist nur dann verpflichtet eine
        Anzeige aufzunehmen, wenn er in dem Sachverhalt eine Straftat,
        Ordnungswidrigkeit, etc. erkennt.
        Doch das schon richtig. Selbstverstaendlich kommen nur Sachverhalte in Frage die in irgendeiner Art eine strafbare Handlung darstellen koennten. Zumindest gemaess der entsprechenden Berliner Dienstvorschriften, die natuerlich in anderen Laendern abweichend sein koennen.
        Demnach ist ein Polizeibeamter verpflichte JEDE Anzeige aufzunehmen, die nicht einen voellig abwegigen -aber moeglicher weise strafbaren- Sachverhalt darstellt. Im Zweifelsfalle IST eine Anzeige zu fertigen - denn z.B. der offensichtlich geistig behinderte, der von Ausserirdischen entfuehrt worden sein will kann ja tatsaechlich in der Realitaet entfuehrt und misshandelt worden sein. Das wird sich auf der Polizeiwache nicht klaeren lassen. Und das ist in diesem Fall leider (und fälschlicherweise) so
        gewesen.
        Genau in diesem Fall haette der Beamte aber zumindest im Zweifel darueber sein koennen, dass dieses Verhalten strafbar ist.
        Ordnungwidrigkeiten betrifft das uebrigens nicht, da hier nicht das Legalitaetsprinzip besteht... Wenn er jede Anzeige aufnehmen müsste, dann könnt ich ja
        meinen Nachbarn anzeigen, weil er zur gestreiften Hose einen
        Ringelpulli anzieht. *Übertreibung macht anschaulich*
        Das ist natuerlich richtig.

        DM

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4:das ist aber auch nicht ganz richtig

          Gehen wir zugunsten des Beamten mal davon aus, dass er sich sicher war, dass das heimliche Filmen keine Straftat darstellt ;-)

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5:das ist aber auch nicht ganz richtig

            Gehen wir zugunsten des Beamten mal davon aus, dass er sich
            sicher war, dass das heimliche Filmen keine Straftat darstellt
            ;-)
            Gestern wurde meine Anzeige endlich an die STA weitergeleitet, also nicht direkt aufgenommen aber überprüft.

            Aber die Polizeibeamtin.. War echt der Hammer, was die so vom Stapel gelassen hat. Naja, was solls :)

            Die waren sich übrigens ebenfalls relativ sicher, dass das erlaubt ist...



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