Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Okt 2007

Hallo.
Ich habe folgendes Problem, welches mich sehr belastet.
Vor einigen Wochen begang ich in einem etwas angetrunkenen Zustand einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt.Ich stahl Ware im Wert von 15-20€ so, leider weiß ich nicht mehr genau, wie hoch der Betrag war.
Nun hhat mich natürlich der Ladendetektiv ertappt und mit ins Büro genommen, wo meine Personalien aufgenommen, das Diebesgut ausgepackt und der Gesamtwert der Ware berechnet wurde. Alles notiert und ab zur Polizei damit -Anzeige.
Nun hab ich hier die Anzeige grad per Post erhalten und habe die Möglichkeit noch was zu meiner Tat zu sagen.
Leider war dies nicht mein erster Ladendiebstahl. Ich wurde mit ca. 16 Jahren einmal erwischt, mit über 18 irgendwann nochmal, mit 20 (zur letzten Tatzeit 13 Monate her) und nun mit 21 (fast 22). Jedes Mal wurde die Polizei eingeschaltet, so weit kann ich mich zurückerinnern, kein einziges Mal jedoch bekam ich eine richtige Strafe wie Geldstrafe oder Gefängnis. Alle dieser Diebstähle lagen bei einem geringen Wert (max. 22€ so, glaub ich).


vielleicht noch ein paar ergänzende Infos:

1) Dass ich angetrunken war, hat man mir sicherlich nicht angemerkt. Überhaupt wurde ich wenig nach Gründen oder über ein eventuelles Bereuen der Tat befragt in dem Büro. Wie ich die ganze Geschichte sehe, steht für die Polizei also noch offen soweit. Nur gestanden habe ich, also zugegeben vor dem Ladendieb, dass ich geklaut hab.
Ich hatte Alkohol getrunken, weil ich derzeit (seit Monaten) psychisch ziemliche Probleme habe. Das ist natürlich keine Entschuldigung, aber... also es ist halt so (vielleicht wichtig als Info - ich weiß ja nicht).
Eigtl. muss ich auch sagen, ich war eher bekifft als betrunken (nur ein kleines Bier), aber ich denke, das mit dem kiffen kann ich der Polizei echt nicht sagen, sonst bekomme ich wohl noch mehr Strafe, nicht?

2.) Ich leide unter Bulimie. Jeder meiner Diebstähle stand hiermit in Zusammenhang. Ich stand im Rauschzustand und gierte nur noch nach Essen (was man auch an den geklauten Waren erkennen kann: Kuchen, Kekse, Schokolade, eine Pizza,...etc.)
Auch dies ist natürlich keine Entschuldigung, das weiß ich selbst. Aber eventuell von Vorteil, es zu erzählen? Allerdings wurde das schon beim letzten Mal aufgenommen bei der Anzeige vor einem Jahr.
Ich bin in Therapie und es geht mit meiner Krankheit eher bergauf als bergab, Rückfälle jedoch hab ich noch immer wieder, so schlimme, dass ich geklaut hab bis jetzt vor einigen Wochen jedoch nicht mehr.

3.) Auch wenn es sich nicht danach anhört, bereue ich meine Tat sehr. Es scheint so, als lerne ich nie aus Fehlern. Ich muss ja schließlich froh sein, bis jetzt immer so gut davon gekommen zu sein. Ich dachte auch echt, ich käme niiiie, nie wieder in die Versuchung etwas zu klauen, aber... ja, ist ja nun doch passiert.
Meine Reue ist so schlimm, dass ich schon wieder versucht habe, mich umzubrigen (darüber denke ich die letzten Monate, also auch schon vor der letzten Tat sehr häufig nach).
Meiner Therapeutin hab ich davon allerdings noch nichts erzählt, will mich aber unbedingt überwinden, es das nächste Mal bei der Therapie anzusprechen, weil ich weiß, dass ich Hilfe brauche.


Meine Fragen:
- Auch wenn die Aussagen zur Tat freiwillig sind, wäre es sicher von Vorteil für mich, etwas zu schreiben, oder?
- Was meint ihr, welche Strafe ich bekommen könnte? Besteht die Gefahr ins Gefängnis zu müssen? Wenn Geldstrafe: Wie hoch in etwa, denkt ihr, könnte die ausfallen? Und: Ich mache z.Z. eine schulische Ausbildung, wird das an die Schule weitergegeben (somit stünde ja auch meine Ausbildung auf dem Spiel)?
- Was wäre eurer Meinung nach günstig für mich in den Anhörungsbogen zu schreiben und was nicht?


Ich habe verdammte Angst, fühle mich andererseits wie benebelt und zeitweise ziemlich gleichgültig, weil ich denke, dass mein Leben so sowieso keinen Sinn mehr hat, immer wieder bring ich mich noch ein Stück tiefer in die Scheiße (hat auch ein bisschen was von selbstverletzendem Verhalten, hab ich das Gefühl).
Kasnn seit dem letzten Vorfall nachts auch nicht mehr schlafen (manchmal gar nicht, wenn das max. 3 stunden und mit zwischenzeitlichem Aufwachen immer wieder. Vor der Tat aber hatte ich auch schon Schlafprobleme übrigens.)

Sorry, dass dies so lang geworden ist, aber ich kann mich manchmal einfach nicht unkomplizierter ausdrücken und... es ist mir trotzdem sehr, sehr wichtig eine Meinung von euch zu hören? Vielleicht Tipps zu bekommen (außer dem, es zu lassen), also Ratschläge dafür zu bekommen, was ich in den Anhörungsbogen schreiben kann, und vielleicht Infos über meine zu erwartende Strafe.


Danke tausendmals,
die sehr beschämte Monique

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

    -_- Mag mir hier denn wirklich niemand antworten?
    Ich weiß, dass meine Taten wirklich mehr als dumm waren. Möglicherweise seid ihr der Meinung, einem Menschen, der so viel Mist fabriziert, brauche man nicht zu helfen. Wozu solchen Menschen auch noch Ratschläge geben, mit welchen Tricks man wohl am besten davonkommt?
    Andererseits... ich bereue es wirklich. Auch wenn es sein mag, dass dies nicht so rüberkommt.
    Ich habe diesen Fehler nun mal gemacht und kann ihn jetzt nicht mehr rückgängig machen. Irgendein Weg muss doch am Gefängnis dran vorbeiführen können? Ich bin so am Ende. Meine Ausbildung steht auf dem Spiel, meine ganze berufliche Zukunft somit in meinen Augen. Ich fühl mich noch so jung, so kindlich, ich...
    Ich weiß nicht, was ich tun soll. So hat mein Leben wirklich keinen Sinn mehr. Und meiner Mutter kann ich es auch nicht erzählen.
    Bitte, bitte, antworte mir doch einer. Bitte!! ´-( Monique

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

      Hallo,

      es ist verständlicherweise nicht möglich, dass wir hier eine Prognose abgeben. Nach der Schilderung vermute ich, dass Du beri den Diebstählen nach Jugendstrafrecht zu kleinen Strafen verurteilt wurdest oder die Verfahren sogar gegen Auflagen eingestellt wurden.

      Auch wenn Du jetzt mit 21 endgültig aus dem Jugendstrafrecht raus bist, wird noch nicht "scharf geschossen". Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier etwas anderes herauskommen kann als Geldstrafe.

      Eine Freiheitsstrafe kann bei "uneinsichtigen" Mehrfachtätern zwar vorkommen, aber nicht bei Beträgen dieser Grössenordnung - und selbst wenn, wäre die sicher erstmal nur zur Bewährung. Mit Gefängnis musst Du also sicher nicht rechnen.

      Die Anhörung musst Du nicht beantworten, nur die Personalien angeben. es ist allgemein nicht empfehlsam, bei der Polizei freiwillig auszusagen, weil man sich damit noch mehr reinreiten kann.

      In Deiner Situation ist es aber eine Möglichkeit, das mit der Bulimie und so zu erklären, zu sagen, dass es Dir Leid tut u.s.w. (Ein "Rabatt" wegen der Umstände darfst Du allerdings nicht erwarten). Ob das die richtige Strategie ist, darüber kann man allerdings streiten. Ich würde alles angeben, aber vielleicht sind andere hier anderer Meinung.

      Gruss Hans-Jürgen
      ***

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

        Hallo lieber Hans-Jürgen.
        auch dir vielen Dank für deine Antwort. es ist verständlicherweise nicht möglich, dass wir hier eine
        Prognose abgeben. Nach der Schilderung vermute ich, dass Du
        beri den Diebstählen nach Jugendstrafrecht zu kleinen Strafen
        verurteilt wurdest oder die Verfahren sogar gegen Auflagen
        eingestellt wurden.
        -> Ich weiß es nicht mehr leider. Ich weiß nur, dass ich nie eine Geldstrafe zahlen musste, irgendwelche Auflagen bekommen habe, keine Erziehungsmaßnahmen oder so -nichts. Bei der letzten Tat (vor einem Jahr) wurde das Verfahren eingestellt (bekam ich per Brief diese Info), daraufhin hab ich nichts mehr von der Polizei gehört. Auch wenn Du jetzt mit 21 endgültig aus dem Jugendstrafrecht
        raus bist, wird noch nicht "scharf geschossen". Ich kann mir
        nicht vorstellen, dass hier etwas anderes herauskommen kann
        als Geldstrafe.
        -> vorstellen,...okay. Vielleicht weiß es jemand noch besser?
        Und wenn "nur" Geldstrafe... Wie hoch könnte sowas ausfallen? Eine Freiheitsstrafe kann bei "uneinsichtigen" Mehrfachtätern
        zwar vorkommen, aber nicht bei Beträgen dieser Grössenordnung
        - und selbst wenn, wäre die sicher erstmal nur zur Bewährung.
        Mit Gefängnis musst Du also sicher nicht rechnen.
        -> ich hoffe es. Habe aber gehört, dass es auch bei geringen Beträgen, so fern es sich um Wiederholungstaten handelt, mit Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Also es kommt wohl nicht immer auf den Wert der gestohlenen Ware an. Die Anhörung musst Du nicht beantworten, nur die Personalien
        angeben. es ist allgemein nicht empfehlsam, bei der Polizei
        freiwillig auszusagen, weil man sich damit noch mehr
        reinreiten kann.
        -> Da bin ich erstaunt. Ich dachte, je ehrlicher man ist, desto besser stehen die Chancen evtl...."verstanden" zu werden. Oder... oh, keine Ahnung. Wozu stünde mir sonst die Option, was zum Tathergang zu schreiben, wenn es sich womöglich eher nachteilig auf mich auswirken könnte? In Deiner Situation ist es aber eine Möglichkeit, das mit der
        Bulimie und so zu erklären, zu sagen, dass es Dir Leid tut
        u.s.w. (Ein "Rabatt" wegen der Umstände darfst Du allerdings
        nicht erwarten).
        -> okay.

        Ob das die richtige Strategie ist, darüber kann man allerdings streiten. Ich würde alles angeben, aber
        vielleicht sind andere hier anderer Meinung.
        -> okay. Und die Angaben zum Gehalt (ich bekomme ja lediglich Kindergeld, Bafög und werde von meinen Eltern zusätzlich unterstützt -> insgesamt 640€), die ja auch freiwillig sind,...meinst du, die sollte ich eher angeben? oder doch lieber nicht?

        Oh je, oh je.
        Danke dir auf jeden Fall herzlich
        und wünsche auch dir ein schönes Wochenende.

        Monique

        • Antwort von nach 9 Stunden 3 hilfreich
          Re^4: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

          Huhu,

          also erstmal sorry, wenn meine Antworten eher nüchtern sind und nicht so gefühlvoll wie die von Krümel - Du hast, glaube ich, Bedarf für Beides.

          Zunächst zu dem, was Dich erwartet. Wenn Du nicht verurteilt worden bist, ist Dein Erziehungsregister bzw. Bundeszentralregister ohne Eintrag. Das ist schon mal gut. Auch wenn Du Dich als "Mehrfachtäter" fühlst, bist Du es rechtlich nicht.

          Die Polizei gibt die Akte später zum Staatsanwalt und der prüft, ob er überhaupt Anklage erhebt. Kann sein, dass er das tut, kann sein, dass er das Verfahren (ggf. gegen Geldbuße) einstellt.

          In schlimmsten Fall erhebt er Anklage, das bedeutet aber nicht, dass Du vor Gericht musst. Wahrscheinlich wird er einen so genannten Strafbefehl beantragen. Dort schlägt er eine Strafe vor, die vom Gericht bestätigt wird. Bei der Höhe kommt es vor allem darauf an, ob er erfährt, dass Du nicht zum ersten Mal geklaut hast. Je nachdem würde sich das in Bereichen von 30-60 Tagessätzen abspielen, also 1-2 Monatsnettoverdienste.

          Wenn Du eine theoretische Gefahr fürchten musst dann nicht das Gefängnis, sondern die Grenze der 90 Tagessätze. Solltest Du eine Strafe von mehr als 90 TS bekommen (was extrem unwahrscheinlich ist), würde das im Führungszeugnis auftauchen. Wenn es drunter bleibt und auch der einzige Eintrag, bleibt sogar das Führungszeugnis sauber und Du hast noch eine Chance. (Wenn Du allerdings nochmal verurteilt werden würdest, würden beide Sachen drinstehen)

          Ich drücke mich zwar immer vorsichtig aus, was Prognosen angeht, aber ich bin mir sicher, dass Du für einen Ladendiebstahl (auch mehrfach) nicht ins Gefängnis musst. Selbst wenn Du einmal was grösseres klaust, würde man, wenn Geldstrafe nicht mehr wirkt, maximal ein paar Monate "auf Bewährung" geben. Das heisst, Du bleibst frei, musst Dich aber am Riemen reissen. Das Gericht muss kleine Gefängnisstrafen immer zur Bewährung aussetzen. Es gibt zwar Ausnahmen, die treffen bei Dir aber nicht zu.
          Stell Dir mal vor, alle Leute, die mal eine Dummheit machen, kämen ins Gefängnis. Das wäre ein Chaos, man müsste dutzende neuer Gefängnisse bauen. Nein, das ist nur was für Verbrechen (Mord, Totschag, Raub, Vergewaltigung...) und für wirklich schwere Vergehen (Diebstahl und Betrug, wenn es um riesige Summen geht).
          Ich verstehe Deine Angst und ich kann sie Dir nehmen. Wenn alles so ist, wie Du geschrieben hast, brauchst Du davor keine Angst haben, das kann nicht passieren.

          Zu dem Thema Aussage bei der Polizei:
          Wie gesagt, man kann sich reinreiten. Beispiel: Man ist wesentlich zu schnell gefahren und wird angehalten. Wenn man sagt, dass man einen guten Grund hat (z.B. einen bösen Chef, wenn man zu spät kommt) dann hat man sich keinen Gefallen getan, denn man hat damit zugegeben, absichtlich zu schnell gefahren zu sein, was die Sache teurer macht.
          In Deinem Fall würde ich, wie gesagt, dazu tendieren, dass Du erklärst, wie es dazu gekommen ist. In keinem Fall solltest Du auf die vorherigen Diebstähle eingehen. Das musst Du nicht, das sollen die schon selbst herausfinden.
          Wenn Du es glaubwürdig und nicht "schmalzig" schreibst und man erkennt, dass es ein Ausrutscher war und Du Dich nicht unter Kontrolle hattest, kann das Vorteile haben. Das liest auch der Staatsanwalt und vielleicht sieht er von einer Anklageerhebung ab bzw. macht es "preiswert".

          Ich drücke Dir die Daumen, dass Du schnell die Klarheit hast, was der Staatsanwalt daraus macht. Übrigens: Ein Staatsanwalt findet nicht nur das, was gegen Dich spricht, er muss auch die Punkte ermitteln und berücksichtigen, die für Dich sprechen.

          Kopf hoch ! Du bekommst noch eine Chance. Nutze sie, nimm Dir medizinische Hilfe, dann klappt es schon. Vielleicht gibt es auch Selbsthilfegruppen, denen Du Dich anschliessen kannst.

          Gruss Hans-Jürgen
          ***

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

            Huhu,

            also erstmal sorry, wenn meine Antworten eher nüchtern sind
            und nicht so gefühlvoll wie die von Krümel - Du hast, glaube
            ich, Bedarf für Beides.
            ->danke, danke. Angst hier runtergemacht zu werden von den anderen Forenmitgliedern hatte ich schon, ich glaub, das hätte mir in der Tat nichts gebracht, mir nur noch mehr Selbsthassgefühle bereitet. Trotzdem denke ich auch nicht, dass man mich jetzt mitfühlend behandeln sollte, da ich einfach kein Recht darauf hab, wenn ich so einen Mist begangen habe.
            Trotzdem danke. Und besonders auch eben für die Infos, was meine konkreten Fragen angeht, genau das war ja der Grund für mich, hier zu schreiben (und nicht um virtuell "in den Arm genommen" zu werden). Zunächst zu dem, was Dich erwartet. Wenn Du nicht verurteilt
            worden bist, ist Dein Erziehungsregister bzw.
            Bundeszentralregister ohne Eintrag. Das ist schon mal gut.
            Auch wenn Du Dich als "Mehrfachtäter" fühlst, bist Du es
            rechtlich nicht.
            ->okay,...sicher bin ich mir da nicht, weil... es waren jetzt immerhin schon vier Male!
            Aber ja, Geldstrafe oder irgendeine Strafarbeit oder sonstiges habe ich nie erhalten, das weiß ich ganz sicher.
            Möglicherweise haben sie mir aber schon angekündigt, es irgendwo einzutragen oder so, das weiß ich nicht (weil ich davon gar keinen Plan und mich auch nie darum gekümmert hab). Wenn es schon irgendwo eingetragen ist (Erziehungsregister oder Bundeszentralregister), dann hätte ich also schlimmeres zu erwarten, nicht wahr? Die Polizei gibt die Akte später zum Staatsanwalt und der
            prüft, ob er überhaupt Anklage erhebt. Kann sein, dass er das
            tut, kann sein, dass er das Verfahren (ggf. gegen Geldbuße)
            einstellt.
            In schlimmsten Fall erhebt er Anklage, das bedeutet aber
            nicht, dass Du vor Gericht musst.
            ->sicher nicht? also ich kann sichergehen, dass ich NICHT zum Gericht muss? Wahrscheinlich wird er einen
            so genannten Strafbefehl beantragen. Dort schlägt er eine
            Strafe vor, die vom Gericht bestätigt wird. Bei der Höhe kommt
            es vor allem darauf an, ob er erfährt, dass Du nicht zum
            ersten Mal geklaut hast. Je nachdem würde sich das in
            Bereichen von 30-60 Tagessätzen abspielen, also 1-2
            Monatsnettoverdienste.
            -> das wären so bis zu 1000 € maximal? Wenn Du eine theoretische Gefahr fürchten musst, dann nicht das
            Gefängnis, sondern die Grenze der 90 Tagessätze. Solltest Du
            eine Strafe von mehr als 90 TS bekommen (was extrem
            unwahrscheinlich ist), würde das im Führungszeugnis
            auftauchen. Wenn es drunter bleibt und auch der einzige
            Eintrag, bleibt sogar das Führungszeugnis sauber und Du hast
            noch eine Chance. (Wenn Du allerdings nochmal verurteilt
            werden würdest, würden beide Sachen drinstehen)
            ->okay, das nehm ich mir sehr zu Herzen. VERSPROCHEN!!! Ich drücke mich zwar immer vorsichtig aus, was Prognosen
            angeht, aber ich bin mir sicher, dass Du für einen
            Ladendiebstahl (auch mehrfach) nicht ins Gefängnis musst.
            Selbst wenn Du einmal was grösseres klaust, würde man, wenn
            Geldstrafe nicht mehr wirkt, maximal ein paar Monate "auf
            Bewährung" geben. Das heisst, Du bleibst frei, musst Dich aber
            am Riemen reissen. Das Gericht muss kleine Gefängnisstrafen
            immer zur Bewährung aussetzen. Es gibt zwar Ausnahmen, die
            treffen bei Dir aber nicht zu.
            -> Na sowas. "Auf Bewährung" bedeutet doch, dass man für diese gewisse Bewährungszeit nicht im geringsten Maße auffällig werden darf, oder?
            Das fände ich eine viel angenehmere Strafe als Geldstrafe (weil ich ja jetzt so oder so vorhab, niiie, niie wieder irgendetwas unrechtes zu tun), sie wird aber trotzdem höher gestellt als eine Geldstrafe? Da staune ich... Stell Dir mal vor, alle Leute, die mal eine Dummheit machen,
            kämen ins Gefängnis. Das wäre ein Chaos, man müsste dutzende
            neuer Gefängnisse bauen. Nein, das ist nur was für Verbrechen
            (Mord, Totschag, Raub, Vergewaltigung...) und für wirklich
            schwere Vergehen (Diebstahl und Betrug, wenn es um riesige
            Summen geht).
            Ich verstehe Deine Angst und ich kann sie Dir nehmen. Wenn
            alles so ist, wie Du geschrieben hast, brauchst Du davor keine
            Angst haben, das kann nicht passieren.
            -> *schluck* okay... Zu dem Thema Aussage bei der Polizei:
            Wie gesagt, man kann sich reinreiten. Beispiel: Man ist
            wesentlich zu schnell gefahren und wird angehalten. Wenn man
            sagt, dass man einen guten Grund hat (z.B. einen bösen Chef,
            wenn man zu spät kommt) dann hat man sich keinen Gefallen
            getan, denn man hat damit zugegeben, absichtlich zu schnell
            gefahren zu sein, was die Sache teurer macht.
            -> Wenn ich ehrlich gestehe, dass ich einen enormen Fressdrang und mich wie berauscht gefühlt hab, wäre das ja auch eigentlich ein Zugeben, dass ich vorsätzlich gehandelt hab (Naja gut, aber wann kommt es auch schon mal vor, dass man solche Mengen an Lebensmitteln -einen geringen Anteil hatte ich an der Kasse bezahlt, den Großteil in der Tasche versteckt- aus "Versehen" klaut... Unglaubwürdig.) In Deinem Fall würde ich, wie gesagt, dazu tendieren, dass Du
            erklärst, wie es dazu gekommen ist. In keinem Fall solltest Du
            auf die vorherigen Diebstähle eingehen. Das musst Du nicht,
            das sollen die schon selbst herausfinden.
            -> das stand, glaube ich aber schon in meinem Schreiben, dass sie mir mitsamt des Anhörungsbogens zugesendet haben. Also das wissen sie schon (ist ja auch sicher nicht schwer, das rauszufinden)... "Ich glaube" schreibe ich, weil in diesem Schreiben ziemlich viele Formulierungsfehler sind und der Satz, in dem steht, dass ich ja schon mal auffällig geworden sei, ist mitten drin abgebrochen und ein neuer beginnt. Deshalb bin ich mir nicht soo sicher da. Aber ich denke schon.
            Vielleicht hier der genaue Ausschnitt aus dem Schreiben:
            "In dem hier anhängenden Ermittlungsverfahren stehen Sie im Verdacht, am 04.09.2007, gegen 18:38Uhr einen Ladendiebstahl zum Nachteil der Fa. Penny blah blah blah, begangen zu haben. Sie entwendeten 2 Käsekuchen, 1 Kaffee, 1 Mandelkranz, 1 Marzipantörtchen, 1 Pizza und 1x [<-Satz abgebrochen]
            Inhaltlich einer hier vorliegenden Anzeige haben Sie zur vorerwähnten Zeit Waren im Wert von 15,93€ entwendet"
            und dann noch
            "Die Ermittlungen müssen fortgeführt und der Vorgang der Staatsanwaltschaft abschließend zugeleitet werden." Wenn Du es glaubwürdig und nicht "schmalzig" schreibst und man
            erkennt, dass es ein Ausrutscher war und Du Dich nicht unter
            Kontrolle hattest, kann das Vorteile haben. Das liest auch der
            Staatsanwalt und vielleicht sieht er von einer Anklageerhebung
            ab bzw. macht es "preiswert".
            Ich drücke Dir die Daumen, dass Du schnell die Klarheit hast,
            was der Staatsanwalt daraus macht.
            -> danke. Übrigens: Ein Staatsanwalt
            findet nicht nur das, was gegen Dich spricht, er muss auch die
            Punkte ermitteln und berücksichtigen, die für Dich sprechen.

            Kopf hoch ! Du bekommst noch eine Chance. Nutze sie, nimm Dir
            medizinische Hilfe, dann klappt es schon. Vielleicht gibt es
            auch Selbsthilfegruppen, denen Du Dich anschliessen kannst.
            ->ich denke drüber nach, tausend Dank.
            Ich kann dann ja hier berichten, was daraus geworden ist, wenn ich die Ergebnisse hab. Falls es jemanden interessiert.
            Danke, danke nochmals,
            Monique
            **

            • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
              Re^6: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

              Huhu, dass man mich jetzt mitfühlend behandeln sollte, da ich
              einfach kein Recht darauf hab, wenn ich so einen Mist begangen
              habe.
              Natürlich hast Du ein Recht darauf, denn wir haben hier das Gefühl, dass es Dir erstens Leid tut, Du zweitens das garnicht richtig aus medizinischen Gründen unter Kontrolle hattest und drittens Du wahrscheinlich kein Geld hast, um einen Anwalt zu fragen, was Dich hier erwartet. Andere Leute machen Mist und treten hier (oder im Rechtsbrett) auf wiekönig Protz, die lässt man abblitzen. Das war bei Dir überhaupt nie die Frage. Es dauert allerdings manchmal ein paar Stunden, man ist ja nicht dauernd im Netz. Wenn es schon irgendwo eingetragen ist (Erziehungsregister
              oder Bundeszentralregister), dann hätte ich also schlimmeres
              zu erwarten, nicht wahr?
              Über die Eintragung bekommst Du keine separate Info, aber Du hättest in jedem Fall ein Urteil oder einen gerichtlichen Beschluss verkündet bekommen müssen. ->sicher nicht? also ich kann sichergehen, dass ich NICHT
              zum Gericht muss?
              Wenn der Staatsanwalt meint, Dich anzuklagen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die normaler Gerichtsverhandlung oder die verkürzte Version mit dem Strafbefehl. Wenn Du den akzeptierst, lernst Du Richter und Staatsanwalt nicht persönlich kennen. (Wenn Du widersprichst, kommt es zur Verhandlung).
              Das Verfahren mit dem Strafbefehl geht nur dann, wenn die Sache eigentlich klar ist, wenn also z.B. eine Zeugenvernehmung nicht nötig ist. Voraussetzung ist auch, dass man Dir vorher Gelegenheit gegeben hat, was dazu zu sagen (durch die polizeiliche Anhörung ist das gegeben). Wenn Du also nicht vor Gericht willst, solltest Du in der Anhörung alles zugeben.
              Für den Fall, dass Dich der Staatsanwalt anklagen sollte, halte ich die Wahrscheinlichkeit für das Verfahren mit dem Strafbefehl für ca. 99%. -> das wären so bis zu 1000 € maximal?
              Das kommt auf Deine "Einkünfte" an, wenn Du nicht mehr als 500 Euro zum Leben hast, wird die Strafe betímmt nicht höher als 1000 Euro sein. Selbstverständlich ist auch Ratenzahlung möglich. Zur Strafe hinzu kommen bei einer Verurteilung aber immer auch die Kosten des Verfahrens. -> Na sowas. "Auf Bewährung" bedeutet doch, dass man für
              diese gewisse Bewährungszeit nicht im geringsten Maße
              auffällig werden darf, oder?
              Das fände ich eine viel angenehmere Strafe als Geldstrafe
              (weil ich ja jetzt so oder so vorhab, niiie, niie wieder
              irgendetwas unrechtes zu tun), sie wird aber trotzdem höher
              gestellt als eine Geldstrafe? Da staune ich...
              Is aber so. "Knast auf Bewährung" ist eine strengere Strafe als Geldstrafe, obwohl man da finanziell erstmal nichts merkt. Übrigens gibt es keinen "Automatismus", dass man, wenn man während der Bewährungszeit strafällig geworden ist, automatisch in den Knast geht. Das Gericht prüft dann im Einzelfall, ob die Bewährung widerrufen wird oder nicht. Passiert eine Lappalie (z.B. ein Diebstahl von Nahrung in geringem Wert) wäre das sehr unwahrscheinlich. -> Wenn ich ehrlich gestehe, dass ich einen enormen
              Fressdrang und mich wie berauscht gefühlt hab, wäre das ja
              auch eigentlich ein Zugeben, dass ich vorsätzlich gehandelt
              hab
              Ja, genau so. Ein "versehentlich" würde Dir keiner abnehmen. Ein Staatsanwalt hat viele solcher Akten gleichzeitig auf den Tisch, dem kann man in der Regel nichts vormachen und Ehrlichkeit zahlt sich da aus. Satz, in dem steht, dass ich ja schon mal auffällig geworden
              sei, ist mitten drin abgebrochen und ein neuer beginnt.
              Also was Di zitiert hast, ist keine Andeutung, dass man Dein Vorleben kennt. man hat halt nicht aus Platzgründen alle Artikel wiedergegeben. Ich kann dann ja hier berichten, was daraus geworden ist, wenn
              ich die Ergebnisse hab. Falls es jemanden interessiert.
              Darum möchten wir doch sehr bitten ! ;-)

              Gruss Hans-Jürgen
              ***

    • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

      Liebe liebe Monique,

      habe leider keine Ahnung zu diesem Thema, möchte aber einiges zu deinen Worten sagen: Möglicherweise seid ihr der Meinung, einem Menschen, der so
      viel Mist fabriziert, brauche man nicht zu helfen. Wozu
      solchen Menschen auch noch Ratschläge geben, mit welchen
      Tricks man wohl am besten davonkommt?
      Natürlich bist du es wert einige Ratschläge, Denkhinweise und Tipps zu erhalten. Wahrscheinlich hat sich derweil niemand gemeldet, weil dein ganzer Text sehr viele Probleme beinhaltet die man nicht so einfach und nur mit juristischen Tipps beantworten kann.

      Hättest du lediglich: "Person X hat gestohlen, wurde erwischt und nun liegt eine Anzeige vor. Was kann oder sollte X machen bzw schreiben?" geschrieben, wäre es für viele hier einfacher darauf einzugehen.

      Wenn es dir um das juristische geht, dann frage eher im Brett "Recht" nach und bitte schildere den Tathergang anonymisiert.

      Aber dein ganzer Text klingt sehr traurig. Du schreibst von Bulimie, von Selbstmordgedanken und erzählst von deiner inneren Ohnmacht gegenüber dem Leben. Als wenn du dich für wertlos einschätzt. Das ist sehr sehr traurig und tut mir von ganzem Herzen leid. Andererseits... ich bereue es wirklich. Auch wenn es sein mag,
      dass dies nicht so rüberkommt.
      Doch, es kommt rüber.
      Du hast Bulimie und bei Einnahme von bestimmten Genussmitteln kommt dein innerer Schweinehund zum Vorschein und lässt dich an Dingen bedienen nach denen sich deine Seele sehnt. Nur das mit dem Bezahlen klappt noch nicht so ;-) Ich habe diesen Fehler nun mal gemacht und kann ihn jetzt
      nicht mehr rückgängig machen. Irgendein Weg muss doch am
      Gefängnis dran vorbeiführen können?
      Kann mir nicht vorstellen, dass in D. man für so ein Vergehen in ein Gefängnis mit Schwerststraftätern kommt. So genau kenne ich mich da nicht aus, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass selbst Leute die Millionen Dollar/Euro/D-Mark eingesteckt haben, in eine art offenen Strafvollzug kamen. Sie hatten einen Job, konnten die Anstalt verlassen, es gab Sportplätze wo sie ihre Langeweile vertreiben konnten, Besuch war jeden Tag möglich und man konnte ihnen auch Geschenke ins "Gefängnis" bringen usw. Damit will ich dich nicht abschrecken, sondern nur sagen, dass nicht alles immer schlimm kommen muss. Aber hier sollten sich doch eher die erfahrenen Juristen zu Wort melden und mich korrigieren.

      Bitte sprich mit deiner Therapeutin ganz offen über diese Geschehnisse und auch über deine Suzidgedanken, deine Ängste und frage sie um Rat. Vielleicht nimmst du das Schreiben von der Polizei mit zu ihr?


      Wünsche dir alles alles Gute

      Krümel

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

        Hallo liebe Krümel.

        Ich danke dir für deine Antwort. Ich hatte wirklich schon befürchtet, es antworte mir hier niemand.
        Ich finde es in der Tat auch sehr traurig, dass ich solche Gedanken habe. Dass ich von meiner Krankheit nicht abkomme, dass ich so schwach zu sein scheine... Viel lieber wäre ich so glücklich wie all die Menschen um mich herum (kenne eigentlich niemanden, der ähnliche Gedanken hat wie ich, außer aus der Psychiatrie, in der ich mal war) oder wenigstens einigermaßen zufrieden, so dass man immerhin noch die Hoffnung und die Überzeugung in sich trägt, es kämen auch wieder bessere Zeiten, wenn es einem mal nicht so gut geht. Bei mir allerdings ist kaum mehr Hoffnung irgendwie, ich bin nun schon fast zehn Jahre krank, mein Körper entsprechend ruiniert, mit allen Kräften am Ende, so hab ich das Gefühl. Es sieht wirklich nicht gut aus.
        Vielleicht kannst du jetzt ein wenig besser verstehen, warum ich Suizidgedanken habe.
        Aber gut, das tut ja eigentlich nicht zur Sache in diesem Thread. Ich danke dir trotzdem für die lieben Worte, es hat sich für mich beim Lesen angefühlt, als wenn man umarmt würde. Das tat sehr gut.
        Zu der Sache mit der Freiheitsstrafe: Im Gesetz steht, soweit ich weiß, Diebstahl würde mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verurteilt. Auszuschließen wäre es also nicht,...zumal ich ja nun auch schon Wiederholungstäterin (und nochmal und nochmal und nochmal) bin... -_-
        Auch wenn du dich mit diesem Thema, wie du sagst, nicht auskennst; Ich danke dir herzlich für die Bemühungen und den Mut, den du mir zugesprochen hast.
        Den Brief mit zur Therapeutin nehmen...es kostet alles so viel Überwindung, ich schäme mich so abgrundtief. Aber du hast wirklich recht. Und wenn man eh schon so tief im Schlamassel steckt... Wo für mach ich sonst Therapie, wenn ich nicht ehrlich bin...?
        Danke jedenfalls und ein schönes Wochenende,
        Monique

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Ladendiebstahl - Wiederholungstäter

          Hallo liebe Monique, Ich danke dir für deine Antwort. Ich hatte wirklich schon
          befürchtet, es antworte mir hier niemand.
          Wie ich sehe haben bereits einpaar sehr liebe Menschen dir weiter geholfen. Juristisch als auch menschlich. Ich finde es in der Tat auch sehr traurig, dass ich solche
          Gedanken habe. Dass ich von meiner Krankheit nicht abkomme,
          dass ich so schwach zu sein scheine...
          Du bist nicht schwach. Du hast es fast 22 Jahre auf diesem Planeten, mit diesen Menschen und deiner inneren Welt geschafft. Du bist weniger schwach, eher sehr sehr traurig. Als wenn das eine zum anderen geführt hat und du in einem emotionalen Teufelskreis steckst.

          Magersucht, Bulimie, aus gesundheitlichen Gründen vom sozialen Umfeld fern gehalten, eventuell noch Medikamente mit unbekannten Nebenwirkungen, Kontakte zu ehemaligen Freunden verloren, Aufenthalt in der Psychiatrie und dabei all die Gedanken mit denen du mehr oder minder Mutterseelen allein warst (bist).
          Das was der Seele gut tut, wie spazieren in der Natur, geselliges Beisammen sein mit anderen Menschen oder wie bei dir die Malerei, die Musik, scheust du. Entweder aus Angst oder vielleicht auch eingeredetem Desinteresse. Das ist sehr traurig und da wirklich heraus finden ist nicht so einfach erklärt. Denn genauso wie sich dein jetztiger Zustand über Jahre entwickelt hat, wird sich die geistige Genesung ebenfalls ihre Zeit nehmen wollen. Aber das Schöne braucht viel weniger Zeit, als das Traurige. Viel lieber wäre ich so
          glücklich wie all die Menschen um mich herum (kenne eigentlich
          niemanden, der ähnliche Gedanken hat wie ich, außer aus der
          Psychiatrie, in der ich mal war)
          Im groben kann ich sagen, wir alle tragen diverse Masken zu den unterschiedlichsten Situationen. Auch du tust das bestimmt in deinem Leben. So wie du dich schämst deiner Therapeutin zu erzählen was vorgefallen ist.
          Ich hoffe du bleibst noch länger hier im Forum und freundest dich mit einpaar netten Menschen an. Und von den netten gibt es wahrhaftig eine Menge hier. oder wenigstens einigermaßen
          zufrieden, so dass man immerhin noch die Hoffnung und die
          Überzeugung in sich trägt, es kämen auch wieder bessere
          Zeiten, wenn es einem mal nicht so gut geht. Bei mir
          allerdings ist kaum mehr Hoffnung irgendwie, ich bin nun schon
          fast zehn Jahre krank, mein Körper entsprechend ruiniert, mit
          allen Kräften am Ende, so hab ich das Gefühl. Es sieht
          wirklich nicht gut aus.
          Was war vor den 10 Jahren? Wie verlief da dein Leben? Warst du zufrieden? Was oder wer hat dich zum lachen gebracht? Worüber hast du das letzte Mal so richtig von Herzen gelacht?
          Ich frage, weil das Leben immer aus Tiefen und Höhen besteht. Wärst du dein Lebenlang traurig gewesen, wärst du schon vor Jahren gestorben. Denn gebrochene Herzen führen zum Tod. Auch wenn du es nicht siehst, so hörst du dich für mich nach einem Menschen mit Hoffnungen an. Ein Mensch der versucht in den Nebel der Zukunft zu blicken und etwas zu erkennen. Vielleicht kannst du jetzt ein wenig besser verstehen, warum
          ich Suizidgedanken habe.
          Ja, ich kann jetzt besser verstehen warum du diese Gedanken hast. Es gibt viele Gründe Suizidgedanken zu haben, aber was alle gemeinsam haben ist das schwere Herz in der Brust. Eine emotionale Last die betrübt und durch andere Herzen wieder aufgepäppelt werden muss. Klingt kitschig, ist es auch ;-)))) Aber gut, das tut ja eigentlich nicht zur Sache in diesem
          Thread. Ich danke dir trotzdem für die lieben Worte, es hat
          sich für mich beim Lesen angefühlt, als wenn man umarmt würde.
          Das tat sehr gut.
          Und in Gedanken habe ich dich wirklich umarmt. Dein Schreiben klang so traurig, es hat mir förmlich das Herz zerrissen. Aber ich bin guter Zuversicht. Du hörst dich nach einer Kämpferin an, selbst du momentan dies noch nicht so siehst. Den Brief mit zur Therapeutin nehmen...es kostet alles so viel
          Überwindung, ich schäme mich so abgrundtief. Aber du hast
          wirklich recht. Und wenn man eh schon so tief im Schlamassel
          steckt... Wo für mach ich sonst Therapie, wenn ich nicht
          ehrlich bin...?
          Was für einen Eindruck hast du von deiner Therapeutin? Bist du der Meinung bei ihr ein Bild von dir geschaffen zu haben, welches du mit jenem Schreiben ankratzen könntest? Daher die Scham?


          MecFleih trifft mit den folgenden Worten den Nagel auf den Kopf: Du bist es wert dass dir geholfen wird, deswegen schreiben wir
          dir hier schon mal so ausführlich und beruhigend wie es geht,
          und darüber hinaus lass' dir helfen dein Leben besser zu
          verstehen und mit dir selber nicht so hart ins Gericht zu
          gehen, OK?

          Und erst Recht jemand mit so einem schönen Namen ;-)


          Ganz liebe Grüsse
          Krümel



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