Es lohnt sich, im Umfeld von Lothar Günther Buchheim und seinem Roman DAS BOOT ein bisschen nachzuforschen. Oder das Buch (wieder) zu lesen.
Werden in Kampfhandlungen Personen verwickelt oder in solchen eingesetzt, die nicht eindeutig den Kombattanten-Status haben, also z.B. durch Uniformen als solche erkennbar sind (Soldaten im Sinne des Völkerrechts), haben sie auch keine Rechte als Militärpersonen (nach Kampfende z.B. Schonung von Leben und Gesundheit). Sie können bei Gefangennahme als gewöhnliche Kriminelle (noch dazu als feige und hinterhältig, wie die Resistanceleute, weil ohne vereinbarte Kennzeichen) eingestuft und abgeurteilt werden.
Als Sonderführer wurden z.B. in der Kriegsmarine Zivilisten beurkundet, die wegen ihrer Aufgabe (wie Buchheim als Maler und Zeichner, also Kriegsberichterstatter) an Kampfhandlungen (Angriffe auf alliierte Schiffe) teilnahmen, ohne Kämpfer zu sein. Aber sie waren eben keine Leute, die wirklich den Drücker irgendeiner Waffe betätigen mussten. Aber - die moderen Medien lassen grüssen - Berichterstattung musste sein. Und diese „Zivilisten“ bedurften und bedürfen des Schutzes durch das Kriegsrecht.
Sonderführer waren also etwas generalisierend Zivilsten, die wegen einer besonderen Aufgabe zu ihrem rechtlichen Schutz den Kombattanten-Status erhalten mussten, aber keine wirklichen Kombattanten (Soldaten) waren.
Buchheim hat wohl stets darunter gelitten, kein wirklicher Seeoffizier gewesen zu sein.