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Re^3: Adressenfelder Prof. Dr.
Hallöchen "doctor rerum naturalium" Stefan,
Professor (und nur Professor!!!) wird als der höhere Titel
voll ausgeschrieben, den Dr. läßt man in diesem Fall weg.
Wo in aller Welt siehst Du in meinem Posting den Hinweis auf einen akademischen GRAD??? Ich habe nicht von Graden sondern von Titeln geschrieben. Und Du wirst wohl nicht bestreiten, daß Prof. ein akademischer TITEL ist, oder??? *g*
Außerdem ist Professor nur dann eine Berufsbezeichnung, wenn Monsieur an einer Hochschule unterrichtet. Ich selbst durfte meinen im wahrsten Sinne des Wortes alten Lateinlehrer (der Herr war seinerzeit 74 Jahre alt) auch "Herr Professor" nennen, obwohl er "nur" über einen Magister verfügte. Na ja, ab dem Gymnasium war/ist es in Polen halt so üblich.
"Professor" ist kein akademischer Grad, sondern eine
Berufsbezeichnung. Der höchste akademische Grad ist "Doktor".
Häufig findet man auch Univ.-Prof. Dr. XYZ. Der "Doktor" ist
offizieller Bestandteil deines Namens, im Ausweis steht also
"Dr. XYZ". Korrekterweise müsste daher die Anrede lauten: Sehr
geehrter Herr Dr. XYZ, ...
Sorry, aber das ist teilweise purer Unsinn. Also:
a) Herr Dr. XY führt einen Prof.-Titel und unterrichtet NICHT an einer Hochschule = Professor wird in der Anrede ausgeschrieben; der Dr. komplett weggelassen. Gleiches trifft zu, wenn beide Fälle (Prof.-Titel UND Professur an einer Uni) zutreffen.
b) Herr Dr. XY führt keinen Prof.-Titel und unterrichten an einer Hochschule = Professor ist in diesem Fall eine Berufsbezeichnung; Herr XY wird lediglich als Herr Dr. angeschrieben
Was "sehr geehrter Herr Rechtsanwalt" angeht: "Rechtsanwalt" ist in der Tat kein Titel sondern tatsächlich eine Berufsbezeichnung. Schließlich schreiben wir auch nicht "sehr geehrter Herr Ingenieur XY" oder "sehr geehrte Frau Krankenschwester YZ", oder???
Klingt kompliziert, ist aber tatsächlich ziemlich simpel. *g*
So long
Tessa