Anrede im Brief - 'Sehr gehrter Herr Stab, oder...

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Feb 2009

Herr Gustav schreibt an Firma "XY" einen (Beschwerde-)Brief.


Herr Gustav erhielt von der Firma "XY" folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr Gustav,


.......................................................
.......................................................
.......................................................


Mit freundlichen Grüßen

"XY" GmbH & Co. KG

Unterschrift

(Herr Martin, Beschwerdestelle)"



Herr Gustav will nun noch einmal an die Firma "XY" schreiben, um
ein paar Unklarheiten zu klären.

Wie müsste nun die korrekte Anrede lauten?


Beispiel 1:

Sehr geehrter Herr Martin,
.........................................


Beispiel 2:

Sehr geehrter Herr Martin, sehr geehrte Damen und Herren,
...............................................................................................


Beispiel 3:

Sehr geehrte Damen und Herren,
.....................................................


Beispiel 4:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Martin,
...............................................................................................


Gruß
Xenia

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Anrede im Brief - 'Sehr gehrter Herr Stab, ode

    Hallo Xenia,

    Herr Gustav hat sich an einer Firma gewendet und nun antwortet ihm ein Mensch, der dafür zuständig ist.

    Also sollte die Antwort:


    Sehr geehrter Herr Martin,
    .........................................
    lauten.

    Gruß
    Maja

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      DANKE für Deine Antwort :)))

      Liebe Grüße aus dem (verregneten) Norden wünscht Dir


      Xenia

  2. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Re: Anrede im Brief - 'Sehr gehrter Herr Stab, ode

    Hi! Herr Gustav will nun noch einmal an die Firma "XY" schreiben, um ein paar Unklarheiten zu klären.

    Wie müsste nun die korrekte Anrede lauten?
    Sehr geehrter Herr Martin,
    Ja! Sehr geehrter Herr Martin, sehr geehrte Damen und Herren,
    Nein. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Kann man machen, sollte man aber eher nicht. Denn es gilt als höflicher, wenn man den Namen des Ansprechpartners kennt, diesen auch direkt anzusprechen. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Martin,
    Kann man auch machen, dann aber untereinander und "sehr" jeweils großgeschrieben (sic!):
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sehr geehrter Herr Martin,



    Ich würde jedoch die 1. Variante benutzen, da am gebräuchlichsten.


    Auch wenn danach nicht gefragt war, der Vollständigkeit halber noch die korrekte Form der Anschrift:

    XY GmbH & Co. KG
    Herrn Martin
    Musterstr. 12
    34567 Musterstadt


    (zwischen Straße und PLZ/Ort KEINE Leerzeile und die Fa. vor dem Ansprechpartner nennen; "z.Hd." (zu Händen) ist zwar nicht falsch, aber heute ungebräuchlich geworden)


    LG
    Liza

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      DANKE Liza, Du hast mir sehr geholfen :)))

      Viele liebe Grüße aus dem (verregneten) Norden
      wünscht Dir

      Xenia

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