Ruhestörung ab wieviel Uhr?

Hallo,

Nehmen wir an, über eine Person wohnt jemand der meint ständig Schlagzeug oder ähnliches spielen zu müssen. An einem Abend (17.30 bis 20.30) 3 Stunden lang immer der selbe Rhytmus, an einem anderen 5 nach 23 Uhr ging es los bis Mitternacht. Da dieses Zimmer in dem er spielt, so scheint es, genau über dem Schlafzimmer der Person ist, hörr sie es natürlich besonders gut *kotz* (ehrlich).

Ab wann ist das Ruhestörung und wäre es sinnvoll erstmal mit dem Vermieter zu sprechen oder gleich die Polizei wegen Ruhestörung anrufen???

Streit möchte die Person mit den anderen Mietern eigentlich nicht nur ihre Ruhe.

Danke!

Ab wann ist das Ruhestörung und wäre es sinnvoll erstmal mit
dem Vermieter zu sprechen oder gleich die Polizei wegen
Ruhestörung anrufen???

Hi!

Wär es nicht erstmal sinnvoll mit dem Drummer selbst zu reden?
Nur so eine Idee…ich würde mich nämlich hintergangen fühlen, wenn gleich die Polzei bei mir auf der Matte stehen würde, ohne dass ich in irgendeiner Form Bescheid wüsste.

bis denn
ingmar

Hallo,

ich habe mich erst vor ein paar Tagen hier registrieren lassen und möchte mich trotzdem schon mal zu dem Problem äussern. Also:
Ruhestörung oder besser ruhestörender Lärm ist generell an keine Uhrzeit gebunden. Lärm in einem derartigen Ausmass ( Schlagzeug spielen etc. ) wird von der Rechtsprechung als nicht erlaubt eingestuft. Wer Geräusche etc., die über das Mass der Zimmerlautstärke oder der sogenannten Ortsüblichkeit hinaus gehen, regelmässig verursacht, kann zur unterlassung verpflichtet werden. Es genügt einen Brief zu schreiben, in dem der nachbar aufgefordert wird, ab Zugang des Schreibens die Lärmbelästigung einzustellen. Reagiert er nicht oder wiederholt die Ruhestörungen, kann er gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden. Dazu muss jedoch ein Fachmann / Fachfrau her- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Mieterschutzbund. Einen Anspruch auf Unterlassung hat jedoch nur der Mitmieter ( Dein Freund ). Zum Schluss: Ruhezeiten sind von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr täglich. Man sollte den Verursacher auffordern, hierzu " Flagge zu zeigen ", damit der " Quälgeist " nicht weiter nervt. Viel Erfolg! Jürgen

  1. mal mit Lärmverursacher und Vermieter reden
    Hallo Sonne

Wurde schon mal mit dem Lärmverursacher darüber gesprochen?
Sollte dies nicht helfen Vermieter einschalten.

Allgemein zur Lärmstörung:
Die überwiegende Rechtsprechung beschränkt lediglich die Ausübung des Musizierens auf bestimmte Zeiten (z. B. nur außerhalb der Ruhezeiten) und auf eine bestimmte Dauer.

Der Mieter darf in seiner Wohnung grundsätzlich mit denjenigen Instrumenten musizieren, die üblicherweise in der Wohnung gespielt werden (Klavier , Flöte, Gitarre, Violine usw.). Der Grundsatz, dass die Nachbarn hierdurch nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden dürfen, gilt auch hier. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass manche Instrumente (z.B. Klaviere) aus technischen Gründen nicht so gespielt werden können, dass die Musik nur in der Wohnung des Mieters zu hören ist. Von dem musizierenden Mieter wird aus Gründen der Rücksichtnahme verlangt, dass er zunächst diejenigen Maßnahmen zur Schalldämmung ergreift, die technisch möglich und finanziell zumutbar sind.

Die allgemeinen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Zu den allgemeinen Ruhezeiten zählt jedenfalls die Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und die Zeit zwischen 23 Uhr und 7 Uhr. Je nach Ortsgepflogenheit kann die Ruhezeit auch länger sein.
Sind die Ruhezeiten in einer Hausordnung geregelt, so sind die dort enthaltenen Bestimmungen maßgeblich
so OLG München, Urteil v. 21.1.1992, 13 U 2289/91, ZMR 1992, 246. Dies bedeutet, dass kein Mieter während der Ruhezeiten ein Instrument spielen darf, das außerhalb der Wohnung zu hören ist. Umgekehrt ist aber jeder Mieter berechtigt, außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren.

Belästigungsgrenze
Die Nachbarn müssen die Musik bis zur Grenze der Belästigung hinnehmen. Dabei kommt es nicht nur auf die Lautstärke, sondern auch auf die Dauer, die Art und die Intensität der Geräuscheinwirkung an.

Mit dem Vermieter sollte man reden, wenn das Gespräch mit Lärmverursacher keinen Erfolg zeigt, allerdings ist ein entsprechendes Lärmprotokoll mit Angabe von Datum, Urzeit, ART DER Störung, notwendig, damit der Vermieter überhaupt weiter vorgehen kann.
Zeugen ist auch sinnvoll.
Evtl. den Vermieter einladen.

Gruss
Marie

Hallo,

ohne dass ich in irgendeiner Form Bescheid wüsste.

wenn du bis spät abends Schlagzeug spielst, kämst du dann nicht vielleicht von selber auf die Idee, das es die Nachbarn stören könnte?

Na Mahlzeit.

Gruß
roland

Hallo,

auf die Idee käm ich vielleicht…aber so lange sich niemand beschwert?

ingmar

Hallo, ich würde es auch erst mal mit dem Typen selbst versuchen zu klären, wenn er nicht drauf eingeht, mit dem Vermieter.
Und evtl noch andere Mieter befragen, ob es sie auch stört.
Nach dreimaliger Beschwerde an den Vermieter (nach denen er sich beim Schlagzeuger melden wird und ihn verwarnen), kann der Vermieter ihn rausschmeißen.
Aber vielleicht ist der Schlagzeuger ja ganz nett und legt die Zeiten in die Vormittagstunden oder so.
Evtl. ist sogar im Mietvertrag bereits geregelt, dass bestimmte Instrumente im HAus nicht gespielt werden dürfen. (Bei uns sind das Trommeln und Blasinstrumente, von der Bongo bis zur Blockflöte aber auch Schlagzeug und Posaune)
Bei einer Freundin stand auch sowas im Mietvertag (zumindest was Blasinstrumente angeht) aber sie hatte das OK aller Mieter, da sie Konzertflötistin und Musikstudentin ist. Die setzen sich zT sogar extra auf den balkon, wenn sie übt (kann ich verstehen:wink:
Schöne Grüße Susanne

Danke an alle für die Hilfe.

Die Person hat noch nicht mit dem „Störenfried“ persönlich gesprochen denn nach der letzten Nachtaktion war erstmal Ruhe. Aber sie würde es das nächste mal auf jeden Fall versuchen ersteinmal persönlich im guten zu klären. Ist ja besser. Und ihn mal auf die Zeiten in denen er spielen darf hinweisen.

Ist nicht einfach mit den Mietern…

Tschüüüü und ein fettes DANKE