Ruhestörung durch Musik?

Wieviel Musik muss ein Mieter in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus ertragen?

Beispiel:
Person A fühlt sich gestört weil Person B im Stockwerk drüber mehr als 1 Stunde trommeln übt. Kein Schlagzeug, eher Buschtrommeln. Dazu stampft Person B mit den Füßen im takt auf dem Boden. Die Stockwerke sind nicht mit Betonböden getrennt sondern mit riesigen Holzdielen bzw. Holzverkleidungen.

Gutes Zureden von Person A führt zu keinem Ergbnis mit dem alle zufrieden sind. Nun übt Person B auch noch das Didjeridoo, was natürlich noch durchdringender / schwingender ist.

Weiteres Zureden führt immer noch zu keinem Ergebnis.

Jetzt ist auch noch zufällig durch Urlaub herausgekommen das Person B nicht immer zufällig nur dann übt wenn Person A feierabend hat, nein… Person B übt mehrmals am Tag mehr als 1 Stunde.

Person A möchte jetzt wissen, Wo die rechtlichen Grenzen sind?

Hallo Jens,

lies dir mal folgende Diskussion durch, dürfte alle Fragen beantworten:

/t/ruhestoerung-ab-wieviel-uhr/2036563

Gruß!

Horst