Warmwasser

Guten Tag,

nehmen wir mal an, daß…
bei einem Mieter dauert es je nach Wasserverbrauch unterschiedlich lang bis Warmwasser aus dem Hahn fließt. Steht ein Mieter morgens sehr früh auf, dauert es z.T. schon sehr lang bis heißes Wasser aus der Leitung kommt.
Im Winter (in der Wohnung hatte der Mieter erst einen) hat man das Gefühl nie heiß Baden zu können, da dann heißes Wasser praktisch nur auf dem Herd existiert. Wenn man sich die Hände waschen will, tut man dieses in den Wintermonaten praktisch nur mit heißem Wasser.
Nur hat der Mieter aber eine Wasseruhr für warmes uns kaltes Wasser. Und warmes Wasser kostet verständlicher Weise mehr.
Nun bekommt der Mieter auch noch eine neue Wasseruhr, die er Mieten muß. Er hat aber schon eine, die eigentlich nur nochmal geeicht werden müßte. Aber der Vermieter tauscht gleich alle Wasseruhren und mietet die neuen auch (nur) für 10 Jahre, was dem Mieter montl. 2€ kosten soll.
Außerdem entstehen beim Heizen zu allem übel auch noch relativ laute Betriebsgeräusche/Durchlaufgeräusche, welche Abends sehr nervend sind.

Muß das warme Wasser eine bestimmte Temperatur erreichen?
Nach welcher Zeit muß es diese Temp. erreichen?
Kann man die Nebenkosten anfechten oder mindern?
Muß eine Wasseruhr getauscht werden, bloß weil eine Eichprüfung ansteht/ Eichung ausläuft?
Kann man verlangen, daß die Heizung repariert oder verbessert wird?
Mit wieviel Minderung kann man in welchem Fall mehr Druck ausüben.

fragend und dankend

Grüne

Hab ich mich falsch Ausgedrückt? o.w.T.
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Hallo Markus,

nehmen wir mal an, daß…
bei einem Mieter dauert es je nach Wasserverbrauch
unterschiedlich lang bis Warmwasser aus dem Hahn fließt. Steht
ein Mieter morgens sehr früh auf, dauert es z.T. schon sehr
lang bis heißes Wasser aus der Leitung kommt.

Es wird unterstellt, dass bis zu sieben Liter Vorlauf zulässig sind bis wirklich heisses Wasser kommt. Ein Mieter mit Warmwasserprobleme sollte mit einem Eimer einmal prüfen wie lange und wieviel Kaltwasser fliesst bevor Warmwasser kommt. Es sollten mindestens bei älteren Anlagen 50 Grad eingestellt sein.

Im Winter (in der Wohnung hatte der Mieter erst einen) hat man
das Gefühl nie heiß Baden zu können, da dann heißes Wasser
praktisch nur auf dem Herd existiert. Wenn man sich die Hände
waschen will, tut man dieses in den Wintermonaten praktisch
nur mit heißem Wasser.

Wurde jemals eine Mängelanzeige erstattet und was war das Ergebnis ?

Nur hat der Mieter aber eine Wasseruhr für warmes uns kaltes
Wasser. Und warmes Wasser kostet verständlicher Weise mehr.
Nun bekommt der Mieter auch noch eine neue Wasseruhr, die er
Mieten muß. Er hat aber schon eine, die eigentlich nur nochmal
geeicht werden müßte. Aber der Vermieter tauscht gleich alle
Wasseruhren und mietet die neuen auch (nur) für 10 Jahre, was
dem Mieter montl. 2€ kosten soll.

nehme an, dass die Anmietung über eine Wärmedienstabrechnungsfirme geht. Von dne Kosten her könnte es ista oder techem sein.

Außerdem entstehen beim Heizen zu allem übel auch noch relativ
laute Betriebsgeräusche/Durchlaufgeräusche, welche Abends sehr
nervend sind.

Lärmbelästigung, was als Mängelanzeige geschehen und welche Reaktion.

Muß das warme Wasser eine bestimmte Temperatur erreichen?

ja, 30 Grad sollten mindestens erreicht sein.

Nach welcher Zeit muß es diese Temp. erreichen?

Kommt auf den Vorlauf Kaltwasser an ( siehe oben )

Kann man die Nebenkosten anfechten oder mindern?

Ja, aber man muss zuerst mal klären weshalb die Versorgung nicht klappt.

Muß eine Wasseruhr getauscht werden, bloß weil eine
Eichprüfung ansteht/ Eichung ausläuft?

ja, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kann man verlangen, daß die Heizung repariert oder verbessert
wird?

wenn sie defekt ist oder einen Mangel hat, ja.

Mit wieviel Minderung kann man in welchem Fall mehr Druck
ausüben.

Für diese Frage muss man nähere und umfassende Kenntnisse haben.

Gruss Günter

Danke Günter

Muß das warme Wasser eine bestimmte Temperatur erreichen?

ja, 30 Grad sollten mindestens erreicht sein.

Das ist ganz schön dünn. Badewasser mit 30°C im winter sind nicht sehr angenehm.
Man wollte erstmal einmal prüfen, ob sas Recht überhaupt besteht, Mangelanzeige stellen zu können. Man will ja seinen Vermieter ja auch nicht mit irgendwelchen Kram belästigen.
7 Liter braucht es nicht ganz, vielleicht im Winter.
Die Heizung läuft auch erst wieder im Winter an.

Vielen Dank

Grüne