Wasserpauschale bei Betriebskosten

hallo, bei recherchen bin ich auf ein thema gestossen, das mich näher interessiert. gesetzt der fall,ein mieter bezahlt, da er keinen wasserzähler für die wohnung hat, eine pauschale. wenn er sich jetzt aus verschiedensten gründen (wehrdienst, haft, vorübergehend zur freundin gezogen oder beispielsweise zur see fahren) einen zeitraum von sagen wir über einem jahr nachweislich nicht in der wohnung aufhält, muss er diese pauschale dann trotzdem zahlen? meines erachtens wäre das ein nachteil gegenüber einem mieter, der einen zähler sein eigen nennt und so zum beispiel auch zu wassersparen animiert werden könnte, während unserem beispielmieter solch sparsames verhalten überhaupt nichts bringt.

Hallo,

ein immer wieder und viel diskutiertes Problem. Und doch. Der Mieter muss zahlen. Er zahlt eine Pauschale. Bei der Pauschale spielt es dann keine Rolle ob er im Monat 100 cbm Wasser verbraucht oder 0 cbm. Im ersten Fall liegt das Risiko beim Vermietér, im 2. Fall ( 0 Verbrauch ) beim Mieter.

Gruss Günter

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erst mal vielen dank für den bisherigen hinweis. jetzt aber noch eine erweiterung des szenarios: wenn sich die wasserkosten erhöhen und dadurch die pauschale steigt, könnte der mieter dann den einbau einer wasseruhr verlangen? danke im vorraus gruss goetz

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