Recht auf einbau eines wasserzählers?

hallöchen, ich hatte weiter unten schon mal gefragt, aber leider keine klärende antwort erhalten können, daher an dieser stelle nochmal: falls ein mieter innerhalb der betriebskosten eine pauschale für wasser entrichtet, da er keinen zähler hat, kann er dann, nachdem die betriebskosten auf grund erhöter wasserpreise gestiegen sind, den einbau eines zählers verlangen? wenn ja, wer muss gerät und einbau bezahlen? danke im vorraus mfg goetz

falls ein mieter innerhalb der betriebskosten

eine pauschale für wasser entrichtet, da er keinen zähler hat,
kann er dann, nachdem die betriebskosten auf grund erhöter
wasserpreise gestiegen sind, den einbau eines zählers
verlangen? wenn ja, wer muss gerät und einbau bezahlen?

Es ist eine schwierige Frage, deswegen kann sie auch nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden.
Was Warmwasser anbetrifft, gilt §4 abs.4 der HeizkostenVerordnung. Danach hat man als Nutzer einen Anspruch auf Zählereinbau,
auch wenn pauschal abgerechnet wird.
In diesem Fall muß es der Vermieter zahlen. Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. Schau mal bei www.ratgeberrecht.de unter dem Suchbegriff betriebskosten nach.

allgemein gilt:

Laut Der Vereinbarung wird pauschal abgerechnet. Um ein Zähler einzubauen und genau abzurechnen, muß der Vertrag insoweit geändert werden und beide Parteien müssen dem zustimmen. ein Anspruch besteht nicht. Wenn man als Mieter dies trotzdem will, sollte man mit dem Vermieter verhandeln und eine genaue Abrechnung vereinbaren.
Meist trägt derjenige, der das haben will, auch die Kosten des Einbaus.
Amtsgericht Tiergarten hat geurteilt, dass wenn der Mieter den Einbau auf eigene Kosten vornimmt, der Vermieter verpflichtet ist, genau abzurechnen.eine Einigung ist dann nicht erforderlich.

Hallo!

kann er dann … den einbau :eines zählers verlangen?

Nein. Abgesehen davon ist der nachträgliche Einbau von Wasserzählern in Mehrfamilienhäusern nicht ohne weiteres möglich, wenn die Wohnungen keine getrennten Leitungsstränge haben. So hängen oft genug alle übereinanderliegenden Küchen an einem Strang und z. B. alle Bäder an einem anderen Strang. Dabei wäre eine getrennte Erfassung nur mit mehreren Wasserzählern pro Wohnung möglich, im Extremfall an jeder Zapfstelle eine Verbrauchsmessung.

Wasserzähler werden zwecks Kalibrierung alle 6 Jahre vom Wasserversorger ausgetauscht. Bei mehreren regelmäßig auszutauschenden und abzulesenden Verbrauchsmessern pro Wohnung stehen Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis mehr.

Gruß
Wolfgang

Hallo Goetz,

nein, der Mieter kann keine Wasserzähler verlangen, es sei denn die Kosten werden derart grob unbillig verteilt, dass eine Änderung erforderlich ist. Dieses Beweisverfahren ist aber mehr als schwierig.
Grob unbillig kann sein, wenn jemand mehr als sechs Monate sich im Ausland aufhält und dann Kosten für Wasserverbrauch zahlen soll ( nach der Wohnfläche) die einem Zwei- oder Drei-Personenhaushalt entsprechen.

Die Kosten muss der Vermieter als Erstausstattung zahlen. Dabei ist zu beachten, dass bei Altbauten der Einbau von Wasseruhren nicht nur sehr teuer ist sondern oftmals praktisch unmöglich.

Gruss Günter

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hallöchen, herzlichen dank für eure schnelle und umfassende hilfe! mfg goetz