hallo
könnt ihr mir helfen?
ein mieter bezieht im jahre 2001 eine 2 zimmer mietwohnung. der vermieter hat eine wohnungsverwaltung mit der abwicklung beauftragt (vertragsabschluss, nebenkostenabrechnung, etc - gesamte wohnungsverwaltung halt). diese wohnungsverwaltung berechnet dem mieter mit abschluss des mietvertrags 290 euro (!!!) sogenannte verwaltungsbühren lediglich für abschluss eines einfachen standard-mietvertrags (achtung: keine maklerprovision!!!)
nun ist mir zu ohren gekommen, dass diese gebühr gesetzeswidrig ist und nicht verhängt werden darf.
stimmt das?
falls ja - hat der mieter anspruch auf rückzahlung des betrags? wie geht er da am besten vor?
der entsprechende mieter ist mittlerweile aus der entsprechenden wohnung ausgezogen.
danke für eure antworten.
enno