vertragsabschlussgebühr an wohnungsverwaltung

hallo

könnt ihr mir helfen?

ein mieter bezieht im jahre 2001 eine 2 zimmer mietwohnung. der vermieter hat eine wohnungsverwaltung mit der abwicklung beauftragt (vertragsabschluss, nebenkostenabrechnung, etc - gesamte wohnungsverwaltung halt). diese wohnungsverwaltung berechnet dem mieter mit abschluss des mietvertrags 290 euro (!!!) sogenannte verwaltungsbühren lediglich für abschluss eines einfachen standard-mietvertrags (achtung: keine maklerprovision!!!)

nun ist mir zu ohren gekommen, dass diese gebühr gesetzeswidrig ist und nicht verhängt werden darf.
stimmt das?

falls ja - hat der mieter anspruch auf rückzahlung des betrags? wie geht er da am besten vor?
der entsprechende mieter ist mittlerweile aus der entsprechenden wohnung ausgezogen.

danke für eure antworten.

enno

hallo

ein mieter bezieht im jahre 2001 eine 2 zimmer mietwohnung.
der vermieter hat eine wohnungsverwaltung mit der abwicklung
beauftragt (vertragsabschluss, nebenkostenabrechnung, etc -
gesamte wohnungsverwaltung halt). diese wohnungsverwaltung
berechnet dem mieter mit abschluss des mietvertrags 290 euro
(!!!) sogenannte verwaltungsbühren lediglich für abschluss
eines einfachen standard-mietvertrags (achtung: keine
maklerprovision!!!)

Nach § 535 BGB ist die Vereinbarung einer Vertragsabschlussgebühr, die der Mieter für die Ausfertigung des Mietvertrages an den Vermieter/seinen Vertreter zahlen soll, grundsätzlich zulässig. Allerdings sind hier enge Grenzen gesetzt. Das LG Hamburg WuM 1990, 62 hält 50 € für kostendeckend.

Diese Grenze ist hier sicher überschritten. Somit hat dieser Verwaltungskostenbeitrag den Charakter einer Vermittlungsgebühr nach § 2 Abs. 2 Nr 2 WoVermG. Eine solche ist hier jedoch unwirksam. Den Betrag zurückfordern.

Gruss Günter

nun ist mir zu ohren gekommen, dass diese gebühr
gesetzeswidrig ist und nicht verhängt werden darf.
stimmt das?

falls ja - hat der mieter anspruch auf rückzahlung des
betrags? wie geht er da am besten vor?
der entsprechende mieter ist mittlerweile aus der
entsprechenden wohnung ausgezogen.

danke für eure antworten.

enno

danke fuer die super antwort
danke fuer deine top antwort auf meine frage.
hast mir sehr weitergeholfen - zumal du auch die entsprechenden paragraphen und urteile angegeben hast.
kein wunder, wenn man bei mieterverein tätig ist.

you made my day :smile: