50 Euro für eine Schufaauskunft?

Darf ein Hausverwalter 50 Euro für eine Schufa-Auskunft verlangen, obwohl diese Auskunft für den Mieter selbst kostenlos wäre,wenn er selbst zur Schufa geht.
Ich denke, der Hausverwalter muß den Mieter doch darauf hinweisen, dass die Selbstauskunft kostenlos bei Schufa zu bekommen ist.

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag?

Darf ein Hausverwalter

Was hat der Mieter mit dem Verwalter zu tun? Oder ist der gleichzeitig Vermieter?

obwohl diese Auskunft für den Mieter selbst
kostenlos wäre,

Diese Art der Auskunft ist nie kostenlos, egal, wer sie beantragt. Die (einmal jährlich für den Betroffenen) kostenlose Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz wird man keinem Fremden geben wollen.

Cu Rene

Der Verwalter ist vom Vermieter beauftragt,diese Wohnung zu vermieten.

Im Mietvertrag steht nichts davon, der Verwalter nennt es schlicht Bearbeitungsgebühr.

Jochen

Nicht zahlen, Frechheit sowas!

Dann wird das allerdings wohl nichts mit der neuen Wohnung.

Allerdings sollte man auch folgendes beachten:
Nach § 535 BGB ist die Vereinbarung einer Vertragsabschlussgebühr, die der Mieter für die Ausfertigung des Mietvertrages an den Vermieter/seinen Vertreter zahlen soll, grundsätzlich zulässig. Allerdings sind hier enge Grenzen gesetzt. Das LG Hamburg WuM 1990, 62 hält 50 € für kostendeckend.
Quelle: /t/vertragsabschlussgebuehr-an-wohnungsverwaltung/24…

vnA

Dann dürfte er entweder die Frage nicht stellen, oder er plant sich die Kohle nach abschluss zurückzuholen.

Ich bin der Auffassung, dass ein Verwalter keine Vertragsabschlussgebühr berechnen darf:
AG Hamburg, Urt. v. 09.11.1999, AZ: 23a C 286/99

mfg
marv

Guten Tag,

Wenn der Hausverwalter eine Schufaauskunft braucht bzw. benötigt dann müsste er sie vorher darauf aufmerksam machen. Und wenn er dafür von ihnen Geld verlangt dann ist das Rechtswidrig.
Ich würde probieren mit ihm zu reden und wenn er mit Kündigung droht, dann würde ich ihn bei der Polizei anzeigen.

Aha, da gibt’s auch sicher irgendwo Rechtsgrundlagen für die Ausführungen.
Des weiteren würde ich anregen doch nochmal das Ausgangsposting zu lesen. Von Kündigung ist da nicht wirklich die Rede.

vnA