mal angenommen man hätte undichte Fenster. Holzfenster ca. 32 Jahre alt.
Diese sind undicht und der Vermieter war jetzt da und hat sie versucht mit Tesamoll abzudichten. Es zieht immer noch. Laut einem Rechtsanwalt könnte man dann die Miete mindern. Aber wieviel ?? unter anderem zieht es auch aus den Steckdosen und aus den Fußleisten.
Und ab wann kann man die Miete mindern, wenn man jetzt schon 1 Jahr in der WOhnung wohnt, und die Vermieter auch schon einige male darüber informiert wurden das es zieht. Mindert man die Miete für das ganze zurückliegende Jahr oder ab 01.10. (ab Heizperiode) oder ab wann ???
mal angenommen man hätte undichte Fenster. Holzfenster ca. 32
Jahre alt.
Diese sind undicht und der Vermieter war jetzt da und hat sie
versucht mit Tesamoll abzudichten. Es zieht immer noch. Laut
einem Rechtsanwalt könnte man dann die Miete mindern. Aber
wieviel ?? unter anderem zieht es auch aus den Steckdosen und
aus den Fußleisten.
Zugluft ist Gesundheitsschädlich ich würde mindestens 50% an Mietminderung androhen.
Bei deiner Lage solltest Du wenn der Vermieter nicht will einen Anwalt aufsuchen.
Um einen Gutachter kommt man dann nicht herum.
Und ab wann kann man die Miete mindern, wenn man jetzt schon 1
Jahr in der WOhnung wohnt, und die Vermieter auch schon einige
male darüber informiert wurden das es zieht. Mindert man die
Miete für das ganze zurückliegende Jahr oder ab 01.10. (ab
Heizperiode) oder ab wann ???
Schadenersatz sollte man für die zurückliegende Zeit fordern für den Mehrverbrauch an Heizkosten.
ca 15Ltr Heizöl etwa 15Cbm Gas etwa 150Kwh / quadratmeter und Jahr sollte die Wohnung warm gehalten haben.
Wird dieser Wert übeschritten dann sollte man die Diffferenz den Undichtigkeiten zuschreiben.
Gas/Öl verbrauch /pa geteilt durch die Quadratmeter sollte nicht über 15 liegen (20ltr/m2/A) wäre die absolute Obergrenze.
Gut Isolierte Häuser haben heute ca 6ltr/m2/a
Jakob
Beispiel 1250 Ltr Öl / 70m2 = 17.85 ein schlecht isoliertes Haus.
ich selbst hatte einmal aehnliche Probleme gehabt und es kam fast zu einem Rechtsstreit deswegen. Ich hatte auch eine Mietminderung rueckgaengig geltend gemacht!
Mein Anwalt sagte mir aber dann das dies nicht rechtens sei.
Du musst dein Vermieter ueber den Sachverhalt informieren.
Wenn er den Fehler / Mangel behebt ist gut.
Macht er dies nicht, so musst du ihn noch einmal in schriftlicher Form mit Androhung einer Mietminderung ( ich würde 25% für angemessen halten) darauf hinweisen diesen Mangel zu beheben in einer gewissen Zeit ( Pauschal 2 Wochen frist geben). Passiert in der angegebenen Frist nichts, so kannst du die Mietminderung geltend machen. Aber bedenke nehme den Prozentsatz von der
Kaltmiete!
Dieses Gelöd kannst du auf ein seperates Konto einzahlen, wo der Vermieter nicht rankommt.
Machst du es anders, kann der Vermieter auf das Geld klagen und das kann teuer für dich werden.
Wenn du möchtest kann ich morgen mal im Mietrecht nachschauen, wie es da genau steht.
MFG Alex
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danke für deine Hilfe. Es ist so, dass wir am 27.11.2004 die Wohnung, wo es zieht, gekünfigt haben. Ich habe zu der Kündigung ein Schreiben beigelegt, wo ich zum einen meine Vermieterin darauf hinweise, dass sie binnen 14 Tage Abhilfe wegen der Zugluft zu schaffen hat. Des weiteren habe ich mir aus dem Internet verschieden Beschlüsse mit in dieses Schreiben kopiert, wo wir mittlerweile dann schon auf 55 % Mietminderung kommen, laut Beschlüssen verschiedener Amtgerichte.
Bislang hat sich unsere Vermieterin noch nicht gemeldet. SChaun wir mal !!!
Sandra
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wenn sie in der Zeit nichts macht. so kannst du die angegebene Prozentzahl von der Kaltmiete abziehen.
Immerhin sind es nun noch so 3 Monate
Ich hoffe du hast mit deiner naechsten Wohnung nicht so ein stress und einen besseren Vermieter.
VLG Alex
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