Mietminderung oder selbst reparieren?

Es besteht kein Anspruch auf Rolläden, wenn diese nicht schon
vorher am Fenster waren.

Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten
für seine Klebebänder.

Das hatte ich auch nicht geschrieben. Wäre allerdings für den Vermieter sinnvoller, dem Mieter die 20 Euro einfach zu gönnen und sich die Kosten für neue Fenster zu ersparen. Auch wenn er die Kosten umlegen kann, er muß sie für 10 Jahre vorstrecken.

Natürlich kann der Mieter den Einbau neuer Fenster verlangen.
Er muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass diese
Kosten auf die Miete umgelegt werden können, er also am Ende
mehr Miete zahlen muss.

Na und? Abgesehen von der verschwindend geringen Höhe wäre das wohl eine vertretbare Alternative zu 50% mehr Heizkosten.

Zugige Fenster stellen im übrigen meistens auch keinen Mangel
der Mietsache dar. Die Rechtsprechung nimmt hier eine
Gesamtschau vor. Zieht der Mieter z. B. in einen Altbau mit
geringerer Miete, dann muss der Mieter damit leben, dass die
Ausstattung nicht die modernste ist. Er kann sich dann nicht
auf zuzige Fenster berufen und die Miete kürzen. Siehe
beispielsweise die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe:

Bei einem Altbau dürfen Mieter nicht immer die modernste
Ausstattung erwarten. Zugige Fenster sind zum Beispiel nicht
automatisch ein Grund für eine Mietminderung. Das hat das
Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 S 157/05).

Karlsruhe mag sein, der Rest Deutschlands sieht das ein bißchen anders:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster…
/t/ab-wann-mietminderung/2573268
usw.

Nebenbei stellt sich mir dann auch die Frage: Darf der Vermieter wenige Monate nach Mietbeginn neue Fenster einbauen und die Miete erhöhen? Oder muß er die kostengünstigere Alternative wählen?