Zwangsräumung einer Wohnung - Ablauf?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 28. Dez 2004
Mal angenommen, es wurde eine Raeumungsklage bei Gericht erziehlt.
Der Mieter haelt sich nicht mehr in der Wohnung auf und hat diese auch nach 4 Wochen nach Zustellung der Raeumungsklage nicht geraeumt.
Geld ist von dem ehemaligen Mieter nicht mehr zu erwarten, da in Vorbereitung zur Insolvenz...
Wie geht nun der weitere Ablauf (Zwangsraeumung der Wohnung - wer muss anwesend sein - muss der ehemalige Mieter informiert werden - wohin mit den noch vorhandenen Habseligkeiten).
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Der Mieter haelt sich nicht mehr in der Wohnung auf und hat diese auch nach 4 Wochen nach Zustellung der Raeumungsklage nicht geraeumt.
Geld ist von dem ehemaligen Mieter nicht mehr zu erwarten, da in Vorbereitung zur Insolvenz...
Wie geht nun der weitere Ablauf (Zwangsraeumung der Wohnung - wer muss anwesend sein - muss der ehemalige Mieter informiert werden - wohin mit den noch vorhandenen Habseligkeiten).
Bin gespannt auf Eure Antworten.
