hallo,
ein mieter wohnt seit 20 jahren in seiner wohnung, hat im mai die kündigung mündlich ausgesprochen. bleibt die kündigungsfrist von einem jahr bestehen? noch dazu kommt der mieter hat vor einem halben jahr einen neuen vermieter durch hausverkauf bekommen und dieser hat den alten mietvertrag übernommen, bleibt die lange kündigungsfrist?
bitte helft dem mieter schnell…
Hallo.
Der Thread von GünterW vom 31.05.2005 sollte diese Frage beantworten: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
HTH
mfg M.L.
hallo,
ein mieter wohnt seit 20 jahren in seiner wohnung, hat im mai
die kündigung mündlich ausgesprochen. bleibt die
Schriftlich ist wg. der Beweisführung besser.
kündigungsfrist von einem jahr bestehen? noch dazu kommt der
mieter hat vor einem halben jahr einen neuen vermieter durch
hausverkauf bekommen und dieser hat den alten mietvertrag
übernommen, bleibt die lange kündigungsfrist?
bitte helft dem mieter schnell…
DAS NEUE GESETZ IST DA!!!
Hallo,
das neue Gesetz ist seit heute da!
D.h., es gilt jetzt auch für Altverträge, daß die Kündigungsfrist für den Mieter auch nur noch drei Monate beträgt (bis auf wenige Ausnahmen bzgl. schriftlich vereinbarter Kündigungsfristen, hier DMB fragen!)
Er soll noch mal kündigen, (am besten gleich heute), wenn bis Freitag die Kü beim Vermieter ist, kann er am 30.9. schon draußen sein.
Gruß Marlene
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Hallop,
wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass sich die Kündigungsfrist nach fünf Jahren um weitere drei Monate, nach acht Jahren um weitere drei Monate und nach 10 Jahren um nochmals weitere drei Monate verlängert so gilt ab dem 01.06.2005 die Regelung, dass mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann. Achtung, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Grüsse Günter
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