Hallo.
angenommen jemand will heute seine Wohung zum 1. 10. 05
kündigen. Diese Kündigung wird ihm verwehrt.
…erfolgt die Kündigung nicht zum 30.09.05 ?
Ist es sein Recht, da erst der 3. Werktag ist, diese Wohnung
doch regelgerecht zu kündigen?
Lt. neuem Mietrecht gilt eine 3-monatige K.frist: /t/kuendigungsfrist–41/2927599
Sprich: Stimmt es, dass die ersten 3 Werktage noch genutzt
werden können?
Nur wenn besondere Gründe vorliegen (Feiertag z.B.), aber siehe einen der unteren links.
Über SCHNELLE Antworten würde ich mich sehr freuen!
Siehe auch /t/kuendigungsfrist–41/2927599
Evtl. könnte hier auch was sein: http://www.rtl.de/ratgeber/rechtstipps.php
HTH
mfg M.L.