EILIG! Kündigungsfrist einer Wohnung

Hallo.

angenommen jemand will heute seine Wohung zum 1. 10. 05
kündigen. Diese Kündigung wird ihm verwehrt.

…erfolgt die Kündigung nicht zum 30.09.05 ?

Ist es sein Recht, da erst der 3. Werktag ist, diese Wohnung
doch regelgerecht zu kündigen?

Lt. neuem Mietrecht gilt eine 3-monatige K.frist: /t/kuendigungsfrist–41/2927599

Sprich: Stimmt es, dass die ersten 3 Werktage noch genutzt
werden können?

Nur wenn besondere Gründe vorliegen (Feiertag z.B.), aber siehe einen der unteren links.

Über SCHNELLE Antworten würde ich mich sehr freuen!

Siehe auch /t/kuendigungsfrist–41/2927599

Evtl. könnte hier auch was sein: http://www.rtl.de/ratgeber/rechtstipps.php

HTH
mfg M.L.