angenommen jemand will heute seine Wohung zum 1. 10. 05
kündigen. Diese Kündigung wird ihm verwehrt.
Ist es sein Recht, da erst der 3. Werktag ist, diese Wohnung
doch regelgerecht zu kündigen?
Sprich: Stimmt es, dass die ersten 3 Werktage noch genutzt
werden können?
Über SCHNELLE Antworten würde ich mich sehr freuen!
Hallo,
Du hast als Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung zum 30.09.2005 muss heute aber noch abgegeben werden. Also, wenn möglich und noch nicht geschehen, mit Zeugen zum Vermieter und weigert er sich, die Kündigung anzunehmen, dann unter Zeugen die Kündigung einwerfen und den Zeugen unterschreiben lassen. Der heutige Montag ist der 3. Werktag im Monat.