Hallo,
wenn ein Hausbesitzer ein vermietetes Haus oder ein Haus mit vermieteten Wohnungen aus Wertsteigerungsgründen umfassend umbauen und renovieren möchte, hat er damit ein Kündigungsrecht? Auch, nachdem er z.B. die Wohnung(en) erst ein halbes Jahr vorher vermietet hat? Gibt es da ggf. Fristen?
Gruß
oranier
Hallo,
der Umbau eines Wohnhauses ist kein Kündigungsgrund. Ob als Einfamilienhaus genutzt oder als Mietobjekt.
Allerdings kann es sinnvoll sein, den Mietern entsprechende Ersatzleistungen für den freiwilligen Auszug anzubieten, da möglicherweise durch Mietminderungen wegen der Bauarbeiten oder Ersatzmassnahme, die der VM treffen muss, wenn er Wasser/ Warmwasser/ Strom zeitweise abstellen muss.
Zudem kommt hinzu, dass der VM notfalls zuerst einmal eine Modernisierung den Mietern ankündigen muss, erklären muss, was er zu tun gedenkt, erklären muss, welche Massnahmen und von wann bis wann erforderlich sind, welche Einschränkungen der Mieter haben wird und wie am Ende sich eine mögliche Modernisierung auf die Miete auswirkt.
Grüsse Günter
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Danke Günter, super präzise Auskunft!
Grüße
oranier