Mietrecht 'Möblierte Wohnung'

Hallo Wissende,

folgende allgemeine Frage: Gibt es im Mietrecht den Begriff der „möblierten Wohnung“ im Unterschied zu einer „normalen“ Wohung? Ich meine nicht das „möblierte Zimmer“.

Insbesondere interessiert mich die Frage, ob bei der Vermietung einer „möblierten Wohnung“ eine andere Rechtslage als bei einer „normalen Wohnung zur Vermietung“ hinsichtlich Kündigungsfristen, Kündigungsbegründungen etc. bestehen.

Vielen Dank…

Moritz

Hallo,

folgende allgemeine Frage: Gibt es im Mietrecht den Begriff
der „möblierten Wohnung“ im Unterschied zu einer „normalen“
Wohung? Ich meine nicht das „möblierte Zimmer“.

Nein, denn hier handelt es sich letztlich um ein abgeschlossene Wohnung ausserhalb der Wohnung des Vermeietrs, die lediglich möbiliert ist. Daher gelten alle Vorschriften des Mietrechtes für Wohnungen. Die Fristen und Gründe ergeben sich daher aus dem Gesetz.

Grüsse Günter

Insbesondere interessiert mich die Frage, ob bei der
Vermietung einer „möblierten Wohnung“ eine andere Rechtslage
als bei einer „normalen Wohnung zur Vermietung“ hinsichtlich
Kündigungsfristen, Kündigungsbegründungen etc. bestehen.

Vielen Dank…

Moritz