Nein
Jemand mietet eine möbilierte Wohnung. Diese ist in einem
Anbau am Haus des Vermieters und hat einen separaten Eingang.
/t/mietrecht-moeblierte-wohnung/3098301
http://www.usta.de/Info/SozialInfo/2000/mietrecht.html (siehe "außerordentliche Kündigung)
Der Vermieter dagegen beruft sich auf eine verkürzte Frist,
weil es sich um eine möbilierte Wohnung handelt.
Das gilt nur für das berühmt möblierte Zimmer mit „Familienanschluss“, da hier die längere Kündigungsfrist für den Vermieter persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall handelt es sich um eine „ordentliche“ Wohnung (wenn auch zufälligerweise vorhandenes Mobiliar Bestandteil der Mietsache sein kann - Was steht im Vertrag).
Also gilt auf jeden Fall der Vertrag, der sich mit 3 Monaten ja auch an geltendem Recht orientiert. Außerdem muss die Kündigung durch den VERmieter schriftlich begründet werden.
Darüber hinaus, das ist aber meine persönliche Meinung, sehe ich es wie bei Arbeitsverträgen. Hier es es auch ausdrücklich untersagt, dass der Arbeitgeber (stärkere Position) kürzere Kündigungsfristen hat als der Arbeitnehmer.
Gruß
Stefan