3.Werktag

Hallo.
Angenommen jemand möchte diesen Monat noch seine Wohnung fristgerecht (3Monate) kündigen. Kann er dann noch bis spätestens zum 3.12 (Samstag) oder bis zum 5.12 (Montag) kündigen?
Zählt in diesem Fall der Samstag auch als Werktag mit?

Danke Manu

Der Samstag ist ein Werktag.

Gruß Ivo

nun gut, beim Berechnen der Frist zählt zwar der Samstag mit. Fällt der ABLAUF aber auf einen Samstag, endet die Frist montags

Gruß
Gisela

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ahoi gisela.

nun gut, beim Berechnen der Frist zählt zwar der Samstag mit.
Fällt der ABLAUF aber auf einen Samstag, endet die Frist
montags

das verstehe ich nicht. es geht um den eingang der kündigung bis zum dritten werktag des monats. der samstag ist werktag. dritter werktag des monats dezember 2005 ist der 3. dezember.

was ist mit „fällt der ablauf auf einen samstag“ gemeint?
fragt ute

Hallo Gisela,

danke.Das hat mir mein neuer Vermieter auch so erklärt, wollte mich hier noch einmal absichern.
Manu

Hallo,

mit Urteil des BGH VIII ZR 206/04 v. 27.04.2005 wurde entshceidne, dass der Samstag entgegen der bisherigen Meinung auch im Mietrecht so zu behandeln ist wie in anderen gesetzlichen Bestimmungen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch. Dies gilt auch, wenn der 3. Werktag auf einen Samstag fällt. Der BGH hat auf § 193 BGB verwiesen. Zu entscheiden war allerdings die Frage nicht, ob der letzte Tag als 3. Werktag die Karenzzeit verlängert.

Sieht man sich aber einmal die BGH-Entscheidung an, der ja § 193 BGB so sieht, dass hier keine Ableitung möglich ist, dass der Samnsatg kein Werktag sein soll, ist auch zu erwarten, dass bei einer Entscheidung, ob 3. Werktag, wenn er auf einen Samstag fällt im Sinne der Neuregelung ausfällt.

Also. Samstag ist immer als Werktag anzurechnen. Ob als 1. Tag ( da auch schon bisher immer so ) oder als 3. Werktag. Wir beraten nur noch in diesem Sinne.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung das Autors dar, der in einem Mieterverein als Berater tätig ist.

Grüsse Günter

nun gut, beim Berechnen der Frist zählt zwar der Samstag mit.
Fällt der ABLAUF aber auf einen Samstag, endet die Frist
montags

das verstehe ich nicht. es geht um den eingang der kündigung
bis zum dritten werktag des monats. der samstag ist werktag.
dritter werktag des monats dezember 2005 ist der 3. dezember.

was ist mit „fällt der ablauf auf einen samstag“ gemeint?
fragt ute

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