Ordentliche Kündigung

hi,

das kann man - losgelöst von der kalenderdebatte - auch anders sehen:

Für Montag bis Freitag ist der Sachverhalt eindeutig (also
b.z. 3. des jeweiligen Monats).
Der Samstag gilt als Werktag, wenn er der der 1. oder 2. eines
Monats ist. Ist er der 3. dann gilt er nicht als Werktag.
Quelle:
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

guggsdu hier (/t/3-werktag/3259817

ebenso hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Werktag#Mietrecht):
Mietrecht
Für den Bereich des Mietrechts hat der BGH entschieden, dass der nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallende Samstag bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrags zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, mitzuzählen ist, weil er ein Werktag im Sinne der gesetzlichen Regelung ist (BGH, VII ZR 206/04).

saludos, borito