Kaltwassermessung im Mietshaus uneinheitlich

In einem Mietshaus mit 5 Wohnungen sind 4 Wohnungen mit Kaltwasseruhren ausgestattet. Eine der Wohnungen wurde jahrelang vom Vermieter selbst bewohnt und besitzt deshalb keine eigene Wasseruhr für das Kaltwasser. Für diese Wohnung enthält die Nebenkostenabrechnung den Gesamtverbrauch des Hauses. Inzwischen wird die Wohnung vermietet. Die Abrechnung der Messdienstfirma hat sich nicht geändert. Der Vermieter will die gemessenen Verbräuche an Kalt- und Warmwasser der anderen Wohnungen vom Gesamtverbrauch des Hauses abziehen und den Rest dem betreffenden Mieter in Rechnung stellen.

Ist diese Verfahrensweise zulässig? Wie kann der Mieter sicher gehen, dass es keine weitere „versteckte“ Zapfstelle in irgendeinem Keller gibt, die er mit bezahlt? Normalerweise muss ja der Vermieter für die Differenz zwischen der Summe der Kaltwasserzähler und dem Gesamtverbrauch des Hauses aufkommen. Hier zahlt der Mieter drauf, wenn irgendwo im Haus ein Leck ist.

Wie soll sich der Mieter verhalten? Welche korrekten Abrechnungsverfahren bzw. Pauschalvereinbarungen gibt es für diesen Sonderfall? Sollte der Mieter den Einbau einer Kaltwasseruhr für seine Wohnung verlangen oder wäre das durch die Umlage der Einbaukosten (11% auf Jahresmiete) sogar finziell ungünstiger?

Hallo Silke,

Ist diese Verfahrensweise zulässig?

nein. Damit würden dem einen Mieter alle Ungenauigkeiten der Messungen aufgebürdet. Solange nicht alle Wohnungen Wasserzähler haben, muss nach Personenzahl oder Quadratmetern abgerechnet werden.

Gruß!

Horst

Hallo zusammen,

Ist diese Verfahrensweise zulässig?

nein. Damit würden dem einen Mieter alle Ungenauigkeiten der
Messungen aufgebürdet. Solange nicht alle Wohnungen
Wasserzähler haben, muss nach Personenzahl oder Quadratmetern
abgerechnet werden.

Das ganze kann aber dann nach hinten losgehen, wenn der so festgestellte Verbrauch günstiger kommt, als der nach den anderen Verfahren anzusetzende Verbrauch. Ich würde daher die erste Abrechnung abwarten und dann mal die abgerechneten Werte mit den errechneten Werten vergleichen. Ich erinnere mich da an einen Fall aus Referendarzeiten, wo jemand so dumm war in so einer Sache zu klagen, obwohl er durch die Differenzberechnung die günstigste Abrechnungsvariante im streitigen Zeitraum hatte. Da durfte er dann gleich auch noch mal die Prozesskosten oben drauf bezahlen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Ich erinnere mich da
an einen Fall aus Referendarzeiten, wo jemand so dumm war in
so einer Sache zu klagen, obwohl er durch die
Differenzberechnung die günstigste Abrechnungsvariante im
streitigen Zeitraum hatte. Da durfte er dann gleich auch noch
mal die Prozesskosten oben drauf bezahlen.

das versteh ich nicht, er hat Recht bekommen und mußte die Prozesskosten tragen, weil der Erfolg seines Klageantrags ihn finanziell schlechter stellte? Oder wie?
Oder war das Gericht so nett seinen Antrag abzuweisen, um ihn vor unerwarteten finanziellen Folgen zu schützen?

???
Grüße,
Dietmar

Hallo,

das versteh ich nicht, er hat Recht bekommen und mußte die
Prozesskosten tragen, weil der Erfolg seines Klageantrags ihn
finanziell schlechter stellte? Oder wie?
Oder war das Gericht so nett seinen Antrag abzuweisen, um ihn
vor unerwarteten finanziellen Folgen zu schützen?

Die Sache war noch etwas komplizierter und ich kann mich an die Details jetzt auch nur noch in Bruchstücken erinnern. Er wollte einfach gar nichts bezahlen, weil angeblich das Abrechnungsverfahren unzulässig sei und wurde deshalb dann natürlich zur Zahlung verurteilt, weil die angerechneten Werte eben nach allen zulässigen Verfahren die für ihn günstigste Variante darstellten. Er hatte dann aber auch wohl noch Gegenklage mit dem Antrag auf Einbau eines eigenen Zählers erhoben. Dann ging es auch noch um irgendwelche spinnerten Forderungen wg. Verletzungen von einem defekten Toilettendeckel, schlechtem Fernsehempfang, für den der Vermieter nun wirklich nichts konnte - der Sendemast war gewechselt worden, …

Ich hatte damals einen Richter, der allgemein als das faulste Exemplar im Hause galt und in mir ein dankbares Opfer für Akten fand, die seit Jahren hinter seinem heimischen Schreibtisch vergammelt waren und in Band zwei dann aufgrund der langen Laufzeit trotz an sich tivialem Inhalt Unmengen an Papier angesammelt hatten. AFAIR brachte es dieser Mist auf über 250 Seiten und der Terminszettel war inzwischen auf Vorder- und Rückseite eng beschrieben, weil er so oft die Termine immer wieder herausgeschoben hatte. Ich habe mir dann immer einen Spaß daraus gemacht die Urteilslänge dem Sachverhalt und nicht dem Aktenumfang anzupassen. Das Ding kam dann damals auf zwei oder drei Seiten und der Mieter ist mit Pauken und Trompeten untergegangen und hatte ordentlich Verfahrenskosten zu blechen.

Gruß vom Wiz