Hallo,
Nun sollen die Wohnungen, die über Wasserzähler verfügen auch
über diese abgerechnet werden und die verbleibenden Wohnungen
wie bisher über die Personenzahl.
Ist das zulässig? Egal ob Ja oder Nein
habe hierzu das gefunden:
/t/kaltwassermessung-im-mietshaus-uneinheitlich/3690505
wo steht es
verbindlich geschrieben? In den entsprechenden BGB §§ habe ich
nichts Aussagekräftiges gefunden.
Ich bin mir ganz sicher, dass es hierzu ein Urteil gibt. Leider finde ich es nicht mehr. Ich habe sogar meine Unterlagen durchsucht, weil ich dieses Problem auch schon hatte.
Da ging es darum, dass du dann auch Anspruch auf verbrauchsgerechte Abrechnung hast.
Aber Vorsicht!! Es gilt als Modernisierung. auch die Austauschkosten wegen Ablauf der Eichung sind m.W. umlagefähig.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasserzaehler.htm
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasseruhr.htm
Und wie Wiz im Archiv schon schrieb. Evtl. kannst du dich mit genauer Abrechnung schlechter stellen.
NG Marion