Hallo,
folgende Situation :
In einem Haus befinden sich 5 Wohnungen. Eine bewohnt der Eigentümer/Vermieter, die anderen sind vermietet.
Durch Modernisierung und Umbau hat es sich ergeben, dass die Wohnung des Vermieters und eine der vermieteten Wohn. über (geeichte) Wasseruhren verfügen, die den gesamten, jeweiligen Wasserverbrauch erfassen.
Die Betriebskostenabrechnung ist bisher so durchgeführt worden, dass der gesamte (kalt)Wasserverbrauch über die Personenanzahl als Umlageschlüssel umgelegt wurde.
Nun sollen die Wohnungen, die über Wasserzähler verfügen auch über diese abgerechnet werden und die verbleibenden Wohnungen wie bisher über die Personenzahl.
Ist das zulässig? Egal ob Ja oder Nein wo steht es verbindlich geschrieben? In den entsprechenden BGB §§ habe ich nichts Aussagekräftiges gefunden.
F. Schmidt
Hallo,
Nun sollen die Wohnungen, die über Wasserzähler verfügen auch
über diese abgerechnet werden und die verbleibenden Wohnungen
wie bisher über die Personenzahl.
Ist das zulässig? Egal ob Ja oder Nein
habe hierzu das gefunden:
/t/kaltwassermessung-im-mietshaus-uneinheitlich/3690505
wo steht es
verbindlich geschrieben? In den entsprechenden BGB §§ habe ich
nichts Aussagekräftiges gefunden.
Ich bin mir ganz sicher, dass es hierzu ein Urteil gibt. Leider finde ich es nicht mehr. Ich habe sogar meine Unterlagen durchsucht, weil ich dieses Problem auch schon hatte.
Da ging es darum, dass du dann auch Anspruch auf verbrauchsgerechte Abrechnung hast.
Aber Vorsicht!! Es gilt als Modernisierung. auch die Austauschkosten wegen Ablauf der Eichung sind m.W. umlagefähig.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasserzaehler.htm
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasseruhr.htm
Und wie Wiz im Archiv schon schrieb. Evtl. kannst du dich mit genauer Abrechnung schlechter stellen.
NG Marion
mir fällt da noch ein, dass der VM in den meisten Fällen nicht einfach einseitig den Verteilerschlüssel ändern darf. Dies bedarf der Zustimmung der Mieter.
http://www.pfalzonline.de/mietrecht/rechtsprechung-v…
Wenn du eine Wasseruhr möchtest, rede doch mit dem Vermieter, dass er dir auch einen einbaut, oder ansonsten wie gewohnt abrechnen muss.
Er wird dann schon Ärger mit den anderen Mietern bekommen und den Wasserzähler dann vielleicht freiwillig eibauen.
Ein bisschen ‚Link‘ diese Tour, aber Wasserzähler sollten eigentlich heutzutage Pflicht werden, finde ich. Ist einfach gerechter.
Marion