Lärmbelästigung durch Wecker?

Hallöle…

Der erklärende Text ist etwas sehr lang geworden, daher stelle ich vorab schonmal für die eiligen Leser die Kernfrage: Kann der gehäufte Einsatz mehrerer Wecker wegen tiefen Schlafes als Ruhestörung geahndet werden?

Und nun die lange Version für die, die es genau wissen wollen…

Nehmen wir mal an, es ginge um Reihenhäuser. Die Wände zwischen diesen Häusern sind sehr dünn, teilweise kann man bei lauter Stimme Gespräche mithören. Vermieter beider Wohnungen ist ein und dieselbe Firma.

Auf Grund der Aufteilung bzw. des Grundrisses der Wohnungen sind 2 nebeneinander wohnende Parteien gezwungen, ihre Schlafzimmer Wand an Wand zu legen.

[Irgendwie erinnert mich das grade an diverse Szenarien aus dem Fernsehen, wo ein Gast in einem billigen Motel an die Wand hämmert, weil das Bett seines Zimmernachbarn gegen die Wand donnert und die Frau zu laut kreischt… Naja, zurück zum Thema…]

Fakt ist, daß die Partei A einen seeeeehr tiefen und fast schon komatösen Schlaf hat und beruflich bedingt gegen 5 Uhr aufstehen muss. Wegen des tiefen Schlafes kommen 4 Wecker zum Einsatz (alle das Modell *piep piep piep*, kein schepperndes *rrrrring*), welche in Intervallen um 5.00 Uhr, 5.10 Uhr, 5.20 Uhr und 5.30 Uhr klingeln. Die Wecker werden meist noch im Halbschlaf jeweils nach dem 3. bis 4. Piepen in den Snooze-Modus abgewürgt.

Das Problem ist nun, daß Partei B, welche nebenan lebt, erst ca. 1 Stunde später aufstehen muss. Allerdings fühlt man sich dort drüben durch die Wecker der Partei A extrem gestört. Dies wird mehr oder weniger regelmäßig dadurch kundgetan, daß man mit den Händen an die Wand trommelt, sobald ein Wecker lospiept.

Nachdem dieser Zustand nun eine Zeit lang andauerte, verfasste die Partei B einen mit Rechtschreibfehlern durchzogenen Brief und warf ihn bei A in den Briefkasten. In diesem Brief bittet man freundlich aber bestimmt darum, „die morgendliche Ruhestörung der Wecker zu unterlassen“. Sollte Partei A dem nicht nachkommen, würde man beim Vermieter Anzeige „wegen Ruhestörung in den Ruhezeiten“ erstatten. Dieser Zustand sei so nicht tragbar, da der Partei B jede Nacht ca. 1 Stunde Schlaf fehle, was durch Konzentrationsschwäche zu Gefährdung von Menschen im Job führe.

Daß die Partei A einen leicht sarkastischen Brief zurückgeschrieben hat, spielt hier mal keine Rolle… :smile:

Die Frage ist nun wie oben schon geschrieben: Kann das Ganze wirklich als Ruhestörung geahndet werden?

Vielen Dank für Eure Zeit!

MfG

Hallo,

ich würde die Nutzung eines Weckers als Vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung ansehen.

Man stelle sich vor, das Badezimmer der Nachbarwohnung befindet sich neben dem Schlafzimmer und es wird morgens um drei geduscht und gefönt etc. Obwohl das Duschen auf höchstens eine halbe Stunde (ist zu schaffen :wink: begrenzt sein muss in der Nacht, gehört auch dies zum Vertragsmäßigen Gebrauch und ist nicht verboten.

Gruß
Rocco

ich würde die Nutzung eines Weckers als Vertragsmäßigen
Gebrauch der Wohnung ansehen.

Sehe ich auch so, aber…

Obwohl das Duschen auf höchstens eine halbe
Stunde (ist zu schaffen :wink: begrenzt sein muss
in der Nacht

Gibt es so eine Beschränkung evtl. auch für Wecker? Ich meine, niemand kann etwas dafür, wie tief er schläft. Also muss man bei tiefem Schlaf doch auch zu entsprechenden Methoden greifen.

Gibt es so eine Beschränkung evtl. auch für Wecker? Ich meine,
niemand kann etwas dafür, wie tief er schläft. Also muss man
bei tiefem Schlaf doch auch zu entsprechenden Methoden
greifen.

ich habe noch nie von einer Weckerbeschränkung gehört und kann mir auch nicht vorstellen, das es sowas gibt.
Ich denke aber, jeder Mensch hat das Recht sich wecken zu lassen. Wenn jemand einen tieferen Schlaf hat muss dem eben Folge geleistet werden.
Kann mir vorstellen das es den Nachbarn nervt, aber da muss man durch.

Gottseidank ist nicht alles gesetzlich geregelt.

Gruß
Rocco

Hi

ich habe noch nie von einer Weckerbeschränkung gehört und kann
mir auch nicht vorstellen, das es sowas gibt.

Ich wäre mir da nicht so sicher, schließlich ist die Nachtruhe ja gesetzlich geregelt.

Ich denke aber, jeder Mensch hat das Recht sich wecken zu
lassen.

Das ist zwar richtig, aber hat der Mensch das Recht sich so wecken zu lassen, daß andere Menschen in anderen Wohnungen auch wach werden?

Ein Eimer Wasser zur Weckzeit ausgelöst dürfte erstens einen besseren Effekt auf Tiefschläfer haben als 4 Wecker, und zweitens könnten die Nachbarn wenigstens weiterschlafen.

Kann mir vorstellen das es den Nachbarn nervt, aber da muss
man durch.

Warum?
Warum sollte der Nachbar gezwungen sein unausgeschlafen ins Büro zu kommen, weil ein Tiefschläfer mit seinen Weckern das halbe Haus aufgeweckt hat?

Gottseidank ist nicht alles gesetzlich geregelt.

Stimmt, manchmal dürfen dadurch rücksichtslose Menschen schalten und walten wie sie wollen.

Gruß
Eduth

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Anmerkung
Hallo,

Ich denke aber, jeder Mensch hat das Recht sich wecken zu
lassen.

Das ist zwar richtig, aber hat der Mensch das Recht sich so
wecken zu lassen, daß andere Menschen in anderen Wohnungen
auch wach werden?

Wenn ich richtig gelesen habe, ging es um einen bzw. mehrere Piep-Piep-Wecker. Die sind mit Sicherheit nicht als unzulässiger Lärm zu betrachten, wenn sie nicht grad mit der Stereoanlage verstärkt werden.

Ich würde dem Nachbarn mal den Tip geben, sich beim Vermieter über nicht ausreichenden Schallschutz zu beschweren.

Gruß
loderunner

Hallo

Wenn ich richtig gelesen habe, ging es um einen bzw. mehrere
Piep-Piep-Wecker. Die sind mit Sicherheit nicht als
unzulässiger Lärm zu betrachten, wenn sie nicht grad mit der
Stereoanlage verstärkt werden.

Bist du dir da sicher? Ich finde die Aussage, dass bei allen vier (oder fünf) Wecker noch einmal auf die Snooze-Taste gedrückt wird, und diese dann wahrscheinlich nochmal losgehen, als Unzulässige Lärmbelästigung.
Wie laut sind diese Wecker überhaupt? Es gibt ja auch Piep-Piep-Wecker welche grad so an der „oberen erlaubten“ Zimmerlautstärke „vorbeischrammen“.

Fakt ist, daß die Partei A einen seeeeehr tiefen und fast schon komatösen ::Schlaf hat und beruflich bedingt gegen 5 Uhr aufstehen muss. Wegen des tiefen ::Schlafes kommen 4 Wecker zum Einsatz (alle das Modell *piep piep piep*, kein ::schepperndes *rrrrring*), welche in Intervallen um 5.00 Uhr, 5.10 Uhr, 5.20 Uhr ::und 5.30 Uhr klingeln. Die Wecker werden meist noch im Halbschlaf jeweils nach ::dem 3. bis 4. Piepen in den Snooze-Modus abgewürgt.

Mal ne blöde Frage, wenn man den Wecker nach 3-4 mal Klingeln ausschalten kann, kann man doch davon ausgehen, dass man wenigstens beim Wecker 5.10 Uhr soweit wach ist, dass man aufstehen kann und die anderen Wecker nicht mehr benötigt.

Gruß
Manulla

Hi

Wenn ich richtig gelesen habe, ging es um einen bzw. mehrere
Piep-Piep-Wecker. Die sind mit Sicherheit nicht als
unzulässiger Lärm zu betrachten, wenn sie nicht grad mit der
Stereoanlage verstärkt werden.

Also ich kenne aus meinen jungen Jahren - Jugendlager sind was tolles :smile: - zumindestens einen Piep-Piep-Wecker, der das gesamte Jugendlagerhaus und das danebenliegende Wohnhaus aufwecken konnte.

Die Besitzerin des Weckers schlief übrigens seelenruhig weiter, was mich auch heute noch fasziniert.

Obs heutzutage noch Wecker in dieser Lautstärke gibt, weiß ich nicht, aber wenn, dann würde der einen Polizeieinsatz wegen nächtlicher Ruhestörung ziemlich sicher rechtfertigen :wink:

Ich würde dem Nachbarn mal den Tip geben, sich beim Vermieter
über nicht ausreichenden Schallschutz zu beschweren.

Ist sicherlich eine gute Idee und wenn man das noch mit einer Mietminderung wegen Ruhestörung unterstreicht, wird u.U. sogar was geschehen.
Ich vermute, daß man da mit einer Mietminderung wegen permanenter nächtlicher Ruhestörung durchkommen würde.

Gruß
Edith

Die Besitzerin des Weckers schlief übrigens seelenruhig
weiter, was mich auch heute noch fasziniert.

Eine Leidensgenossin. Wir sind nicht allein. :smile:

[MOD] Mal was Grundsätzliches
Hallo an alle!

Nur mal eine Sache, die mir gerade hier ziemlich aufstößt:

Wir befinden uns in einem Rectsbrett eines Expertenforums.

Es wird nach rechtlichen Grundlagen gefragt, und es ist nicht eine einzige Antwort dabei, die auch nur einen rechtlichen Ansatz liefert.

Das Plauderbrett ist weiter unten - wenn Ihr also unbedingt wollt…

LG
Guido (MOD)

[MOD] Bearbeitet und wieder offen
Hi nochmal,

ich habe mir die einzelnen Beiträge noch mal genau durchgelesen.

Die, bei denen irgendein klitzekleiner rechtlicher Hinweis vorhanden war, stehen noch und sind wieder göffnet.

Den Rest habe ich ins Nirvana geschickt. Wenn ich bei der ein oder anderen Benachrichtigung statt „Ursprungsartikel gelöscht“ die Variante „off topic“ genommen habe, und Ihr das ungerechtfertigt findet:

Sorry, tauscht das einfach aus :wink:

LG
Guido, der jetzt seinem Sohn Essen machen muss

Ruhestörung heisst: vorsätzlich unzumutbare, vermeidbare Geräusche verursachen

Normale Weckgeräusche eines normalen Weckers fallen m.E. unter „normalen Wohngebrauch“
Bzgl. eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachbarn stellt sich also die Frage: ist der Wecker tatsächlich übermässig laut?
Ggfs. wird vielleicht ein Richter entscheiden müssen, wievielmaliges Drücken der Snooze-Taste unzumutbar ist … :wink:

Es gibt allerdings sogar ein Urteil, dass Nachbarn die lauten Gongschläge einer Pendeluhr ertragen müssen …
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…

Ggfs. wäre aber wirklich auch zu überlegen, ob hier womöglich ein Mangel der Mietsache vorliegt > d.h. Recht auf Abhilfe durch Vermieter. Dabei spielt eine Rolle wieviel baulichen Schallschutz ohne explizite vertragliche Eigenschaftszusicherung (was ja wohl die Regel ist) der Mieter/Bewohner erwarten kann (das betrifft oft auch Hauskäufer - nicht zur Mieter).
Als Massstab gelten dann in der Rechtsprechung i.A. die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden baulichen Mindestanforderungen.
z.B. hier recht gut beschrieben
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schallschutz…
oder hier mit weiteren Links
https://ssl.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiet…

und hier eher für Eigentümer/Käufer
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=12215
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A156-Sch…

Ich überlege gerade

  • darf ein unzumutbar lauter Wecker überhaupt verkauft werden?
  • wäre dem „Ruhestörer“ ggfs. aufzuerlegen, sich über Kopfhörer wecken zu lassen, wenn er das Getöse braucht, um wach zu werden?

und ernster:
stehen die Wecker womöglich auf einem „Schallverstärker“ (= Nachttischchen), und das noch dazu direkt an der Nachbarwand (zusätzliche Schallübertragung von Nachttisch zur Wand)?
vielleicht wäre mit etwas Abstand und einer „dämmenden“ Unterlage die Schallübertragung ganz einfach zu reduzieren?!
(natürlich den guten Willen des Nachbars vorausgesetzt)

siehe Archiv… Re:Lärmbelästigung durch Wecker?
noch ein Link aus dem Archiv…
/t/nervender-wecker/3121690

Hallöle Herr Stimmung,

Reihenhäuser müssen Wände an beiden Seiten haben, so dass also zwischen den Räumen im Haus A und Haus B 2 Wände liegen müssen, die auch noch mit einer Dämmschicht dazwischen ausgestattet sind.
Ein Durchhören eines Piependen Weckers (ca. 2kHz) ist da kaum möglich.

Wenn das in dem Beispielfall anders ist, muss die Baufirma belangt werden.

Andererseits - wenn Partei A mehr als einen Wecker benötigt, weil sie den einen sofort im Halbschlaf auf Stumm schaltet, gäbe es eine sehr viel wirksamere Methode als 3, 4, 5 Wecker:
Nur einen zweiten Wecker, den aber ausserhalb der Reichweite des Schlafenden stellen, so dass er aufstehen muss um ihn auszuschalten.

Gruß
BT

Hallöle Herr Stimmung

?

Reihenhäuser müssen Wände an beiden Seiten haben, so dass also
zwischen den Räumen im Haus A und Haus B 2 Wände liegen
müssen, die auch noch mit einer Dämmschicht dazwischen
ausgestattet sind.
Ein Durchhören eines Piependen Weckers (ca. 2kHz) ist da kaum
möglich.

Wenn das in dem Beispielfall anders ist, muss die Baufirma
belangt werden.

Dann belang Du mal… Wenn es die überhaupt noch gibt. Baujahr 1929.

Nur einen zweiten Wecker, den aber ausserhalb der
Reichweite des Schlafenden stellen, so dass er aufstehen muss
um ihn auszuschalten.

Dazu habe ich jetzt schon mehrmals Stellung genommen und werde das nicht wiederholen. Wird wahrscheinlich sowieso wieder gelöscht.

Reihenhäuser müssen Wände an beiden Seiten haben

Zweischalige Trennwände sind auch heute noch keine allgemeingültige Pflicht bei neuerrichteten Reihen-/Doppelhäusern!

Pflicht aus baurechtlicher Sicht ist bis heute lediglich die Einhaltung der Mindestanforderungen nach DIN 4109 (1989!!!) für „normalen Schallschutz“ - und der kann durchaus auch mit einschaliger Trennwand erreicht werden.
Allerdings scheint auch der BGH inzwischen erkannt zu haben, dass die Mindestanforderungen der DIN 4109 lange nicht mehr heute anzunehmenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
http://lexetius.com/2007,1690
oder z.B.
http://www.richtigbauen.de/info/din/din15.htm

Grundsätzlich kommt es vertragsrechtlich z.B. zwischen Erwerber und Bauträger darauf an, welcher Schallschutz vereinbart ist.
Und Bauträger „prahlen“ im Vertrag z.T. auch heute noch mit normalem=Mindest-Schallschutz gemäß DIN 4109, was so gut wie kein Schallschutz ist.

„Bei rücksichtsvoller Verhaltensweise der Nutzer werden UNZUMUTBARE Belästigungen vermieden“
Erst bei SSTt II nach DIN „sind Kennwerte angegeben, bei deren Einhaltung die Bewohner IM ALLGEMEINEN RUHE FINDEN“
> Seite 20 - darunter kann man sich als Normalsterblicher nun wirklich etwas vorstellen …
http://www.iemb.de/veranstaltungen/dokumentationen/0…

„Die (Mindest-) Anforderungen an Haustrennwände nach DIN 4109 beträgt erf.R’w = 57 dB. Dies könnte noch mit einer einschaligen Massivwand erreicht werden, wenn sie zum Beispiel mindestens 30 cm dick ist, Steine der Rohdichteklasse 2,0 verwendent werden und mindesten 20 kg/m2 Putz aufgetragen sind.“
http://www.biw.fhd.edu/alumni/1999/rodler/praktaus.htm

Wer wann warum im Recht ist, wird sich m.E. weder einfach feststellen noch durchsetzen lassen - schon gar nicht, bei Erbauungsjahr 1929!!!