Hallöle…
Der erklärende Text ist etwas sehr lang geworden, daher stelle ich vorab schonmal für die eiligen Leser die Kernfrage: Kann der gehäufte Einsatz mehrerer Wecker wegen tiefen Schlafes als Ruhestörung geahndet werden?
Und nun die lange Version für die, die es genau wissen wollen…
Nehmen wir mal an, es ginge um Reihenhäuser. Die Wände zwischen diesen Häusern sind sehr dünn, teilweise kann man bei lauter Stimme Gespräche mithören. Vermieter beider Wohnungen ist ein und dieselbe Firma.
Auf Grund der Aufteilung bzw. des Grundrisses der Wohnungen sind 2 nebeneinander wohnende Parteien gezwungen, ihre Schlafzimmer Wand an Wand zu legen.
[Irgendwie erinnert mich das grade an diverse Szenarien aus dem Fernsehen, wo ein Gast in einem billigen Motel an die Wand hämmert, weil das Bett seines Zimmernachbarn gegen die Wand donnert und die Frau zu laut kreischt… Naja, zurück zum Thema…]
Fakt ist, daß die Partei A einen seeeeehr tiefen und fast schon komatösen Schlaf hat und beruflich bedingt gegen 5 Uhr aufstehen muss. Wegen des tiefen Schlafes kommen 4 Wecker zum Einsatz (alle das Modell *piep piep piep*, kein schepperndes *rrrrring*), welche in Intervallen um 5.00 Uhr, 5.10 Uhr, 5.20 Uhr und 5.30 Uhr klingeln. Die Wecker werden meist noch im Halbschlaf jeweils nach dem 3. bis 4. Piepen in den Snooze-Modus abgewürgt.
Das Problem ist nun, daß Partei B, welche nebenan lebt, erst ca. 1 Stunde später aufstehen muss. Allerdings fühlt man sich dort drüben durch die Wecker der Partei A extrem gestört. Dies wird mehr oder weniger regelmäßig dadurch kundgetan, daß man mit den Händen an die Wand trommelt, sobald ein Wecker lospiept.
Nachdem dieser Zustand nun eine Zeit lang andauerte, verfasste die Partei B einen mit Rechtschreibfehlern durchzogenen Brief und warf ihn bei A in den Briefkasten. In diesem Brief bittet man freundlich aber bestimmt darum, „die morgendliche Ruhestörung der Wecker zu unterlassen“. Sollte Partei A dem nicht nachkommen, würde man beim Vermieter Anzeige „wegen Ruhestörung in den Ruhezeiten“ erstatten. Dieser Zustand sei so nicht tragbar, da der Partei B jede Nacht ca. 1 Stunde Schlaf fehle, was durch Konzentrationsschwäche zu Gefährdung von Menschen im Job führe.
Daß die Partei A einen leicht sarkastischen Brief zurückgeschrieben hat, spielt hier mal keine Rolle…
Die Frage ist nun wie oben schon geschrieben: Kann das Ganze wirklich als Ruhestörung geahndet werden?
Vielen Dank für Eure Zeit!
MfG