gesetzt dem Fall, in einem Mietshaus (Ende 80er) zeichnet sich an einer Wand ein recht langer Setzungsriss ab. fast von der Decke bis fast zum Boden. Wand ist verputzt, weiße Wandfarbe dran, keine Tapete.
Bei Einzug und Abnahme war dieser Riss bereits vorhanden, aufgrund der Beleuchtung (frontal durch Deckenlampe) jedoch nicht zu sehen.
Muss der Mieter der die Wohnung bereits vor 2 Monaten übernahm, aber erst vor 2 Wochen einzog, dies (wie vom Vermieter behauptet) selbst reapieren, oder darf der Mieter diese Arbeit dem Vermieter aufs Auge drücken?
ein Haus aus den 80-ziger Jahren müsste sich schon lange „gesetzt“ haben.
Und wie mein Vorschreiber bemerkte, ist das tatsächlich ein Setzungsriss, gibt es ein Problem.
Wichtig wäre zu wissen: wer hat denn festgestellt, dass es ein Setzungsriss ist? Kann eigentlich nur ein Fachmann.
Innenputz reisst manchmal in der Nähe von starken Wärmequellen (z.B. Kamin/Kaminöfen o.ä.). Das ist aber dann kein Setzungsriss.