Hallo Zusammen,
angenommen es wurde eine passende Wohnung in einer bestimmten Gegend gesucht und gefunden, man sagt telefonisch der Immobilienverwaltung zu, dass man daran interessiert ist. Der Mietvertrag kommt Ende September per Post ohne Unterschrift des Vermieters (Standardfall), wird eine Woche später unterschrieben an die Immobilienverwaltung zurückgesendet.
Es vergeht mehr als ein Monat, der Mietvertrag mit der Unterschrift des Vermieters kommt jedoch nicht. Derweil ergeben sich beim Mieter persönliche Umstände, die ihn veranlassen bzw. zwingen, in eine andere Gegend zu ziehen. Also sucht er sich eine neue Wohnung und sendet an die Immobilienverwaltung ein Schreiben als Einschreiben mit Rückschein, in dem er seine Willenserklärung zur Anmietung der Wohnung zurückzieht.
Fragen:
Grundsätzlich ist doch der Mieter im Recht, da NOCH kein Vertrag zustande gekommen ist, oder? Formaljuristisch liegt bislang lediglich sein Angebot vor oder?
Welche Konsequenzen muss der Mieter nun befürchten? Hat der Vermieter trotzdem noch Möglichkeiten Forderungen durchzusetzen? Wenn ja, welche? Wie sollte sich der Mieter jetzt verhalten?
Vielen Dank!
Animay
