Muss der Vermieter die Kaution auf ein gesondertes Konto mit dem für dreimonatige Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen auch wenn nichts vereinbart wurde?
Hat der Mieter dann einen Anspruch auf Nachweis der tatsächlichen angefallenen Zinsen? Was für Möglichkeiten bleiben dem Vermieter, wenn der Vermieter die Kaution gewinnbringend angelegt hat, dies jedoch verschweigt?
vielen Dank,
mm
Muss der Vermieter die Kaution auf ein gesondertes Konto mit
dem für dreimonatige Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen
auch wenn nichts vereinbart wurde?
Ja. Der VM hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.
Hat der Mieter dann einen Anspruch auf Nachweis der
tatsächlichen angefallenen Zinsen?
Ja
Urteil BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06
Was für Möglichkeiten
bleiben dem Vermieter, wenn der Vermieter die Kaution
gewinnbringend angelegt hat, dies jedoch verschweigt?
Schriftlich Nachweis einfordern wo und wie das Geld angelegt wurde
Das Ganze gilt allerdings nicht bei gewerblichen Mietverträgen
Gruß
Maja
Die Mietkaution:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html
danke für die schnelle antwort
Schriftlich Nachweis einfordern wo und wie das Geld angelegt
wurde
was für möglichkeiten blieben dem mieter falls dieser nicht vorhanden ist oder ihm verwährt bleibt?
Von einem Fachmann beraten lassen. Nicht in jedem Fall hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht des Mietzinses (max. Kautionshöhe) bis zur Erbringung des Nachweises.
http://www.ra-kotz.de/kaution1.htm
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?sessio…
Gruß
Maja
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