Zinsgewinn zu Gunsten Vermieter?

Hallo,

ich habe dies gelsen:/t/zinsen-mietkaution/4943921

Die gängige Rechtsprechung und Gesetze sind mir bekannt.

Ich lese nun auf einer Seite eines Anwaltes http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html dies:
„Erzielt der Vermieter auf eigene Faust durch andere Anlageformen einen höheren Zinssatz als den für dreimonatig kündbare Spareinlagen, denn dieser ist ziemlich niedrig, soll er den übersteigenden Teil des Zinsertrags dann behalten dürfen, wenn sichergestellt ist, etwa durch Bankbürgschaft, daß der Mieter den gesetzlichen Mindestbetrag bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält.“

Hat jemand hierfür Kommentare oder Urteile? Ich konnte trotz intensiver Recherche im Netz nichts finden.
Dem Grunde nach sieht das Gesetz und die mir bekannte Rechtsprechung vor, dass die Zinsen die Mietsicherheit erhöhen und die Erlöse dem Mieter zustehen.
Obige Info verunsichert mich.

Danke vorab

Stellt sich diese Frage wirklich?

Die Anzahl Kautionen bei denen keine klare Regleung getroffen ist, dürfte nahe 0 liegen.
Dies könnte allenfalls der Fall sein wenn ein Barkaution gezahlt wird die nicht auf ein vereinbartes Konto geht.

Gruss HighQ

Stellt sich diese Frage wirklich?

Ja sicher, stellt sich diese Frage. Wieso nicht?
Wenn der Vermieter einfach hergeht und eine Barkaution hochverzinslich anlegt, ohne dass dies der Mieter weiß und daurch höhere Zinsen erwirtschaftet, als auf einem Sparbuch, hat man doch so einen Fall. Wem stehen die Zinsen dann zu? Ich dachte dem Mieter.
Obige Formulierung sagt ja aber etwas anderes aus und hierfür würde mich ein Auslegung interessieren.

Die Anzahl Kautionen bei denen keine klare Regleung getroffen
ist, dürfte nahe 0 liegen.
Dies könnte allenfalls der Fall sein wenn ein Barkaution
gezahlt wird die nicht auf ein vereinbartes Konto geht.

Danke, verstehe ich dich richtig?

Nur wenn ein Konto vereinbart wurde und der VM die Kaution nicht auf das vereinbarte Konto einzahlt, sondern die Kaution durch Bürgschaft in Höhe der gesetzl. „Mindestverzinsung“ absichert, darf er den Zinsgewinn behalten?

Wieso sollte dies von einer konkreten Vereinbarung für ein best. Konto abhängig sein?