Mieter erhält zwei heizkostenabrechnungen

hallo liebes forum,
folgender konstruierter fall:
mieter beziehen ein 2-familienhaus (vermieter wohnt nicht dort)mit gas-etagenheizung. nach mehreren jahren hat die heizung leider einen unreperablen defekt. sie ist nur noch ca. täglich 5 std. funftionstüchtig. nach acht!! wochen wird ohne zustimmung des mieters eine zentralheizung installiert.
im oktober schickt der vermieter seine selbsterstellte heizkostenabrechnug. der mieter widerscpricht, weil mit falschen qm abgerechnet ist, der vermieter eine abrechnungsgebühr über 50.00 euro beansprucht und 40 euro für die gekauften wärmezähler veranschlagt.

nach 4 wochen bekommt der mieter eine neue abrechnung von einer messdienstfirma. nun soll der mieter 40.oo euro abrechnungsgebühr und 35.00 euro für einen wartungsvertrag der wärmezähler bezahlen. die qm sind korrekt berechnet.

der mieter meint aber, die 1. abrechnung des vermieters ist maßgeblich, allerdings ohne abrechnungsgebühr und ohne wärmezählerberechnung, weil gekauft.

was meint ihr ?

viele liebe grüße

moosy

Hi liebes ?, :wink:

folgender konstruierter fall:

sehr guter Anfang!

mieter beziehen ein 2-familienhaus (vermieter wohnt nicht
dort)mit gas-etagenheizung. nach mehreren jahren hat die
heizung leider einen unreperablen defekt. sie ist nur noch ca.
täglich 5 std. funftionstüchtig. nach acht!! wochen wird ohne
zustimmung des mieters eine zentralheizung installiert.

Wieso Zustimmung? Handwerker haben auch nicht immer Zeit, wenn es den VM oder M passen… Der Vm hat sich wohl sehr gründlich am Markt umgesehen, bevor eine Entscheidung getroffen wurde. Weshalb sollte VM das nicht dürfen?

im oktober schickt der vermieter seine selbsterstellte
heizkostenabrechnug.

Kann er ja auch selbst machen. Ist ja auch seine Heizung etc.

der mieter widerscpricht, weil mit
falschen qm abgerechnet ist, der vermieter eine
abrechnungsgebühr über 50.00 euro beansprucht und 40 euro für
die gekauften wärmezähler veranschlagt.

Widerspruch wg. falscher qm ist für M auch nur sinnvoll, wenn es zuviele für M qm sind.
Eine Gebühr darf imho nur der Staat erheben, leider benutzen auch andere diesen Ausdruck.
Wenn die Abrechnung Kosten verursacht hat, darf der VM diese auch abrechnen.
Der Wärmezähler ist ebenfalls Abrechnungsfähig. Vielleicht weiss hier im Forum ob als Modernisierungsumlage zu 11%/a, oder als Einmalbetrag?

btw erscheint mir der Preis sehr billig, Wärmezähler kosten imho ab 140 € + MW hier könnte also noch etwas an Verbesserung passieren.
btw Irtümer gibt es auch in zwei Richtungen…

nach 4 wochen bekommt der mieter eine neue abrechnung von
einer messdienstfirma. nun soll der mieter 40.oo euro
abrechnungsgebühr und 35.00 euro für einen wartungsvertrag der
wärmezähler bezahlen. die qm sind korrekt berechnet.

Vieleicht bezieht sich diese Abrechnung auf die neue Heizung, die vom VM auf die alten Heizung? Das ware zulässig, zweimal abrechnen eher nicht.

der mieter meint aber, die 1. abrechnung des vermieters ist
maßgeblich, allerdings ohne abrechnungsgebühr und ohne
wärmezählerberechnung, weil gekauft.

s. o.

vlg MC

Hi liebes ?, :wink:

folgender konstruierter fall:

sehr guter Anfang!

mieter beziehen ein 2-familienhaus (vermieter wohnt nicht
dort)mit gas-etagenheizung. nach mehreren jahren hat die
heizung leider einen unreperablen defekt. sie ist nur noch ca.
täglich 5 std. funftionstüchtig. nach acht!! wochen wird ohne
zustimmung des mieters eine zentralheizung installiert.

gas-etagenheizung ist bestandteil des mietvertrages
Wieso Zustimmung? Handwerker haben auch nicht immer Zeit, wenn
es den VM oder M passen… Der Vm hat sich wohl sehr gründlich
am Markt umgesehen, bevor eine Entscheidung getroffen wurde.
Weshalb sollte VM das nicht dürfen?
acht wochen defekt. dezember bis februar

im oktober schickt der vermieter seine selbsterstellte
heizkostenabrechnug.

für zentralheizung, gasetagenheizung war sache des mieters
Kann er ja auch selbst machen. Ist ja auch seine Heizung etc.

der mieter widerscpricht, weil mit
falschen qm abgerechnet ist, der vermieter eine
abrechnungsgebühr über 50.00 euro beansprucht und 40 euro für
die gekauften wärmezähler veranschlagt.

Widerspruch wg. falscher qm ist für M auch nur sinnvoll, wenn
es zuviele für M qm sind.
Eine Gebühr darf imho nur der Staat erheben, leider benutzen
auch andere diesen Ausdruck.
Wenn die Abrechnung Kosten verursacht hat, darf der VM diese
auch abrechnen.
Der Wärmezähler ist ebenfalls Abrechnungsfähig. Vielleicht
weiss hier im Forum ob als Modernisierungsumlage zu 11%/a,
oder als Einmalbetrag?
nein, jährlich
btw erscheint mir der Preis sehr billig, Wärmezähler kosten
imho ab 140 € + MW hier könnte also noch etwas an Verbesserung
passieren.
btw Irtümer gibt es auch in zwei Richtungen…

nach 4 wochen bekommt der mieter eine neue abrechnung von
einer messdienstfirma. nun soll der mieter 40.oo euro
abrechnungsgebühr und 35.00 euro für einen wartungsvertrag der
wärmezähler bezahlen. die qm sind korrekt berechnet.

Vieleicht bezieht sich diese Abrechnung auf die neue Heizung,
die vom VM auf die alten Heizung? Das ware zulässig, zweimal
abrechnen eher nicht.

beide beziehen sich auf die neue heizung
der mieter meint aber, die 1. abrechnung des vermieters ist
maßgeblich, allerdings ohne abrechnungsgebühr und ohne
wärmezählerberechnung, weil gekauft.

s. o.

vlg MC

moosy

Hi,

Laut http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html trägt der
Mieter die Kosten der Erfassung - sprich Zähler - sowie die
Kosten der Abrechnung.
Die Größe der Wohnung beeinflusst die Nebenkosten, deshalb
kann hier ein Nachteil des Mieters resultieren (ein Vorteil
aber auch). Da empfiehlt sich je nach Fehler ein Widerspruch.

Genau. Guter Tipp!

Die Frage die sich mir stellt. Zuvor war es eine Gasetagenheizung, die in eine Zentralheizung umgewandelt wurde. Und diese verursacht vermutlich höhere Kosten.

Daher meine Frage: Darf der VM ohne Ankündigung einfach von Gasetagenheizung auf Zentralheizung umstellen, obwohl er das Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen muss?

Evtl. ändert sich ja auch die Berechnung. Auch wichtig, was steht denn im MV. Sind dort die Kosten der Ablesung etc. überhaupt als umlagefähig vereinbart? Denn derlei Ablesegebühren entstehen bei einer Gasetagenheizung ja in der Regel nicht. Und ob die Wärmezähler vom M getragen werden müssen weiß ich halt auch nicht.

TM

hi, that`s me,

erstmal vielen dank für deine antwort.

ja, genau das ist das problem.der mieter betrieb etagenheizung in eigenverantwortung, d.h. direktabrechnung mit dem energieversorger.
der mietvertrag enthält keinerlei vereinbarung. nur "heizkosten trägt der mieter ". die zentralheizung verursacht höhere kosten. der VM hat die wärmezähler gekauft. doch anschaffungskosten sind doch nicht umlagefähig! mietkosten ja. und die kosten für die selbsterstellte abrechnung des VM auch nicht.
nachdem der Mieter dieses reklamiert hat, wurde eine messdienstfirma beauftragt und die wärmezähler wurden in einem wartungsvertrag verpackt. plus abrechnungskosten.

der knaxpunkt ist : welche abrechnung ist für den M relevant,

a. die 1. selbsterstellte des vermieters
b. die 2. der messdienstfirma ( höhere kosten )
c. oder vielleicht keine weil m mit der zentralheizung nicht einverstanden war. übrigens keine modernisierung, sondern instandsetzung.
bin gespannt auf die antwort und dank im voraus

liebe grüße
moosy

hi moosy

nachdem der Mieter dieses reklamiert hat, wurde eine
messdienstfirma beauftragt und die wärmezähler wurden in einem
wartungsvertrag verpackt. plus abrechnungskosten.

hierzu habe ich dies gefunden, immerhin ein Urteil d. Kammergerichts (Bezeichnung des Berliner Oberlandesgerichtes.)
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-506.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rme-Contracting

aber auch:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/news031299.htm

TM

Hi,

Die Frage die sich mir stellt. Zuvor war es eine
Gasetagenheizung, die in eine Zentralheizung umgewandelt
wurde. Und diese verursacht vermutlich höhere Kosten.

ein klares nein
idR sind die GEH teuerer, weil der Gastarif ca. 20% teuerer ist, der Schornsteinfeger extra wegen der GEH kommt und prüft etc. Der Gaszähler extra Gebühren kostet und die jährliche Wartung ungeteilt für den M anfällt (das allein schon ca. 70 €/a).
Bei einer Zentralheizung teilen sich die Nutzer all diese Kosten. Neu kommen die Ablesung und die Betriebsraumreinigung hinzu, die aber idR billiger sind als die Einsparungen aus der Umstellung.
Habe ich selber schon gemacht, isso.

Daher meine Frage: Darf der VM ohne Ankündigung einfach von
Gasetagenheizung auf Zentralheizung umstellen, obwohl er das
Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen muss?

Ankündigen sollte er die Modernisierungsmaßnahme, bei Dringlichkeit auch kürzer als die vorgschriebenen 3 Monate, wenn alle einverstanden sind. Die Wirtschaftlichkeit greift s. o.

Evtl. ändert sich ja auch die Berechnung. Auch wichtig, was
steht denn im MV. Sind dort die Kosten der Ablesung etc.
überhaupt als umlagefähig vereinbart? Denn derlei
Ablesegebühren entstehen bei einer Gasetagenheizung ja in der
Regel nicht. Und ob die Wärmezähler vom M getragen werden
müssen weiß ich halt auch nicht.

Ablesungen sind vorzunehmen bei Sammelheizungen, dass sagt die Heizkostenverordnung. Ablesegebühren entstehen, wenn Aufwand entsteht, und der entsteht idR immer. Einige VM rechnen diesen aber nicht ab, echt nett.

vlg MC

hi, vielen dank für die mühe. trifft leider nicht in mieters fall zu .

viele grüße
moosy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi Mc Leo,
danke für deine genauen ausführungen. ist im prizip ja auch alles richtig. nur in diesem fall ist es etwas anders :

der mieter hat einen vertrag über gasetagenheizung.
es war keine modernisierung, sondern dringende instandsetzung (MITTEN IM WINTER).

alle aufgeführten kosten kommen für den mieter nicht zustande, da bruttokaltmiete gezahlt wird, natürlich ohne heizkosten.

die abrechnungen beziehen sich nur auf die zentralheizung. (vom vermieter und der messdienstfirma)

der vermieter hat die neuen wärmezähler gekauft und will sie unbedingt bezahlt haben. anschaffungskosten sind aber nicht umlagefähig, sondern nur die mietkosten. und vom vermieter erstellte heizkostenabrechnung auch nicht, nur von der messdienstfirma. der vermieter darf an den heizkosten nichts verdienen.

darum wurde auch nach der reklamation des mieters die abrechnungsfirma
in anspruch genommen und die wärmezähler in einem wartungsvertrag verpackt. der mieter muß nun jedes jahr mehr zahlen als mit gasetagenheizung. (vom komfort ganz zuschweigen, war super)

aber der mieter möchte wirklich gern wissen, welche abrechnung wirksam ist. lt. vermieterabrechnung hat mieter ein guthaben, lt. messkostenfirma nachzahlung.

liebe grüße und dank für eventuelle antwort
moosy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

der mieter hat einen vertrag über gasetagenheizung.
es war keine modernisierung, sondern dringende instandsetzung
(MITTEN IM WINTER).

War es nun eine Umstellung von GEH auf GZH oder nicht???
Ich teile die Einschätzung einer Instandsetzung nicht. Der Umbau wurde vorgezogen, eben weil ein Defekt vorlang. Der Eigentümer der Heizung darf das, schon weil es seine egene Heizung ist.

alle aufgeführten kosten kommen für den mieter nicht zustande,
da bruttokaltmiete gezahlt wird, natürlich ohne heizkosten.

Heizkosten werden bei einer Kaltmiete für den M wohl immer anfallen, wie gesagt eine Umstellung habe ich schon durchgeführt. Meine Mietverträge beziehen sich auf eine Heizung, die zu stellen ist, nicht welche. Wenn da ein anderer Vertrag sein sollte…
ist der VM trotzdem nicht für die Heizkosten zuständig, weil eben ein Kaltmietvertrag besteht, oder nicht??

die abrechnungen beziehen sich nur auf die zentralheizung.
(vom vermieter und der messdienstfirma)

Im gleichen Zeitraum? Wenn ja, könnte der M sich mal erkundigen, welche nun zutreffend sein sollte.
btw Eine Abrechnung darf auch im Nachhinein verbessert zugesadt werden, idR aber nur wenn die Verbesserungen teuer für den M werden.

der vermieter hat die neuen wärmezähler gekauft und will sie
unbedingt bezahlt haben. anschaffungskosten sind aber nicht
umlagefähig, sondern nur die mietkosten. und vom vermieter
erstellte heizkostenabrechnung auch nicht, nur von der
messdienstfirma. der vermieter darf an den heizkosten nichts
verdienen.

Wenn alles bekannt ist, warum wird hier gefragt???
imho bin ich anderer Meinung…
siehe unter Modernisierungsmieterhöhung im Internet…
imho sind Zähleinrichtungen sind wegen der Umwelt etc. pp auch in der Heizkostenverordnung als umlagefähig beschrieben.

darum wurde auch nach der reklamation des mieters die
abrechnungsfirma
in anspruch genommen und die wärmezähler in einem
wartungsvertrag verpackt. der mieter muß nun jedes jahr mehr
zahlen als mit gasetagenheizung. (vom komfort ganz
zuschweigen, war super)

Für den VM bedeutet eine GEH nur Mehraufand. Vielleicht findet der Vm das nicht so super.

Warum wurde überhaupt reklamiert? Der Wartungsvertrag ist wohl erst wegen der Reklamierung zustande gekommen. Es sieht so aus, dass der VM auf den M nicht mehr gut zu sprechen sein könnte. Dann könnte es den VM egal sein wie teuer es wird…schon um ihn loszuwerden.

aber der mieter möchte wirklich gern wissen, welche abrechnung
wirksam ist. lt. vermieterabrechnung hat mieter ein guthaben,
lt. messkostenfirma nachzahlung.

Im Zweifel die mit dem jüngeren Datum, weil sie als nachträglich Verbessert gilt.
Ansonsten s. o.
btw Es sieht hier ganz nach ein Eigentor vom M aus.

vlg MC