Hi,
der mieter hat einen vertrag über gasetagenheizung.
es war keine modernisierung, sondern dringende instandsetzung
(MITTEN IM WINTER).
War es nun eine Umstellung von GEH auf GZH oder nicht???
Ich teile die Einschätzung einer Instandsetzung nicht. Der Umbau wurde vorgezogen, eben weil ein Defekt vorlang. Der Eigentümer der Heizung darf das, schon weil es seine egene Heizung ist.
alle aufgeführten kosten kommen für den mieter nicht zustande,
da bruttokaltmiete gezahlt wird, natürlich ohne heizkosten.
Heizkosten werden bei einer Kaltmiete für den M wohl immer anfallen, wie gesagt eine Umstellung habe ich schon durchgeführt. Meine Mietverträge beziehen sich auf eine Heizung, die zu stellen ist, nicht welche. Wenn da ein anderer Vertrag sein sollte…
ist der VM trotzdem nicht für die Heizkosten zuständig, weil eben ein Kaltmietvertrag besteht, oder nicht??
die abrechnungen beziehen sich nur auf die zentralheizung.
(vom vermieter und der messdienstfirma)
Im gleichen Zeitraum? Wenn ja, könnte der M sich mal erkundigen, welche nun zutreffend sein sollte.
btw Eine Abrechnung darf auch im Nachhinein verbessert zugesadt werden, idR aber nur wenn die Verbesserungen teuer für den M werden.
der vermieter hat die neuen wärmezähler gekauft und will sie
unbedingt bezahlt haben. anschaffungskosten sind aber nicht
umlagefähig, sondern nur die mietkosten. und vom vermieter
erstellte heizkostenabrechnung auch nicht, nur von der
messdienstfirma. der vermieter darf an den heizkosten nichts
verdienen.
Wenn alles bekannt ist, warum wird hier gefragt???
imho bin ich anderer Meinung…
siehe unter Modernisierungsmieterhöhung im Internet…
imho sind Zähleinrichtungen sind wegen der Umwelt etc. pp auch in der Heizkostenverordnung als umlagefähig beschrieben.
darum wurde auch nach der reklamation des mieters die
abrechnungsfirma
in anspruch genommen und die wärmezähler in einem
wartungsvertrag verpackt. der mieter muß nun jedes jahr mehr
zahlen als mit gasetagenheizung. (vom komfort ganz
zuschweigen, war super)
Für den VM bedeutet eine GEH nur Mehraufand. Vielleicht findet der Vm das nicht so super.
Warum wurde überhaupt reklamiert? Der Wartungsvertrag ist wohl erst wegen der Reklamierung zustande gekommen. Es sieht so aus, dass der VM auf den M nicht mehr gut zu sprechen sein könnte. Dann könnte es den VM egal sein wie teuer es wird…schon um ihn loszuwerden.
aber der mieter möchte wirklich gern wissen, welche abrechnung
wirksam ist. lt. vermieterabrechnung hat mieter ein guthaben,
lt. messkostenfirma nachzahlung.
Im Zweifel die mit dem jüngeren Datum, weil sie als nachträglich Verbessert gilt.
Ansonsten s. o.
btw Es sieht hier ganz nach ein Eigentor vom M aus.
vlg MC