Wartungsvertrag

Hallo,

kleiner lieb gemeinter Tipp am Rande. Lass nur die Zitate stehen, auf die du Bezug nimmst, und nicht die komplette vorherige Antwort. So wird es übersichtlicher.

der mieter könnte doch auch anführen, dass sich die wohnung
nicht mehr im vertragsgemässen zustand befindet, da vorher
gasetagenheizung. es fallen jetzt kosten an, die vorher nicht
vorhanden waren. ER wollte die die z.heizung, nicht der
mieter.

in diesem Falle eben nicht, wie wir in dem anderen Thread - der z.T. schon im Archiv ist - …
/t/mieter-erhaelt-zwei-heizkostenabrechnungen/4969725/8
/t/mieter-erhaelt-zwei-heizkostenabrechnungen/4969725/4
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/news031299.htm
…ja feststellten, kann der VM die Art der Heizanlage einseitig ändern.
Was aber auf keinen Fall geht, dass er Kosten rückwirkend erhebt.

TM