Mieter erhält zwei heizkostenabrechnungen

Hi,

Die Frage die sich mir stellt. Zuvor war es eine
Gasetagenheizung, die in eine Zentralheizung umgewandelt
wurde. Und diese verursacht vermutlich höhere Kosten.

ein klares nein
idR sind die GEH teuerer, weil der Gastarif ca. 20% teuerer ist, der Schornsteinfeger extra wegen der GEH kommt und prüft etc. Der Gaszähler extra Gebühren kostet und die jährliche Wartung ungeteilt für den M anfällt (das allein schon ca. 70 €/a).
Bei einer Zentralheizung teilen sich die Nutzer all diese Kosten. Neu kommen die Ablesung und die Betriebsraumreinigung hinzu, die aber idR billiger sind als die Einsparungen aus der Umstellung.
Habe ich selber schon gemacht, isso.

Daher meine Frage: Darf der VM ohne Ankündigung einfach von
Gasetagenheizung auf Zentralheizung umstellen, obwohl er das
Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen muss?

Ankündigen sollte er die Modernisierungsmaßnahme, bei Dringlichkeit auch kürzer als die vorgschriebenen 3 Monate, wenn alle einverstanden sind. Die Wirtschaftlichkeit greift s. o.

Evtl. ändert sich ja auch die Berechnung. Auch wichtig, was
steht denn im MV. Sind dort die Kosten der Ablesung etc.
überhaupt als umlagefähig vereinbart? Denn derlei
Ablesegebühren entstehen bei einer Gasetagenheizung ja in der
Regel nicht. Und ob die Wärmezähler vom M getragen werden
müssen weiß ich halt auch nicht.

Ablesungen sind vorzunehmen bei Sammelheizungen, dass sagt die Heizkostenverordnung. Ablesegebühren entstehen, wenn Aufwand entsteht, und der entsteht idR immer. Einige VM rechnen diesen aber nicht ab, echt nett.

vlg MC